Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)
Sitzung: Technischer Ausschuss (2. Sitzung)
25. Februar 2013
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Begründung)
Beschlussvorlage (Bestandsplan)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)
Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)
Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)
25. Februar 2013
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)Beschlussvorlage (Nutzungsplan)Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)Beschlussvorlage (Begründung)Beschlussvorlage (Bestandsplan)
KLEINFELD NORD, 4. Änderung – Stellungnahmen Bürger (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012) OZ 1 Beteiligter Bürger 1 27.01.2012 Anregungen d. Beteiligten 26.11.2012 Stellungnahme Beschluss Es wird Einspruch gegen den Bau eines Kinderspielplatzes in der Leopoldstraße erhoben. Der vorhandene Parkplatz wird tagsüber vollständig von Berufstätigen ansässiger Firmen in diesem Bereich und von Pendlern, die mit der Bahn fahren, belegt. Die entfallenden Parkplätze würden die ohnehin schwierige Situation im Bereich entlang der Schwarzwaldstraße und in den Wohngebieten rund um den Bahnhof weiter verschärfen. Der Parkplatz an der Leopoldstraße ist nicht Die Anregung wird als Park&Ride-Platz für Kunden der Deut- nicht berücksichtigt. schen Bahn beschildert. Auch ist er nicht für Mitarbeiter von Unternehmen in der Umgebung vorgesehen. Der nördlich der Schwarzwaldstraße gelegene Teilbereich des Wohnquartiers Kleinfeld Nord weist - bis auf eine Gemeinbedarfsfläche Gemeindezentrum - im Wesentlichen Wohnnutzungen auf. Die für die Wohnnutzungen erforderlichen Stellplätze sind auf den jeweiligen Grundstücken vorhanden. Für Grundstücke mit Geschosswohnungsbau stehen Flächen für Gemeinschaftsstellplätze oder Garagenhöfe zur Verfügung. Für Besucher des Gemeindezentrums sind Stellplätze entlang der Karlstraße und der Georg-Vogel-Straße vorhanden. Der Parkplatz an der Leopoldstraße ist für Besucher des Wohngebietes vorgesehen. Auf den Straßen innerhalb des Quartiers besteht zum Teil Parkverbot. Derzeitig ist inmitten des Flurstücks 25660/3 eine befestigte Fläche zum Parken von ca. 25 Pkw vorhanden. Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, unmittelbar entlang der Leopoldstraße 12 Stellplätze anzuordnen. Hinsichtlich des bisherigen Parkplatzlärms werden sich die geringere Stellplatzzahl und der größere Abstand der Stellplätze positiv auf die Häuser Albrechtstraße 3 u. 5 auswirken. 1 KLEINFELD NORD, 4. Änderung – Stellungnahmen Bürger (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten 26.11.2012 Stellungnahme Beschluss Sollten, wie in der vorstehender Stellungnahme angeführt, Kunden der Deutschen Bahn oder Mitarbeiter von Unternehmen in benachbarten Quartieren den Parkplatz zum Abstellen ihrer Pkw nutzen, wäre eine Beschilderung als Anwohner- bzw. Besucherparkplatz in Erwägung zu ziehen. Entsprechende Regelungen sind jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Es ist aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit zu befürchten, dass der Spielplatz insbesondere am Abend und nachts von unterschiedlichen Personen als Aufenthalt für Festgelage mit entsprechender Lärmbelästigung und Unratverteilung benutzt wird. Insbesondere aufgrund dieser Erfahrungen waren die Eigentümer der Wohnanlagen in der Albrechtstraße gezwungen, entlang des Gehweges der Schwarzwaldstraße einen Zaun zu errichten. Es wird darum gebeten, dass Sorge dafür getragen wird, dass beim Bau des Spielplatzes sichergestellt wird, dass eine entsprechende Einfriedung dieses Bereiches erfolgt. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung ist zu erwägen, ob die vorhandene Zaunanlage entlang der Schwarzwaldstraße weitergeführt wird, um das Grundstück Albrechtstraße 3+5 auch optisch entsprechend abzugrenzen. Seitens der Stadt werden Nutzungszeiten und Die Anregung Nutzerkreis eingeschränkt. Durch eine ent- berücksichtigt. sprechende Beschilderung wird auf diese Beschränkungen hingewiesen. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist ordnungsrechtlich einzuschreiten. Der Spielplatzbereich wird entsprechend der Anregung eingezäunt und mit Toren versehen. Zudem sind an den Rändern des Spielplatzes teilweise Heckenpflanzungen vorgesehen. Eine komplett blickdichte, höhere optische Abgrenzung zwischen dem Grundstück Albrechtstraße 3 u. 5 und dem Spielplatz ist nicht vorgesehen. Ein Mindestmaß an Einsehbarkeit und damit sozialer Kontrollmöglichkeit soll gewahrt bleiben. wird 2