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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB - Beteiligung der…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 22.12.2014 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 304/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

13.01.2015

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

14.01.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

26.01.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans BREITMATTEN, 4.
Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans BREITMATTEN, 4. Änderung vom
22. Dezember 2014 wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Nutzungsplan, Bestandsplan, Gestaltungsplan
- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 304/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Firma Fleig in Kuhbach ist auf Formenbau und die Herstellung von technischen Spritzgussteilen spezialisiert. Sie hat 30 Beschäftigte und ist damit einer der größten Arbeitgeber im
Lahrer Stadtteil Kuhbach. Aufgrund ihrer sehr guten Auftragslage ist eine Erweiterung ihrer
Produktion notwendig.
Das direkt benachbarte Grundstück liegt derzeit brach, konnte aber auf dem Verhandlungsweg
nicht erworben werden. Somit ist nur eine Ausdehnung in südlicher Richtung, zur Schutter hin,
möglich.
Der Erweiterungsbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BREITMATTEN vom
18. September 1966, der diesen als nicht überbaubare Grünfläche festsetzt.
Die heutige Betriebsfläche liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes
BREITMATTEN vom 27. April 1977.
Nach dem Entwurf der Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg vom 14.8.2013 liegt der Erweiterungsbereich in der
Überflutungsfläche für ein Extremhochwasser und teilweise auch in einem 100-jährlichen
Hochwasserereignis. Ein Extremhochwasser tritt im statistischen Mittel sehr viel seltener als
alle 100 Jahre auf.
Das Ingenieurbüro Wald + Corbe aus Hügelsheim hat daher eine wasserwirtschaftliche Beurteilung des Bauvorhabens vorgenommen. Da durch das Baugebäude Retentionsvolumen verloren geht, ist Ersatz zu schaffen. Dies ist aber problemlos unmittelbar angrenzend zur Schutter hin möglich. Das bestehende Gelände wird um 20 cm abgegraben. Somit besteht kein
Konflikt mehr mit dem Hochwasserschutz.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines weiteren, direkt angebauten Produktionsgebäudes und
eines Parkplatzes für die Belegschaft zu schaffen.
Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der Offenlagebeschluss gefasst und auf die
Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Von dieser rechtlichen Möglichkeit soll
Gebrauch gemacht werden, um schnellstmöglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die bauliche Erweiterung zu schaffen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.