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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD SÜD - Vorstellung des Vorhabens "Seniorenzentrum Königsberger Ring" - Arbeitsauftrag zur Änderung des Bebauungsplans)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 05.05.2014 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 116/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

14.05.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD SÜD
- Vorstellung des Vorhabens "Seniorenzentrum Königsberger Ring"
- Arbeitsauftrag zur Änderung des Bebauungsplans

Beschlussvorschlag:

1. Dem Vorhaben „Seniorenzentrum Königsberger Ring“ wird hinsichtlich Größenordnung und Nutzung grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die erforderliche Änderung des
Bebauungsplans KLEINFELD SÜD vorzubereiten.

Anlage(n):
- Auszug Bebauungsplan KLEINFELD SÜD, 28.12.1972
- Vorentwurf Lageplan Seniorenzentrum Königsberger Ring, Plan 1
- Vorentwurf Lageplan Seniorenzentrum Königsberger Ring, Plan 2

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 116/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Aufgrund der bereits erfolgten bzw. in absehbarer Zeit anstehenden Schließung zweier Pflegeeinrichtungen in der Stadt hat sich deren Träger mit der Idee, im Bereich Kleinfeldpark ein neues Seniorenzentrum zu entwickeln, an die Stadtverwaltung gewandt. Im westlichen Teil der ca. 6,1 ha großen
Grünfläche, für den der seit 1972 rechtsverbindliche Bebauungsplan KLEINFELD SÜD (siehe Anlage) eine Schule sowie einen Kindergarten festsetzt, soll ein Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und
weitere barrierefreie Wohnungen entstehen.
Pflegeheim
Das geplante Pflegeheim ist als 3-geschossiges Gebäude mit 2 x 25 Zimmern konzipiert. Damit würde es die wegfallenden Pflegeplätze etwa eins zu eins kompensieren. Das eingeschossige Foyer mit
Aufenthaltsraum und ggf. einem Café soll sich nach Osten in Richtung des vorhandenen Teichs orientieren. Die Zimmer gruppieren sich um zwei Innenhöfe, die insbesondere für Demenzkranke einen
vertrauten Außenbereich und dem oft großen Bewegungsdrang einen sicheren Rahmen bieten. Auch
2 Seniorenwohngruppen sollen hier angeboten werden.
Wohnungen
In sechs weiteren, jeweils 3-geschossigen, um einen Anger herum angeordneten Gebäuden sollen
insgesamt ca. 60 Wohnungen entstehen, die zusammen mit dem Pflegeheim ein MehrgenerationenQuartier mit Seniorenwohngruppen, betreutem Wohnen und sonstigen Wohnungen entstehen lassen.
Die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausbildung der Grundrisse wird zum überwiegenden Teil zum
Standard der neuen Häuser gehören.
Parken
Wie bereits 1972 im Bebauungsplan vorgesehen, soll am Königsberger Ring zwischen Reihenhausbebauung im Westen und evangelisch-methodistischer Kirche im Osten ein Parkplatz für ca. 80
Fahrzeuge entstehen. Darüber hinaus ist eine Tiefgarage unter den Neubauten vorgesehen, in der
die erforderlichen Stellplätze für die Wohnungen untergebracht werden. Die Zufahrt dazu erfolgt
ebenfalls über den Königsberger Ring.
Grünanlage
Wie bereits im Zusammenhang mit der Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Electric
Automation GmbH bzw. den Überlegungen zur Sanierung des Teichs angeklungen ist, sollte die
Funktion des Kleinfeldparks im Zuge dieser möglichen neuen Entwicklung weiterentwickelt und als
Ganzes entsprechend neu gestaltet und aufgewertet werden.
Bebauungsplanverfahren
Die Änderung des Bebauungsplans KLEINFELD SÜD ist eine Maßnahme der Innenentwicklung. Daher kann sie im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel
der Vorhabensträger ist es, das Pflegeheim aufgrund der oben bereits erwähnten Schließungen bis
Ende 2015 fertigzustellen. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür sollten also so rasch
wie möglich geschaffen werden.
Der Geltungsbereich für diese 7. Änderung wird den gesamten Kleinfeldpark zwischen Königsberger
Ring im Norden, der Geltungsbereichsgrenze der 6. Änderung (Parkplatz Fa. Schneider) im Osten,
den Hochhausgrundstücken im Süden und dem Fußweg zwischen Römerstraße und Königsberger
Ring im Westen umfassen (siehe Anlage).

Drucksache 116/2014

Seite - 3 -

Die Verwaltung empfiehlt, ihr den Arbeitsauftrag für das Bebauungsplanverfahren KLEINFELD SÜD,
7. Änderung zu erteilen.

Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.