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Beschlussvorlage (Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 3. Änderung
im Stadtteil Mietersheim
Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg(GemO) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2014 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 3. Änderung im Stadtteil Mietersheim als
Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 24.11.2014
- Nutzungsplan vom 24.11.2014
Beigefügt sind:
- Begründung vom 24.11.2014
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 19.11.2014 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 16. Dezember 2014

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister