Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (13. Sitzung)
15. Dezember 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Abwägung)
Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom 20.11.2014)
Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom Juni/August 2014)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Satzung)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzung, Begründung)
15. Dezember 2014
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzung, Begründung)Beschlussvorlage (Nutzungsplan)Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom 20.11.2014)Beschlussvorlage (GMA-Untersuchung vom Juni/August 2014)Beschlussvorlage (Abwägung)Beschlussvorlage (Satzung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm Datum: 24.11.2014 Az.: -0685 Da Drucksache Nr.: 291/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 03.12.2014 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 11.12.2014 vorberatend öffentlich Gemeinderat 15.12.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 24.11.2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung wird in der Fassung vom 24.11.2014 als Satzung beschlossen. Anlage(n): Abwägung Nutzungsplan Textliche Festsetzung, Begründung Satzung GMA-Untersuchung vom Juni/August 2014 GMA-Untersuchung vom 20.11.2014 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 291/2014 Seite - 2 - Begründung: Am 29. September 2014 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortverlagerungen und Erweiterungen eines Lebensmitteldiscounters mit 1.100 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit 755 m² Verkaufsfläche (vorher max. 500 m²) schaffen. Neben der Innenstadt ist das Fachmarktzentrum Lahr im Stadtteil Mietersheim der wichtigste Einkaufsschwerpunkt der Stadt. Schon mit dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung, rechtsverbindlich seit 29. Oktober 2011, wurde die Fachmarktzentrumsfläche in Bauflächen aufgeteilt und Obergrenzen sowie Nutzungsarten für zentrenrelevante Sortimente zum Schutz der Innenstadt festgesetzt. Die zentrenrelevanten Sortimentsflächen durften rund 6.000 m² nicht überschreiten. Mit der 3. Bebauungsplanänderung können nun rund 7.355 m² realisiert werden. Die Beteiligung von Bürgern und Behörden erfolgte vom 13. Oktober bis zum 14. November 2014. In dieser Zeit ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 37 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 7 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Lediglich aus der Stellungnahme der IHK ergeben sich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes. Auf Grund dieser Stellungnahme hat die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung ihre gutachterliche Stellungnahme zur Verlagerung des Lebensmitteldiscounters um Angaben zu den Nahversorgungslagen Sulz und Schwarzwaldstraße ergänzt. Weiterhin wurden gutachterliche Aussagen zur Vergrößerung der zulässigen Drogeriemarktsfläche erarbeitet, die ebenso die o.g. Nahversorgungslagen einschließen. Im Ergebnis sind durch die Änderungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu Lasten der Innenstadt und der o.g. Nahversorgungslagen zu erwarten. Die IHK weist auch auf die Notwendigkeit der Anpassung des Ursprungsbebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN (4. Änderung) für den sogenannten „Speckgürtel“ des Fachmarktzentrums hin. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu sowie den Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung als Satzung zu beschließen. Sie trifft mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.