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Beschlussvorlage (Fortschreibung der Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung – Stand August 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
RotteneckerZerrer

Datum: 01.10.2014 Az.: 460.023

Beratungsfolge

Termin

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

26.11.2014

Drucksache Nr.: 236/2014

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Fortschreibung der Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung – Stand August 2014

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung in Lahr zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt,
den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige Kinder fortzusetzen.

Anlage(n):
1. Übersicht der Kindertageseinrichtungen in Lahr für 1-10jährige Kinder
2. Kindergartenbedarfsplanung - Stand August 2014
3. Krippenbedarfsplanung für Kinder unter 3 Jahren - Ausbaustand August 2014
4. Krippenbedarfsplanung für Kinder unter drei Jahren - vorgesehene Erweiterungen

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet alle Kommunen zur Bedarfsplanung.
Seit dem 01.08.2013 haben bereits Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Lahr berücksichtigt
pro Kindergartenjahr die in Lahr lebenden Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Rechnerisch werden 3,83 Altersjahrgänge (z.B. Kindergartenjahr 2014/2015: Geburtsdatum 01.10.2008 – 31.07.2012) mit dem Erfahrungswert berücksichtigt, dass 95% dieser Kinder
tatsächlich einen Platz beanspruchen. Daraus ergibt sich ein Platzbedarf, der sich aus Anlage 2
entnehmen lässt. Gegenübergestellt werden die in den einzelnen Schulbezirken vorhandenen
Betreuungsplätze, wie sie in Anlage 1 aufgeführt sind. Der Waldkindergarten und der Waldorfkindergarten werden aufgrund ihrer besonderen pädagogischen Ausrichtung ohne Schulbezirkszuordnung dargestellt.
In Lahr stehen im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 1530 Kindergartenplätze für 36jährige Lahrer Kinder in 29 Kindertageseinrichtungen in städtischer, kirchlicher oder freier
Trägerschaft zur Verfügung. Die konkrete Zahl aller zur Verfügung stehenden Plätze variiert, da
sich je nach Inanspruchnahme der einzelnen Betreuungsformen in alters- oder zeitgemischten
Gruppen die Zahl der tatsächlich belegbaren Plätze vermindern kann. So reduziert z.B. die Aufnahme von mehr als 10 Ganztagskindern in einer gemischten Regel-/Ganztagsgruppe die maximale Gruppengröße ab diesem Zeitpunkt auf 20 Kinder. Es wären dagegen 25 Plätze, wenn
die Zahl der Regelkinder überwiegt. Am Stichtag 01.03.2014 waren durchschnittlich 87% aller
Kindergartenplätze in Lahr belegt. Diese Zahl steigt bis zu den Sommerferien kontinuierlich an
und nimmt nach den Ferien, wenn der älteste Jahrgang eingeschult wird, wieder ab.
Nach der Kindergartenbedarfsplanung für 3-6jährige Kinder (Anlage 2) fehlen im laufenden
Kindergartenjahr in der Gesamtstadt bis zu 93 Kindergartenplätze. Eine temporäre Platzreserve von ca. 52 Plätzen steht für Kinder zur Verfügung, die in bereits mit 2 Jahren in altersgemischten Gruppen aufgenommen wurden und das dritte Lebensjahr vollenden. Dadurch reduziert
sich allerdings bis zum Ende des Kindergartenjahres die Nachbelegungsmöglichkeit für neue
Kinder unter drei Jahren (U3). Für je 2 Kinder, die drei Jahre alt werden, kann noch ein Kind unter drei Jahren neu aufgenommen werden. Die Zahl von 5 Plätzen pro Gruppe für 2jährige Kinder
reduziert sich so bis zum Ende des Kindergartenjahres auf 3 Plätze, steht ab dem darauffolgenden Kindergartenjahr aber wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
Für die meisten Kinder wird spätestens mit dem 3. Geburtstag ein Betreuungsplatz gewünscht.
Es gibt auch Kinder, die erst im Laufe des 4. Lebensjahres, vereinzelt auch später erstmals in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Einige Familien nehmen aufgrund fehlender
Mobilität in Kauf, nach der Anmeldung auf die Aufnahme in die Wunscheinrichtung einige Monate, in der Regel bis zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres, zu warten. Selten stehen
grundsätzliche familiäre Erwägungen hinter einer späteren Aufnahme. Einige Einrichtungen können wegen der Weiterbetreuung früherer U3-Kindern nur wenige oder gar keine Kinder aufnehmen, die mit 3 Jahren erstmals in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen.
Im vergangenen Kindergartenjahr wurden mit dem Umzug der Kindertagesstätte Arche Noah in
den Neubau in der Heiligenstraße zusätzliche Plätze für 3-6jährige Kinder geschaffen. Die Kindertagesstätte Alleestraße in der Kernstadt ist seit Vollbetrieb aller Gruppen belegt und führt
Wartelisten. Aktuell erfolgt der Umbau der Kindertagesstätte Max-Planck-Straße für einen dauerhaften 5-gruppigen Betrieb mit 2 Krippengruppen und drei Gruppen für Kinder ab 3 Jahren. Der
katholische Kindergarten St. Landolin richtet auf Grund der starken Nachfrage nach U3Betreuung im Stadtteil Sulz im laufenden Kindergartenjahr eine Altersmischung mit bis zu 5 Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein, wodurch die Zahl der Kindergartenplätze absinkt.

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In der Krippenbedarfsplanung (Anlage 3) werden alle Kinder erfasst, die im Zeitraum
01.10.2011 bis zum 31.07.2014 geboren wurden. Im Kindergartenjahr 2014/2015 gibt es 260
Krippenplätze für Kinder ab 1 Jahr. Für Kinder ab 2 Jahren stehen neben den Krippenangeboten auch 65 Plätze in altersgemischten Gruppen sowie 8 Spielgruppenplätze zur Verfügung. Die Krippenbedarfsplanung für zukünftige Jahre ist schwierig, weil es für den konkret
angemeldeten Betreuungsbedarf dieser Altersgruppe kaum Vorlaufzeit gibt und auch noch keine
Erfahrungswerte zur tatsächlich notwendigen Bedarfsquote in Lahr vorliegen. Viele Familien
wünschen die Aufnahme ihres Kindes bereits nach Vollendung des ersten Geburtstages bzw. im
Laufe des zweiten Lebensjahres. Eltern nehmen jedoch in vielen Fällen zugesagte Plätze für ihre
Kleinkinder nicht oder doch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch, so dass es häufig sehr
kurzfristige Nachrückmöglichkeiten gibt. Besonders kleine oder große Jahrgänge sorgen für
schwankende Aussagen zur erreichten Betreuungsquote. So liegen die Jahrgänge 2011/2012 mit
488 Kindern und 2012/2013 mit 454 Kindern weit über dem Vorjahreswert von 428 Kindern pro
durchschnittlichem Jahrgang. Für den vollständigen Jahrgang 2013/2014 wird wieder eine hohe
Kinderzahl erwartet.
Mit der Geburt eines Kindes kann in sehr seltenen Einzelfällen bereits ab Ende der Mutterschutzfrist ein Betreuungsbedarf entstehen, der im ersten Lebensjahr ausschließlich über die Angebote
der Tagespflege abgedeckt werden kann. Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stehen alternativ zur Tagespflege Krippenplätze zur Verfügung. Mit Vollendung des zweiten Lebensjahres
gibt es zusätzlich Angebote in altersgemischten Gruppen sowie einer betreuten WaldSpielgruppe, die 10,5 Wochenstunden geöffnet ist. Daneben können Kinder aller Altersgruppen
ggf. auch einrichtungsergänzend bei Tagesmüttern betreut werden. In der Kindertagespflege
übersteigt das Angebot weiterhin die Nachfrage nach Plätzen, obwohl das Landratsamt Ortenaukreis infolge verbesserter Landeszuweisungen bereits vor Jahren die Kostenbeiträge der Eltern an die Krippengebühren angepasst hat.
Da der Betrieb einer Krippe im Hinblick auf die maximale Gruppengröße von 10 Kindern relativ
hohe Personalkosten pro Platz verursacht, ist hier eine möglichst vollständige Auslastung dringend geboten. Dies erfordert die zeitnahe Nachbelegung von freiwerdenden Plätzen und eine am
durchschnittlichen Betreuungsbedarf orientierte Öffnungszeit. Der aktuelle Standard in Lahr beträgt 6 Stunden täglich. Von der Verwaltung wird wegen der maximal 2jährigen Verweildauer
auch eine Genehmigung für die Aufnahme von Kleinkindern auswärtiger Familien erteilt, sofern in
der jeweiligen Einrichtung freie Kapazitäten ohne Warteliste bestehen und der Verwaltung kein
dringender Bedarf Lahrer Familien bekannt ist. Eine Belegung von freien Plätzen mit Kindern aus
dem Umland ist wirtschaftlich vernünftig, zumal seit 2009 die Wohnortgemeinde einen kostendeckenden Ausgleich zahlen muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Träger aller Lahrer Kindertageseinrichtungen melden die Zahl der aktuell aufgenommenen
Kinder und die weitere Belegungsplanung vierteljährlich dem Amt für Soziales, Schulen und
Sport. Einrichtungen in der Kernstadt führen teilweise Wartelisten. Familien wählen die Kindertageseinrichtung in erster Linie nach der Entfernung zur Wohnung aus. Häufig orientiert sich die
Anmeldung zusätzlich an der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit oder der Konzeption einer Einrichtung. So kommt es vor allem in der Kernstadt zu Konkurrenzsituationen. Während einer Familie kein wohnungsnaher Platz für ihr dreijähriges Kind zur Verfügung steht, kann eine andere
Familie, aus einem anderen Wohnbezirk kommend, das Kind schon seit dem Krippenalter dauerhaft in dieser Einrichtung untergebracht haben.
Eltern bevorzugen Einrichtungen, die die Option auf eventuelle Ausweitung der Betreuungszeiten
bieten, auch wenn diese Möglichkeit letztlich gar nicht in Anspruch genommen wird. Das Amt für
Soziales, Schulen und Sport ist Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz
behilflich. Der Informationsbedarf von Familien ist vor allem bei Zuzug, wegen Absagen aufgrund
von Vollbelegungen oder Anfragen zu Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren

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hoch. Mehrfachanmeldungen und –zusagen tragen zur Entstehung von Wartelisten bei, da die
Einrichtungen ggf. die Entscheidung der Eltern abwarten müssen. Der aktuelle Zustrom von
Flüchtlingsfamilien erhöht derzeit die Nachfrage zusätzlich.
An Kindergartenplätzen mangelt es noch deutlich in den Bezirken Eichrodtschule, JohannPeter-Hebelschule und Luisenschule in der Kernstadt. Deshalb wird auch im laufenden Kindergartenjahr eine zusätzliche Kleingruppe im Katholischen Kindergarten St. Peter und Paul in Betrieb bleiben. In den Stadtteilen Kuhbach, Langenwinkel, Mietersheim und ab dem nächsten Jahr
auch wieder in Sulz fehlen Plätze. In Kippenheimweiler und Reichenbach entwickeln sich dagegen in den nächsten Jahren deutliche Platzüberhänge.
Durch die Inanspruchnahme von weitergehenden Betreuungsangeboten (Ganztagsplätze bzw.
Plätze mit verlängerten Öffnungszeiten) bzw. durch die Inanspruchnahme von Krippenplätzen mit
anschließendem Verbleib in den Gruppen für 3-6jährige der betreffenden Einrichtungen, sind
Wanderungsbewegungen zwischen den Schulbezirken, überwiegend hin zu Einrichtungen
der Kernstadt, zu verzeichnen. Mit dem Ausbau von Krippenplätzen in den Stadtteilen wurden
diese Wanderungsbewegungen abgeschwächt. Bei ausreichender Nachfrage in den Stadtteilen
stimmt die Verwaltung der Einrichtung von Ganztagsplätzen zu, um mittelfristig zu einer dezentralen Versorgung zu kommen. Inzwischen bestehen Ganztagsangebote in Sulz, Kippenheimweiler und Hugsweier. Dies führt in der Regel zu höherem Personalbedarf und damit einer Erhöhung
der städtischen Betriebskostenzuschüsse.
Wie die Bedarfsplanung für Kinder unter 3 Jahren in Anlage 3 zeigt, beträgt der rechnerische
Bedarf an Krippenplätzen in der Stadt, bei einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37%,
zusätzlich rund 110 Plätze. Im Kindergartenjahr 2013/2014 gibt es in der Stadt 333 Plätze für
unter 3jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen. 41 mögliche Plätze gibt es bei Tagesmüttern
(Vorjahr: 60 Plätze), sodass aktuell insgesamt 374 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Die Bedarfs-Deckungsquote, bezogen auf alle konkret berücksichtigten Kinder von 0-3 Jahren (2,83 Jahrgänge), liegt bei 29,1 %. Betrachtet man 3 durchschnittliche Jahrgangsgrößen der vergangenen 4 Jahre liegt sie bei 28,2 %. Unsicher ist, ob die prognostizierte Bedarfszahl von 37% in Lahr tatsächlich der Nachfrage entspricht, niedriger oder höher liegt und wie sich die Jahrgangsgrößen mittel- und längerfristig entwickeln werden.
Eine differenzierte Betrachtung des Bedarfs nach Altersstufen ist sinnvoll. Für Kinder bis zum
ersten Geburtstag reicht das vorhandene Angebot bei Tagesmüttern für ca. 2% dieses Jahrgangs (9 Plätze) aus. Für einjährige Kinder sollten 155 Plätze in Einrichtungen oder Tagespflege
(ca. 35% des Jahrgangs) und für zweijährige Kinder 327 Plätze überwiegend in Einrichtungen
(ca. 74% des Jahrgangs) verfügbar sein. Insbesondere für zweijährige Kinder sind dringend weitere Plätze, vorzugsweise in Altersmischungen für 2- bis 6jährige Kinder, zu schaffen. Gegenüber
der tabellarischen Darstellung in Anlage 3 und 4 ergeben sich rundungsbedingte Differenzbeträge von ca. 5 Plätzen.
Auch nach der beabsichtigten Einrichtung von 22 Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Martinskindergarten, Neubau der Kita St. Raphael mit Eröffnung einer Krippe (10 U3-Plätze),
Neubau der Kita+ im Bürgerpark (15 U3 Plätze) sowie Einrichtung von 5 U3-Plätzen im Kindergarten Regenbogen und 10 Krippenplätzen in Mietersheim steigt die Bedarfsquote bei unveränderten Kinderzahlen erst auf 32,8%. Der rechnerische Fehlbedarf ist somit nicht unerheblich. Die Ausbauplanung für Kinder unter drei Jahren ist wegen des seit dem 1. August
2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf Betreuung daher unbedingt zügig fortzusetzen.
Durch den weiteren Anstieg der Kinderzahlen in der Kernstadt ist der rechnerische Fehlbedarf
an Plätzen für 3-6jährige, trotz des Neubaus der Kita Alleestr., in den kommenden Kindergartenjahr bis auf 106 Plätze weiterhin ansteigend. Entlastung bringen 12-15 zusätzliche Plätze für 36jährige Kinder im Kindergarten Regenbogen. In den Stadtteilen nimmt der Fehlbedarf in den

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kommenden Jahren dagegen ab. Für die Altersgruppe der 3- bis 6jährigen sollte weiterhin nach
geeigneten zentral gelegenen Erweiterungsmöglichkeiten gesucht werden. Leider gibt es auch
für die angedachte Herauslösung des Hortbereichs aus der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße derzeit im Schulbezirk keine Perspektive.
Erschwert wird die Betriebsaufnahme neuer Gruppen durch Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte können aus einem großen Stellenangebot, das für sie hinsichtlich Arbeitsfeld und Fahrtaufwand günstigste Arbeitsplatzangebot wählen.
Dies wirkt sich auf die Besetzung neuer Stellen, aber auch den Betrieb bestehender Gruppen
aus. Häufen sich dann noch Krankheitsfälle, kann oft nur knapp die Betreuung der Kinder, nicht
der Bildungsanspruch zuverlässig sichergestellt werden. Auf die Personalgewinnung, -bindung
und die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber sollte daher ein besonderes Augenmerk gerichtet
werden. Mit dem frühzeitigen Einstieg in die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher/innen (PIA)
hat die Stadt Lahr bereits die Grundlage zur Ausbildung für den eigenen Bedarf und eine möglichst langfristige Personalbindung geschaffen.
Zusätzlich gibt es Nachfrage von Einpendlern aus Nachbargemeinden, die ein Betreuungsangebot an ihrem Arbeitsort Lahr in Anspruch nehmen möchten. Für diesen Bedarf sollten auch im
Hinblick auf die künftige Deckung des städtischen Personalbedarfs geeignete Angebote geschaffen werden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter