Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (2. Sitzung)
25. Februar 2013
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Begründung)
Beschlussvorlage (Bestandsplan)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)
Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)
Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)
25. Februar 2013
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)Beschlussvorlage (Nutzungsplan)Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)Beschlussvorlage (Begründung)Beschlussvorlage (Bestandsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Stallmann Datum: 21.01.2013 Az.: -0690 St/Ko Drucksache Nr.: 21/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 06.02.2013 vorberatend öffentlich Gemeinderat 25.02.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 602 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht ------------ Betreff: Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Stellungnahmen vom 21.01.2013 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes KLEINFELD NORD (Entwurf) in der Fassung vom 27.01.2012 und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD NORD 4. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 21.01.2013 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Bestandsplan - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Satzung Bebauungsplan - Satzung Örtliche Bauvorschriften BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 21/2013 Seite - 2 - Begründung: Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes KLEINFELD-NORD lag in der Zeit vom 12.03.2012 bis zum 13.04.2012 öffentlich aus. Die Zusammenfassungen der Schreiben der Träger öffentlicher Belange sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind in der beiliegenden tabellarischen Aufstellung aufgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden innerhalb des Beteiligungszeitraums keine Stellungnahmen abgegeben. Im Vorfeld des förmlichen Verfahrens wurde jedoch durch die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft eines benachbarten Geschosswohnungsbaus schriftlich Einspruch gegen den Bau des Kinderspielplatzes an der Leopoldstraße erhoben. Bezüglich dieses Schreibens wurde der Hausverwaltung seinerzeit von Seiten der Stadtverwaltung zugesagt, dass das Schreiben im Rahmen des förmlichen Verfahrens zur Bebauungsplanänderung Berücksichtigung findet. Die Zusammenfassung dieses Schreibens sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind beiliegend ebenfalls tabellarisch aufgeführt. Wie bereits in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt, strebte die Städtische Wohnbau GmbH (STW) seinerzeit einen möglichst zeitnahen Baubeginn für das geplante Mehrfamilienhaus an der Albrechtstraße an. Da im Rahmen der Offenlage keine Sachverhalte vorgebracht wurden, die wesentliche Änderungen der Planung zur Folge haben, bzw. im Wesentlichen bei der Ausführung des Spielplatzes berücksichtigt werden sollen, konnte seinerzeit bereits die Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch festgestellt werden. Die STW hat zwischenzeitlich die Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem städtischen Flurstück 25660/05 an der Albrechtstraße erhalten. Der Baubeginn für den Spielplatz ist laut der Abteilung 602 für Januar 2013 vorgesehen, die Fertigstellung inklusive Spielgeräte soll bis April 2013 erfolgt sein. Die Baukosten sind auf 150.000 € veranschlagt. Aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden einige Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs vorgenommen. Da diese keine wesentlichen Änderungen der Planung darstellen, ist keine erneute Offenlage erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen zu den Anregungen zu beschließen und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung zu fassen. Der Bebauungsplan wird dann mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich. Karl Langensteiner-Schönborn Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.