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Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)

                                    
                                        KLEINFELD NORD, 4. Änderung
– Stellungnahmen Bürger (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012)
OZ
1

Beteiligter
Bürger 1
27.01.2012

Anregungen d. Beteiligten

26.11.2012
Stellungnahme

Beschluss

Es wird Einspruch gegen den Bau eines Kinderspielplatzes in der Leopoldstraße erhoben.
Der vorhandene Parkplatz wird tagsüber vollständig
von Berufstätigen ansässiger Firmen in diesem Bereich und von Pendlern, die mit der Bahn fahren,
belegt. Die entfallenden Parkplätze würden die ohnehin schwierige Situation im Bereich entlang der
Schwarzwaldstraße und in den Wohngebieten rund
um den Bahnhof weiter verschärfen.

Der Parkplatz an der Leopoldstraße ist nicht Die Anregung wird
als Park&Ride-Platz für Kunden der Deut- nicht berücksichtigt.
schen Bahn beschildert. Auch ist er nicht für
Mitarbeiter von Unternehmen in der Umgebung vorgesehen.
Der nördlich der Schwarzwaldstraße gelegene
Teilbereich des Wohnquartiers Kleinfeld Nord
weist - bis auf eine Gemeinbedarfsfläche Gemeindezentrum - im Wesentlichen Wohnnutzungen auf. Die für die Wohnnutzungen erforderlichen Stellplätze sind auf den jeweiligen
Grundstücken vorhanden. Für Grundstücke
mit Geschosswohnungsbau stehen Flächen
für Gemeinschaftsstellplätze oder Garagenhöfe zur Verfügung. Für Besucher des Gemeindezentrums sind Stellplätze entlang der Karlstraße und der Georg-Vogel-Straße vorhanden.
Der Parkplatz an der Leopoldstraße ist für
Besucher des Wohngebietes vorgesehen. Auf
den Straßen innerhalb des Quartiers besteht
zum Teil Parkverbot.
Derzeitig ist inmitten des Flurstücks 25660/3
eine befestigte Fläche zum Parken von ca. 25
Pkw vorhanden. Der Bebauungsplanentwurf
sieht vor, unmittelbar entlang der Leopoldstraße 12 Stellplätze anzuordnen. Hinsichtlich
des bisherigen Parkplatzlärms werden sich die
geringere Stellplatzzahl und der größere Abstand der Stellplätze positiv auf die Häuser
Albrechtstraße 3 u. 5 auswirken.
1

KLEINFELD NORD, 4. Änderung
– Stellungnahmen Bürger (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

26.11.2012
Stellungnahme

Beschluss

Sollten, wie in der vorstehender Stellungnahme angeführt, Kunden der Deutschen Bahn
oder Mitarbeiter von Unternehmen in benachbarten Quartieren den Parkplatz zum Abstellen ihrer Pkw nutzen, wäre eine Beschilderung
als Anwohner- bzw. Besucherparkplatz in Erwägung zu ziehen. Entsprechende Regelungen sind jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Es ist aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit
zu befürchten, dass der Spielplatz insbesondere am
Abend und nachts von unterschiedlichen Personen
als Aufenthalt für Festgelage mit entsprechender
Lärmbelästigung und Unratverteilung benutzt wird.
Insbesondere aufgrund dieser Erfahrungen waren
die Eigentümer der Wohnanlagen in der Albrechtstraße gezwungen, entlang des Gehweges der
Schwarzwaldstraße einen Zaun zu errichten.
Es wird darum gebeten, dass Sorge dafür getragen
wird, dass beim Bau des Spielplatzes sichergestellt
wird, dass eine entsprechende Einfriedung dieses
Bereiches erfolgt. In Abhängigkeit der weiteren
Entwicklung ist zu erwägen, ob die vorhandene
Zaunanlage entlang der Schwarzwaldstraße weitergeführt wird, um das Grundstück Albrechtstraße
3+5 auch optisch entsprechend abzugrenzen.

Seitens der Stadt werden Nutzungszeiten und Die Anregung
Nutzerkreis eingeschränkt. Durch eine ent- berücksichtigt.
sprechende Beschilderung wird auf diese Beschränkungen hingewiesen. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist ordnungsrechtlich einzuschreiten.
Der Spielplatzbereich wird entsprechend der
Anregung eingezäunt und mit Toren versehen.
Zudem sind an den Rändern des Spielplatzes
teilweise Heckenpflanzungen vorgesehen.
Eine komplett blickdichte, höhere optische
Abgrenzung zwischen dem Grundstück Albrechtstraße 3 u. 5 und dem Spielplatz ist nicht
vorgesehen. Ein Mindestmaß an Einsehbarkeit und damit sozialer Kontrollmöglichkeit soll
gewahrt bleiben.

wird

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