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Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)

                                    
                                        Erläuterungsbericht
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr- Kippenheim
Änderungen im Bereich der Stadt Lahr
Flächenausweisungen
1 Gemarkung Lahr
1. Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlagen
(Fläche ca. 6,7 ha), Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke (Fläche
ca. 0,4 ha), Fläche für Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernheizwerk
(Fläche ca. 0,6 ha), Fläche Sondergebiet, Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlagen, Versorgungsanlagen Trafostation (Fläche ca. 4,2 ha).
Der zu ändernde Bereich wird im Norden durch den Mauerweg, im Osten durch die
Otto-Hahn-Straße, durch die B 3 im Westen und im Süden durch die B 415 begrenzt.
Für diesen Bereich weist der wirksame Flächennutzungsplan von 1998 im östlichen
Teil eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage (Fläche
ca. 2,9 ha) und Versorgungsanlage (Trafostation) aus. Im westlichen Teil werden
eine Wohnbaufläche und eine Mischbaufläche (Fläche zusammen ca. 5,4 ha)
entlang der B 3 dargestellt. Zwischen diesen Flächen ist eine Grünfläche mit
Zweckbestimmung Parkanlage und Versorgungsanlage (Fernheizkraftwerk)
ausgewiesen (Fläche ca. 3,6 ha).
Zusammen mit den Gewannen „Stegmatten“ und „Unteres Brüchle“ war das Gewann
„Mauerfeld“ ein wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die
im April 2009 eingereichte Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren
2015 - 2025. Im Dezember 2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den
Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt.
Mit der damit verbundenen Förderung durch das Programm „Natur in Stadt und
Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen.
Um die im Rahmenplan mit Stadtgarten und Baumsaum benannten Flächen zur
Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, sollen sie als Grünfläche mit
Zweckbestimmung Parkanlagen dargestellt werden. Gemäß dem parallel zum
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan BÜRGERPARK wird eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlagen und
eine Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke dargestellt. Da im
südlichen Teil eine weitere Sporthalle entstehen soll, wird die Sonderbaufläche
entlang der Otto-Hahn-Straße erweitert. Zwischen der Grünfläche und dem
Sondergebiet wird für das bestehende Fernheizkraftwerk eine Fläche für
Versorgungsanlagen dargestellt. Diese war bisher in die Grünfläche integriert und
erhält jetzt eine Signatur als Versorgungsanlage. Die genaue räumliche Abgrenzung
ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.

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Bürgerpark
Sonderbaufläche Sport und Freizeit
Wohnbaufläche
Mischbaufläche
Grünfläche Parkanlage/Sport
Versorgungsanlage Fernheizwerk
Gemeinbedarfsfläche (sozial + kulturell)

Bestand
2,9 ha

Planung
4,2 ha

5,4 ha

-----

3,6 ha
-----

6,7 ha
0,6 ha
0,4 ha

Summe

11,9 ha

11,9 ha

2. Bereich Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Fläche ca. 16,3 ha),
einer Waldfläche (Fläche ca. 2,3 ha), einer Wasserfläche (Fläche ca. 2,8 ha) und
einer Sonderbaufläche Gastronomie (Fläche ca. 0,6 ha).
Das Gewann „Stegmatten“ ist Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für
die Landesgartenschau 2018. Das zu ändernde Gebiet umfasst den Bereich südlich
der B 36, eingefasst durch die B 3 im Osten, den Wässermattengraben im Süden
und der Vogesenstraße im Westen.
Der zu ändernde Bereich südlich der B 36 ist entsprechend dem wirksamen
Flächennutzungsplan als Fläche für landwirtschaftliche Nutzung, (Fläche ca. 18,7
ha), als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage (Fläche ca. 2,4 ha) und im
Westen zu einem geringen Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt (Fläche ca. 0,9
ha). Der Rahmenplan für die Landesgartenschau 2018 sieht für diese Fläche eine
großzügige Parkanlage mit Liegewiese, Schilfflächen, See und Auenwäldchen vor.
Gemäß dem parallel zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren in der
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan SEEPARK wird der größte Teil der Fläche in
eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Fläche ca. 16,3 ha)
umgewidmet. Mittig in der Parkanlage wird eine Wasserfläche (Fläche ca. 2,8 ha)
und südlich an den See angrenzend eine Waldfläche (Fläche ca. 2,3 ha) dargestellt.
Für die Umsetzung des im Rahmenplan vorgesehenen Hauses am See wird eine
Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Gastronomie (Fläche ca. 0,6 ha) festgesetzt.
Derzeit wird die Errichtung eines Jugend- und Familienhotels als Alternative geprüft.
Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der
Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.
Seepark
Fläche für die Landwirtschaft
Gewerbliche Baufläche
Grünfläche Sportanlage
Grünfläche Parkanlage
Wasserfläche
Waldfläche
Sonderbaufläche Gastronomie
Summe

Bestand
18,7 ha
0,9 ha
2,4 ha
----------------22,0 ha

2

Planung
------------16,3 ha
2,8 ha
2,3 ha
0,6 ha
22,0 ha

3. Bereich Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (Fläche ca. 1,7
ha) und einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,3 ha).
Das zu ändernde Gebiet umfasst den Bereich nördlich der B 36, begrenzt durch die
Vogesen- und Römerstraße. Für diesen Bereich stellt der wirksame Flächennutzungsplan im östlichen Teil eine Fläche für die Landwirtschaft (Fläche ca. 1,7 ha)
und im westlichen Teil eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten
(Fläche ca. 0,3 ha) dar.
Bei der städtischen Kleingartenverwaltung gibt es ca. 400 Interessenten für
Kleingärten in der Stadt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sieht der
landschaftsplanerische Entwurf für die neuen dauerhaften Grünanlagen im Gewann
„Unteres Brüchle“ eine Kleingartenanlage vor. Als Beitrag zur Ausstellung sollen dort
etwa 30 modellhafte Kleingärten entstehen. Nach 2018 können weitere ca. 40
Gartenparzellen geschaffen werden. Der Erweiterungsbereich kann temporär für die
Landesgartenschau im Jahr 2018 verwendet werden. Die Konzeption für die
Ausstellung ist noch zu erarbeiten. Gemäß dem parallel zum FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE wird die Grünfläche mit Zweckbestimmung Landwirtschaft
in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten umgewidmet, sodass
zusammen mit der bestehenden Fläche für Dauerkleingärten eine Fläche von ca. 3,0
ha dargestellt wird. Die nördliche Fläche, zwischen Vogesen-, Römerstraße und dem
Radweg soll für den Bau einer Moschee genutzt werden. Auf Grund der geplanten
Bebauung soll die, als Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten
festgesetzte Fläche, in eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke (Fläche ca.
0,3 ha) umgewidmet werden.
Kleingartenpark (insgesamt)
Fläche für die Landwirtschaft
Grünfläche – Dauerkleingärten
Gemeinbedarfsfläche – kulturell
Summe

Bestand
1,7 ha
1,6 ha
----3,3 ha

Planung
----3,0 ha
0,3 ha
3,3 ha

4. Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. ÄNDERUNG
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 1,4 ha), einer Gewerblichen Baufläche
(Fläche ca. 0,7 ha) einer Grünfläche (Fläche ca. 3,5 ha) und die Zweckänderung der
Gemeinbedarfsfläche (Fläche ca. 0,3 ha)
Der zu ändernde Bereich umfasst die Fläche zwischen dem Königsberger Ring im
Norden, der Breslauer Straße im Osten, dem Weggrundstück mit der Flst.Nr. 8398
mit anschließender Wohnbebauung im Süden und dem Fußweg zwischen
Römerstraße und Königsberger Ring. Der wirksame Flächennutzungsplan weist für
diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule/Kindergarten (Fläche ca. 3,0 ha) und eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage
(Fläche ca. 2,9 ha) aus. Anlass für die Flächenänderung im östlichen Teil des
Kleinfeldparks entlang der Breslauer Straße ist die durch die Landesgartenschau
erforderlich gewordene Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Electric
Automation GmbH aus dem Gewann Mauerfeld. Gegenüber dem Firmengebäude
unmittelbar westlich der Breslauer Straße, soll mit einem Parkplatz für 250
3

Fahrzeuge dafür Ersatz geschaffen werden. Dies ist Gegenstand der 6. Änderung
des Bebauungsplanes KLEINFELD-SÜD. Hier war bereits ein Parkplatz für die Firma
vorgesehen, der jetzt aber vergrößert werden muss.
Da der Ursprungsbebauungsplan KLEINFELD-SÜD 1972 rechtsverbindlich wurde,
hätte die Flächennutzungsplanfortschreibung Mitte der 90er Jahre diese Fläche für
Nebenanlage (Parkplatz) aufnehmen müssen. Dies ist nicht erfolgt. Neben der
bauplanungsrechtlichen Sicherung des Firmenparkplatzes soll auch die Möglichkeit
eingeräumt werden, den künftigen Parkplatz, unter weitgehender Beibehaltung der
Stellplätze, mit einem Verwaltungsgebäude überbauen zu können. Aus diesem
Grund wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche in eine gewerbliche
Fläche (Fläche ca. 0,6 ha) umgewandelt.
Für den nordwestlichen Teil des Kleinfeldparks beabsichtigt der Träger von
Pflegeeinrichtungen, die bereits geschlossen bzw. in absehbarer Zeit wegen
Brandschutzauflagen geschlossen werden, ein Seniorenzentrum mit Pflegeheim,
Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen zu entwickeln. Ein
Teil der Gemeinbedarfsfläche soll, gemäß der parallel zum FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren
in
Aufstellung
befindlichen
Bebauungsplanänderung
KLEINFELD-SÜD, 7. ÄNDERUNG, in eine Wohnbaufläche (Fläche ca. 1,4 ha)
umgewandelt werden. An diesem Standort entsteht im Zusammenspiel zwischen
Wohngebäuden und dem Pflegeheim ein Mehrgenerationen-Quartier. Der südliche
Teil, der im wirksamen Flächennutzungsplan festgesetzten Gemeinbedarfsfläche
wird als Ausgleich für die neu entstehende gewerbliche Fläche in eine Grünfläche mit
Zweckbestimmung Parkanlage geändert. Mit insgesamt ca. 3,5 ha entsteht so eine
Grünfläche, die 0,6 ha größer ist als die im wirksamen Flächennutzungsplan
dargestellte Grünfläche.
Auf dem Grundstück 8402/1 ist im Jahr 2006 das Gemeindezentrum der
Evangelisch-methodistischen Kirche Lahr entstanden. Für dieses Grundstück wird
die Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule in eine Fläche für den
Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kirche umgewandelt.
Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend
geändert.
Kleinfeld-Süd, 6. + 7. Änderung
Gemeinbedarfsfläche Schule/Kindergarten
Gemeinbedarfsfläche Kirche
Grünfläche
Gewerbliche Baufläche
Wohnbaufläche
Summe

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Bestand
3,0 ha
----2,9 ha
--------5,9 ha

Planung
----0,3 ha
3,5 ha
0,7 ha
1,4 ha
5,9 ha

5. Flächenbilanz der 7. FNP-Änderung
Bestand
5,4 ha
0,9 ha
3,0 ha
2,9 ha
----0,6 ha
20,4 ha
9,9 ha
------43,1 ha

Wohn-/Mischbaufläche
Gewerbliche Baufläche
Gemeinbedarfsfläche (sozial/kulturell)
Sonderbaufläche Sport + Freizeit
Sonderbaufläche Gastronomie
Versorgungsanlage Fernheizwerk
Landwirtschaft
Grünfläche
Waldfläche
Wasserfläche
Summe

Planung
1,4 ha
0,7 ha
1,0 ha
4,2 ha
0,6 ha
0,6 ha
---29,5 ha
2,3 ha
2,8 ha
43,1 ha

Die Flächenbilanz der 7. FNP-Änderung zeigt, dass sich die Bauflächen von 12,8 ha
auf 8,5 ha und somit um 4,3 ha deutlich reduzieren.
Entsprechend vergrößern sich die nicht versiegelten Flächen von 30,3 ha auf 34,6
ha. Ihr Anteil war bisher durch die landwirtschaftliche Nutzung recht groß und
verändert sich jetzt in Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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