Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)
Sitzung: Technischer Ausschuss (1. Sitzung)
27. Januar 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Begründung)
Beschlussvorlage (Bestandsplan)
Beschlussvorlage (Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)
Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)
27. Januar 2014
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- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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STADT LAHR Satzung Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 27. Januar 2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1, 1. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 12. Dezember 2013. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 12. Dezember 2013 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, 28. Januar 2014 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister