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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier

Datum: 15.12.2014 Az.: 700.82

Drucksache Nr.: 303/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

19.01.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.01.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss wurde aufgrund einer Prüfungsfeststellung im Bereich der Forderungen und
Verbindlichkeiten geändert und weicht insofern von dem in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 20.10.2014 zur Kenntnis gebrachten Jahresabschlusses ab (siehe Seite 16 Schlussbericht 2013).
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen:
1.

Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 35.866.144,51 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
2.027.200,00 € ins Folgejahr (2014) übertragen.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2013
Jahresabschluss 2013 - neu BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 303/2014

Seite - 2 -

Begründung:

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr für das Rechnungsjahr 2013 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen. Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und
das Eigenbetriebsrecht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem
spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.

Dr. Wolfgang G. Müller

Christian Zanger