Beschlussvorlage (Erhöhung des Zuschusses an die Kindertagespflege Florentine (vormals Spielschule Alber) rückwirkend ab Januar 2014)
5. Mai 2014
Beschlussvorlage Amt: 50 Kuhner Datum: 06.03.2014 Az.: 454.433 Mi/ Drucksache Nr.: 69/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 20.03.2014 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 05.05.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Erhöhung des Zuschusses an die Kindertagespflege Florentine (vormals Spielschule Alber) rückwirkend ab Januar 2014 Beschlussvorschlag: „1. Die Stadt Lahr übernimmt neben der Kaltmiete (€ 550,--) auch die Nebenkosten in Höhe von € 215,-- monatlich. Im Zuge einer Komplementärförderung mit dem Ortenaukreis wird zudem ein Zuschuss zu den Personalkosten der Vertretungskraft in Höhe von € 160,-- monatlich gewährt. Beide Zuwendungen werden rückwirkend ab Januar 2014 als Zuschuss an die Kindertagespflege Florentine bewilligt und erfolgen nachrangig nach einer möglichen zusätzlichen Förderung des Ortenaukreises. 2. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 auf der Finanzposition 1.4648.701400 in Höhe von insgesamt € 4.500,-- werden durch Mehreinnahmen im selben Unterabschnitt gedeckt.“ BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 69/2014 Seite - 2 - Begründung: Sachverhalt Die Kindertagespflege Florentine (vormals Spielschule Alber) wurde von Renate Alber gegründet und ist seit dem 01.07.2010 in der Burgheimer Straße 7 in Lahr untergebracht. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 8:00 und 14:00 Uhr täglich, umfassen also ein sechsstündiges Betreuungsangebot (verlängerte Betreuungszeiten – VÖ). Frau Alber hat Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von knapp 90 m² angemietet, um eine Großpflegestelle einzurichten. Für diese Form der Tagespflege (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen – TigeR) hat Frau Alber vom Landratsamt Ortenaukreis eine Betriebserlaubnis erhalten, in der die gleichzeitige Betreuung von bis zu 6 und im Platzsharing von bis zu 10 Kindern genehmigt wurde. Die Betriebserlaubnis ist beschränkt auf die Aufnahme von Kindern im Alter von unter drei Jahren. Eine Tagesmutter darf maximal 3 Kinder gleichzeitig betreuen, so dass neben Frau Alber noch eine weitere Tagesmutter tätig ist. Um für die Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot zu schaffen, wird zudem eine Vertretungskraft beschäftigt, die zur Beziehungspflege mit den Kindern 8 Stunden pro Woche ebenfalls vor Ort ist und die im Bedarfsfall (Erkrankung, Urlaub) eine Tagesmutter ersetzen kann. Der Ortenaukreis erkennt ab dem 01.01.2014 eine Vergütung von € 5,50 pro Stunde (zuvor € 5,--) je betreutem Kind für alle Tagesmütter an, unabhängig davon, ob die Betreuung in eigenen oder in angemieteten Räumen stattfindet. Die Abrechnung mit dem Kreisjugendamt erfolgte bisher monatlich nach Vorlage der tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden (Spitzabrechnung). Um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen, hat sich der Ortenaukreis den gemeinsamen Empfehlungen des Kultusministeriums und der Kommunalen Landesverbände angeschlossen und ab Januar 2014 eine pauschalierte Verfahrensweise eingeführt. Demnach wird in bereits laufenden Fällen der durchschnittliche monatliche Betreuungsbedarf des Vorjahres ermittelt und mit dem neuen Stundensatz multipliziert. Bei neuen Betreuungsverhältnissen wird ein Mittelwert anhand des notwendigen monatlichen Betreuungsbedarfs berechnet. Diese pauschalierten Geldleistungen werden mit Bescheid für längstens ein Jahr festgesetzt und monatlich im Voraus ausbezahlt. Nicht bezuschusst werden Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub), die über 20% des errechneten durchschnittlichen Betreuungsumfangs je Monat liegen. Eingewöhnungszeiten werden für maximal 40 Stunden ebenfalls mit einem Stundensatz von € 5,50 vergütet. Die Auszahlung der laufenden Geldleistungen erfolgt direkt an die Tagespflegestelle. Das Kreisjugendamt setzt dann für die Eltern einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag fest. Eltern, die keinen einkommensabhängigen Zuschuss beim Kreisjugendamt beantragen möchten oder mit ihrem Einkommen über der maßgeblichen Einkommensgrenze von € 3.500,-- netto liegen, bezahlen die Betreuungskosten für ihr Kind selbst an die Tagesmutter und erhalten dann auf Antrag den einkommensunabhängigen monatlichen Landeszuschuss für den jeweiligen Betreuungsumfang ihres Kindes vom Kreisjugendamt vierteljährlich ausbezahlt. Neben den Betriebskostenzuschüssen erhält die Tagespflege Florentine vom Ortenaukreises ab 2014 noch einen Zuschuss für die Vertretungskraft in Höhe von 160,-- Euro monatlich (16 Stunden monatlich à 10,-- Euro/Stunde), der aber die tatsächlichen Personalkosten von rund € 350,-- monatlich nur teilweise deckt. Frau Alber hat sich in der Vergangenheit bereits mehrmals beim Kreisjugendamt um eine auskömmliche Bezuschussung ihrer Pflegestelle bemüht. Das Landratsamt ist aber trotz Überschüssen aus den FAG-Zuweisungen des Landes für die Kindertagespflege weiterhin nicht bereit, den besonderen finanziellen Rahmenbedingungen einer TigeRPflegestelle Rechnung zu tragen. Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises hat mit Beschluss vom 24.10.2013 erneut verfügt, dass die Kindertagespflege in anderen ge- Drucksache 69/2014 Seite - 3 - eigneten Räumen –mit Ausnahme der Kosten für die Vorhaltung einer Vertretungskraftim Rahmen der Jugendhilfe zu den gleichen Bedingungen gefördert wird wie die herkömmliche Kindertagespflege. Sofern kreisangehörige Städte und Gemeinden einen Bedarf für dieses Angebot haben, sollen diese die aus dem Einrichtungscharakter resultierenden Zusatzkosten für die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten übernehmen oder gemeindeeigene Räume zur Verfügung stellen. Die Stadt Lahr übernimmt deshalb bereits seit Januar 2013 die monatliche Kaltmiete in Höhe von € 550,-- als Zuschuss an die Pflegestelle Florentine. Frau Alber hat sich Ende des vergangenen Jahres erneut an die Stadtverwaltung mit der Bitte um eine weitergehende Bezuschussung gewandt, da trotz der ab Januar 2014 leicht erhöhten Zuschüsse des Ortenaukreises und trotz einer konstanten Belegung aller 6 Plätze ein wirtschaftlicher Betrieb ihrer Tagespflegestelle weiterhin nicht möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung In den Räumlichkeiten der Kindertagespflege Florentine werden derzeit sechs Kinder von zwei nach der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) qualifizierten Tagesmüttern betreut. Die Nachfrage nach den zur Verfügung stehenden Plätzen ist groß; allerdings nehmen die meisten Eltern kürzere Betreuungszeiten als die Öffnungszeiten in Anspruch, was zu Einnahmeausfällen führt. Frau Alber strebt an, bei Bedarf, zunehmend Ganztagsplätze mit einer täglichen Öffnungszeit von bis zu 8 Stunden anzubieten, um das Betreuungsangebot zu erweitern und eine bessere zeitliche Auslastung ihrer Tagespflegestelle zu erreichen. Zudem hat sie beim Landratsamt die Erweiterung der Betriebserlaubnis zur gleichzeitigen Betreuung von sieben Kindern beantragt, um die Einnahmesituation zu verbessern. Die bereitgestellten 6-10 Plätze für Kinder unter drei Jahren sind aus Sicht der Bedarfsplanung für die Stadt Lahr dringend erforderlich. Obwohl durch den Neubau der Kindertageseinrichtungen Arche Noah und Alleestraße zusätzliche 35 Krippenplätze geschaffen wurden, fehlen nach der aktuellen Bedarfsplanung in Lahr bei einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37 % noch 70 Plätze zur Bedarfsdeckung. Eine erneute Erhebung im März soll klären, ob dieser Fehlbestand -wie bei der letzten Bedarfsermittlung im August 2013- durch Zuzug weiter ansteigt. Auch vor dem Hintergrund des seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder ist es zwingend notwendig, dass das Betreuungsangebot der Kindertagespflege Florentine weitergeführt werden kann. Mit Frau Alber wurde vereinbart, dass sie zukünftig ab einem Betreuungsbedarf von 25 Stunden wöchentlich vorrangig Lahrer Kinder aufnimmt. Originär zuständig für die Kindertagespflege sind gemäß § 8b des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) die Stadt- und Landkreise. Diese erhalten dafür vom Land auch zweckgebundene Finanzmittel für die Tagespflege von Kindern unter drei Jahren. In den gemeinsamen Empfehlungen des Kultusministeriums, der Kommunalen Landesverbände, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Landesverbandes der Tagesmütter-Vereine BW, des Paritätischen Landesverbandes BW, des Mütterforums BW und des Landfrauenverbandes Württemberg-Baden vom Dezember 2013 wird aber ausdrücklich eine intensivierte Kooperation zwischen den Kreisen und Städten bzw. Gemeinden auch im Hinblick auf Finanzierungsvereinbarungen empfohlen. Auch in anderen Landkreisen werden mittlerweile Angebote für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen häufig in Kooperation oder sogar auf Initiative von Städten und Gemeinden betrieben. Die Sicherung der Wirtschaftlichkeit kann durch kommunale Drucksache 69/2014 Seite - 4 - Zuschüsse, beispielsweise durch Platzkostenpauschalen oder durch die Übernahme der Miete und der Mietnebenkosten, gewährleistet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, neben der Kaltmiete (€ 550,-- monatlich) auch die Nebenkosten für die angemieteten Räumlichkeiten in der Burgheimer Straße 7 in Höhe von insgesamt € 215,-- monatlich (einschließlich Stromkosten) als Zuschuss an die Kindertagespflege Florentine rückwirkend ab Januar 2014 zu übernehmen. Weiterhin soll im Wege einer Komplementärförderung mit dem Ortenaukreis ein Zuschuss zu den Personalkosten für die Vertretungskraft in Höhe von € 160,-- monatlich bewilligt werden. Für die Stadt Lahr würden durch die Übernahme der Warmmiete und des Zuschusses für die Vertretungskosten jährliche Kosten in Höhe von insgesamt € 11.100,-- entstehen. Für die Kindertagespflege Florentine soll diese Form der Bezuschussung zu einer relativen wirtschaftlichen Gleichstellung mit anderen Tagesmüttern, die keine zusätzlichen Raum- und Vertretungskosten aufbringen müssen, führen. Nur so kann das für Lahr unverzichtbare Betreuungsangebot aufrechterhalten werden. Auch nach Auffassung des Städtetags sind Großpflegestellen eine gute Möglichkeit, um kurzfristig die Betreuungskapazitäten im Kleinkindbereich zu erhöhen. Guido Schöneboom Günter Evermann