Beschlussvorlage (Spielplatz Innenstadt)
12. November 2014
Beschlussvorlage Amt: 602 Volz Datum: 27.10.2014 Az.: 580.1.008 Drucksache Nr.: 261/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 12.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 50/502 Stabsstelle FW Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Spielplatz Innenstadt Beschlussvorschlag: Für das Spielplatzkonzept Innenstadt soll als erster Baustein der Spielplatz auf dem Baumdeck des Marktplatzes umgesetzt werden. Anlage(n): - Lageplan - Bestandsaufnahme - Skizze Fa. Zimmer.Obst BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 261/2014 Seite - 2 - Begründung: Im Gemeinderat wurde bereits im Jahr 2013 der Wunsch nach mehr ausgewiesenen Spielflächen in der Innenstadt geäußert. Auf Initiative von Herrn Bürgermeister Schöneboom, der Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Lahrer Werbegemeinschaft wurde bei einem Termin am 31. Juli 2014 untersucht, wo bisher Spielangebote vorhanden sind und welche Möglichkeiten sich für ein zusätzliches Spielangebot bieten. Das Anliegen der Werbegemeinschaft besteht darin, die Aufenthaltsqualität und -dauer für Kunden mit Kindern zu verbessern. Bestandssituation Zunächst muss angemerkt werden, dass Kinder nicht nur dort spielen, wo es Erwachsene für sie vorgesehen haben. Kinder machen sich ihre Umwelt durch freies Spiel zu eigen, indem sie auf Mäuerchen, Treppen und Absätzen balancieren und hüpfen, Brunnen, Rinnen und Wasserläufe für Wasserspiele nutzen, sich verstecken oder sich über Platzflächen frei bewegen können. Durch die Fußgängerzone und die angrenzenden verkehrsberuhigten Platzflächen mit ihren Brunnen, Kunstwerken und sonstigen Einbauten, sind die Voraussetzungen hierfür bestens gegeben. In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt befinden sich im Norden der Spielplatz Liebensteinstraße, dessen Überarbeitung in den kommenden Jahren ebenfalls ansteht, und der Spielplatz im Werderpark im Süden. Darüber hinaus finden sich Spielpunkte auf dem Baumdeck am Marktplatz und am Rathausplatz. Sowohl die beiden ausgewiesenen Spielplätze als auch der Spielpunkt am Rathausplatz wurden als zu abseitig empfunden. Grundsätzlich wurde deutlich, dass für ein qualitätvolles Angebot großzügige Flächen erforderlich sind, die sich derzeit im Stadtkern nicht finden. So musste der mögliche Erwerb eines innerstädtischen Grundstücks in der Lammstraße mit dem Ziel, darauf einen Spielplatz zu errichten ausscheiden, da der innerstädtische Baulandpreis und die erforderlichen baulichen Maßnahmen zu einer Investition führen die derzeit schlichtweg nicht realisierbar erscheint. Auch die Idee der Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Umwandlung des Rossplatzes vom Parkplatz zu einem qualitätvollen Freiraum mit Spielangebot ist eher langfristig zu sehen. Eine den Ansprüchen der Werbegemeinschaft, nach Kundenfreundlichkeit und Verlängerung der Verweildauer gerecht werdende Alternative, sieht die Abt. 602 in gezielten Betreuungsangeboten durch die neue Kita Alleestraße. Die Idee, dort außerhalb der Kita Zeiten das Spielangebot Gästen und Kunden zugänglich zu machen und damit Freiräume für einen entspannten Einkauf zu schaffen soll weiter verfolgt werden. Es zeigt sich damit, dass ein Gesamtkonzept zum Thema Spiel in der Innenstadt nur langfristig umgesetzt werden kann. Um dem Bedürfnis nach kind- und familiengerechten Freiräumen nachzukommen, soll aber ein erster Baustein zeitnah realisiert werden. Dieser betrifft das Baumdeck auf dem Marktplatz. Baumdeck Marktplatz Standort Funktionale Aspekte Obwohl die Fläche nur rudimentär mit Spielgeräten ausgestattet ist, halten sich hier bereits Eltern mit ihren Kindern überwiegend auf. Der Bereich ist zentral ohne dass es zu Konflikten mit den bisherigen Nutzungen wie Markt, Anlieferungsverkehr, Chrysanthe- Drucksache 261/2014 Seite - 3 - ma etc. kommt. Das höher gelegene Podest und die Überdachung mit den geschnittenen Platanen schaffen einen eigenen Raum innerhalb des Marktplatzes. Konstruktive Aspekte An die Umsetzung eines Spielbereichs auf dem Baumdeck werden erhöhte Anforderungen gestellt. Dies hängt u.a. mit dem zu erhaltenden Baumbestand zusammen und der damit einhergehenden Einschränkung beim Einbau der Geräte. Um Eingriffe in die Wurzelbereiche möglichst gering zu halten, ist ein flächiger Fallschutz nicht möglich. Das bedeutet, dass die Spielgeräte nur geringe Fallhöhen von max. 60 cm aufweisen dürfen. Außerdem befindet sich unter dem Baumdeck die Tiefgarage. Aus diesem Grund ist die Fundamenttiefe ebenfalls begrenzt. Gestaltung Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt hat mehrere Spielgerätehersteller um einen Gestaltungsvorschlag für die o.g. Situation gebeten. Diese Vorschläge wurden in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro und der Werbegemeinschaft in Bezug auf Gestaltung, Spielwert und Einbettung in den Bestand beurteilt. Der Vorschlag der Firma Zimmer.Obst sieht einen Kletter- und Balancierpfad vor, der um die bestehenden Platanen verläuft. Die senkrechten Pfosten sind aus kantig gesägtem Eichenholz. Ergänzt wird der Pfad durch hölzerne Podeste um die Baumstämme. Die Abstimmung mit Herrn Happersberger/ Stabstelle Feuerwehr und Frau Mundinger/Stadtmarketing hat ergeben, dass auf dem Baumdeck für Großveranstaltungen ein Korridor freigehalten werden muss, um den Besuchern den direkten Zugang zum Toilettenwagen zu ermöglichen. Dies wiederum erfordert die entsprechende Überarbeitung des Spielplatzkonzepts. Finanzierung Die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt hat als Kostenrahmen 33.000 € ermittelt. 3.000 € davon werden von der Werbegemeinschaft übernommen. Für 15.000 € wurde ein Förderantrag bei der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau gestellt. Die Entscheidung über einen Bescheid fällt im Dezember 2014. Damit bleiben 15.000 €, die über den städtischen Haushalt zu finanzieren wären. Der Gemeinderat wird gebeten, darüber zu beraten. Tilman Petters Richard Sottru Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.