Gemeinderat als Stiftungsrat (Schlussbericht 2012)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
29. September 2014
Gemeinderat als Stiftungsrat (Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2012 des Hospital- und…
Gemeinderat als Stiftungsrat (Jahresabschluss Eigenbetrieb 2012)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Jahresrechnung 2012)
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29. September 2014
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Schlussbericht 2012 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung 2012 des Hospital- und Armenfonds Lahr HOSPITAL- UND ARMENFONDS LAHR Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege 1 Vorbemerkungen ..................................................................... 3 2 Überörtliche Prüfung ............................................................... 4 3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 .............................. 4 4 Wirtschaftsplan und Haushaltsplan 2012 .............................. 4 5 5.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.1.1 5.3.1.2 5.3.1.3 5.3.1.4 5.3.1.5 5.3.1.6 5.3.1.7 5.3.1.8 5.3.1.9 5.3.1.10 5.3.1.11 5.3.1.12 5.4 5.4.1 5.5 5.5.1 5.5.2 5.6 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.4.1 5.6.4.2 5.6.4.3 5.6.4.4 5.6.4.5 5.6.4.6 5.6.4.7 5.6.4.8 5.6.4.9 5.6.4.10 5.6.4.11 5.7 Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege .... 5 Rechnungswesen ......................................................................5 Jahresabschluss ........................................................................6 Bilanz .........................................................................................7 Erläuterungen zur Bilanz ...........................................................7 Anlagevermögen........................................................................8 Vorräte .......................................................................................8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ..........................8 Forderungen aus öffentlicher Förderung ...................................8 sonstige Vermögensgestände ...................................................9 Kassenbestand ..........................................................................9 Eigenkapital .............................................................................10 Sonderposten zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ..12 Rückstellungen ........................................................................12 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ...........................13 Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger ................................13 Sonstige Verbindlichkeiten ......................................................14 Gewinn- und Verlustrechnung ................................................. 14 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ....................15 Wirtschaftsplan ........................................................................ 17 Erfolgsplan ...............................................................................17 Vermögensplan........................................................................19 Einzelfeststellungen ................................................................. 23 Versorgungsvertrag .................................................................23 Mitgliedschaften .......................................................................24 Heimentgelte............................................................................24 Sonstige Feststellungen ..........................................................24 Kassenprüfungen.....................................................................24 Arbeitszeitkonten Personal ......................................................25 Einzelwertberichtigungen .........................................................26 Spenden ..................................................................................26 Essenslieferungen an Dritte .....................................................27 Telefonkostenersatz von Beschäftigten ...................................27 Wäscherei- und Reinigungsleistungen ....................................28 Konto 1693 - Wäschenamen - .................................................28 Konto 1695 - Nebenleistungen - ..............................................28 Konto 6818 - Gartenpflege Material -.......................................28 Beiträge Krankenversicherung.................................................28 Bestätigungsvermerk ............................................................... 28 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11 6.12 7 Hospital- und Armenfonds - Allgemeines Grundvermögen und Betreutes Wohnen- ........................................................ 29 Rechnungsergebnis 2012 ........................................................ 29 Verwaltungshaushalt (Zuführungsrate) .................................... 29 Vermögenshaushalt (Allgemeine Rücklage) ............................ 30 Haushaltsreste ......................................................................... 31 Kasseneinnahmereste ............................................................. 31 Niedergeschlagene Forderungen ............................................ 31 Kassenausgabereste ............................................................... 31 Kassenlage .............................................................................. 31 Schuldenstand ......................................................................... 31 Anlagennachweis..................................................................... 32 Vermögensrechnung ............................................................... 32 Gesamtrechnungsabschluss 2012........................................... 32 Beschlussvorschlag .............................................................. 33 1 Vorbemerkungen Die rechtlich selbständige Stiftung wird nach dem Stiftungsgesetz für BadenWürttemberg (StiftG vom 4.10.1977 in der jetzt gültigen Fassung) von der Stadt Lahr verwaltet und als Sonderrechnung geführt. Der satzungsgemäße Stiftungszweck ist der Unterhalt und Betrieb eines Altersheimes. Gemäß Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis vom 16.12.2002 wurde das Spital mit 76 Dauerpflegeplätzen und 4 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen in das KreisPflegeheimverzeichnis aufgenommen. Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat (Gemeinderat der Stadt Lahr) und der Vorsitzende des Stiftungsrates (Oberbürgermeister der Stadt Lahr). Die Prüfung ist dem Rechnungsprüfungsamt übertragen (§ 31 StiftG i.V. mit § 101 GemO). Prüfer des Jahresabschlusses 2012 war Christian Ziser. Das Spital wird ab 01.01.2000 als Eigenbetrieb geführt (Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.1999). Zum 23.05.2013 erhielt das Alten- und Pflegeheim den Namen „Spital Wohnen und Pflege“. Der Prüfbericht für 2012 verwendet die neue Bezeichnung soweit als möglich. Aufgrund der Pflegebuchführungsverordnung des Bundes ist das Spital - Wohnen und Pflege - zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Die Buchführung für die Bereiche „Allgemeines Grundvermögen“ und „Betreutes Wohnen“ erfolgt weiterhin kameral. Diese Kassengeschäfte werden im Rahmen der Einheitskasse abgewickelt. Rechtliche Grundlagen Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) vom 04.10.1977 zuletzt geändert am 25.01.2012 Erlass des Innenministeriums zum Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 06.12.1977 Stiftungssatzung vom 26.09.1978 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 14.10.2008, altes Recht (*) Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) i.d.F. vom 14.6.1993, zuletzt geändert am 14.12.2005 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 07.02.1973, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.07.2001, altes Recht (*) Gemeindekassenverordnung (GemKVO) i.d.F. vom 26.08.1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.08.2001, altes Recht (*) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) vom 26.5.1994, zuletzt geändert am 15.07.2013 Pflegebuchführungsverordnung (PBV) vom 22.11.1995, zuletzt geändert am 20.12.2012 Betriebssatzung vom 06.05.2013 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 04.05.2009 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 07.12.1992 Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 3 * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter. 2 Überörtliche Prüfung Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat nach den §§ 113 und 114 GemO i.V. mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt i.d.F. vom 14.07.1983 (zuletzt geändert am 16.04.2013) im Januar 2008 die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Hospital- und ArmenfondsStiftung in den Haushaltsjahren 2000 bis 2006 vorgenommen. Das Regierungspräsidium Freiburg bestätigte mit Schreiben vom 11.02.2009, dass die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt erledigt sind. Der Gemeinderat als Stiftungsrat wurde am 06.04.2009 vom Abschluss der Prüfung unterrichtet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfberichts im ersten Halbjahr 2014 erfolgte die nächste Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für die Jahre 2007 - 2012. 3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 des Hospital- und Armenfonds wurde dem Gemeinderat am 19.11.2012 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte die Jahresabschlüsse fest. Der Jahresverlust des Spitals - Wohnen und Pflege - in Höhe von 905.114,24 € wurde auf die neue Rechnung vorgetragen. 4 Wirtschaftsplan und Haushaltsplan 2012 Der Wirtschaftsplan für das Spital - Wohnen und Pflege - und der Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds Lahr wurden gemeinsam im Gremium beraten und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Gemeinderatsbeschluss Bestätigung und Kenntnisnahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde 18.06.2012 27.06.2012 Der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan wurden mit Schreiben vom 19.06.2012 gem. § 97 Abs. 1 i.V. mit § 81 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Frist von einem Monat vor Beginn des Haushaltsjahres wurde nicht eingehalten. Der Wirtschaftsplan für das Spital - Wohnen und Pflege - und der Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds wurden wie folgt festgesetzt: Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 4 Haushaltsplan 2012 Hospital- und Armenfonds Wirtschaftsplan 2012 Spital - Wohnen und Pflege - Vermögenshaushalt Einnahmen 4.426.000 € Ausgaben 4.426.000 € Verwaltungshaushalt Einnahmen 127.000 € Ausgaben 127.000 € Verpflichtungsermächtigung - € Kreditaufnahmen - € Kassenkredite - € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Fehlbetrag Kreditaufnahmen Kassenkredite 5.830.000 € 5.830.000 € 3.388.000 € 4.096.000 € 708.000 € - € 1.000.000 € 5 Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege 5.1 Rechnungswesen Ab dem 01.01.1997 wird entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung beim Spital - Wohnen und Pflege - kaufmännisch gebucht. Mit der Buchhaltung wurde die Fa. eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lahr am 08.11.1996 beauftragt. Der Gemeinderat erteilte am 08.07.2002 nachträglich seine Zustimmung zur Übertragung der kaufmännischen Buchführung an ein Fremdunternehmen. Die Geschäftsvorfälle werden über das Finanzbuchhaltungsprogramm der DATEV eG. Verbucht. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt über das Programm ANLAG der DATEV. Das von der Heimverwaltung eingesetzte Programm TOPSOZ All for Social der Firma All for One Systemhaus AG, Oberessendorf wurde durch die Betriebsleitung am 19.09.2001 bzw. den Fachbeamten für das Finanzwesen am 14.06.2002 freigegeben (§§ 11 und 23 GemKVO bzw. § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. mit §§ 97 und 101 GemO). Beim Stiftungsvermögen wird seit 01.01.2004 im Ausgabebereich das Programm SAP IS-PS eingesetzt. Die Programmfreigabe durch den Fachbeamten für das Finanzwesen erfolgte am 12.11.2004. Mit der Sparkasse Offenburg/Ortenau wurde am 16./27.01.1997 eine Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenträgeraustauschverfahren abgeschlossen. Für das Spital - Wohnen und Pflege - besteht ein Girokonto bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau, zeichnungsberechtigt sind 4 Beschäftigte der Stadtkasse. Die Personalsachbearbeitung (einschließlich der Gehalts- und Lohnabrechnungen) wird vom Haupt- und Personalamt der Stadt Lahr wahrgenommen. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 5 5.2 Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Pflegeeinrichtung besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang mit Lagebericht (§ 4 PBV). Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die in § 4 PBV aufgeführten Vorschriften des Handelsgesetzbuches -HGB- entsprechend. Die BTG -Bad. Treuhand Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Lahr- wurde am 23.01.2013 durch den Betriebsleiter schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 zu erstellen. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurde von der BTG am 11.12.2013 ausgefertigt und der Rechnungsprüfung am 23.01.2014 übergeben. Der vorgegebene Termin, sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 4 PBV) wurde somit nicht eingehalten. Der diesjährige Bericht ist auf Grund der Baumaßnahmen und allen diesbezüglichen Zusammenhängen sehr umfangreich und zeitintensiv, auch im Rahmen der Prüfung. Beim Spital - Wohnen und Pflege - handelt es sich um eine gemischte Einrichtung (§ 1 Abs. 2 Satz 2 PBV). Für diese Einrichtungen besteht die Pflicht, einen auf die Leistungen nach dem SGB XI (Pflegestufen 0, 1 bis 3, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskostenanteil) begrenzten Jahresabschluss oder eine entsprechende TeilGewinn- und Verlustrechnung zu erstellen (§ 4 Abs. 3 PBV). Der Jahresabschlussbericht zum 31.12.2012 enthält in Anlage 8 die nach der PBV geforderte Teil-GuV für den SGB XI-Bereich, die aus der Kosten- und Leistungsrechnung entwickelt wurde. Die nach § 7 PBV erforderliche Kosten- und Leistungsrechnung wurde über das Buchhaltungsprogramm DATEV erstellt. Sie entspricht der GuV und ist in die Leistungsbereiche „SGB XI“ (Pflegestufen 1 – 3, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskostenanteil, Außenwohngruppe) und „nicht SGB XI“ (Essenslieferungen an Dritte, Betreutes Wohnen, Pflegestufe 0 und Spenden) gegliedert. Dem Erfordernis einer Abgrenzung der Leistungsbereiche nach § 4 Abs. 3 PBV wurde dadurch nach unserer Auffassung nachgekommen. Zur Kosten- und Leistungsrechnung ist die gleiche Feststellung wie in den Vorjahren zu treffen. Nach Aussage des Betriebsleiters ist aufgrund des Neu-/Umbaues und der Einrichtung der Außenwohngruppe eine entsprechende Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung aus Zeitgründen unterblieben. Die Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung entsprechen daher nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Auch die überörtliche Prüfung 2014 regt an, dieses Thema zeitnah aufzugreifen. Obwohl die Ermächtigungsgrundlage für die PBV (§ 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI) ab 01.01.2002 dahingehend geändert wurde, dass der Geltungsbereich der PBV auf gemischte Einrichtungen insgesamt erstreckt werden kann, hat der Gesetzgeber hiervon noch keinen Gebrauch gemacht. Der dem Jahresabschluss beigefügte Anhang entspricht im Hinblick auf die Bedeutung des Betriebs den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Erläuterungen im Sinne der Bestimmungen des HGB halten wir nicht für erforderlich. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 6 5.3 Bilanz Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 Immaterielles Anlagevermögen Sachanlagen Vorräte Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus öffentl. Förderung Sonstige Vermögensgegenstände Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 383,00 € 8.403.255,59 € 9.635,80 € 993,00 € 6.750.237,17 € 12.119,64 € 73.257,77 € 563.066,00 € 20.101,95 € 65.691,10 € 2.800,25 € 64.203,83 € 857.664,00 € 4.836,43 € 322.850,70 € 2.820,69 € Bilanzsumme Aktiva 9.138.191,46 € 8.015.725,46 € 31.12.2012 31.12.2011 766.937,82 € 3.460.758,11 € 127.224,70 € -905.114,24 € -919.666,20 € 766.937,82 € 77.374,61 € 127.224,70 € -905.114,24 € 2.043.614,00 € 184.800,00 € 1.771.228,00 € 166.680,00 € 32.194,42 € 3.580.287,77 € 0,00 € 563.066,00 € 199.999,92 € 1.331,49 € 2.757,67 € 28.436,96 € 3.673.553,00 € 1.060.551,83 € 857.664,00 € 386.997,05 € 2.609,28 € 1.582,45 € 9.138.191,46 € 8.015.725,46 € Passiva Eigenkapital Gewährtes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklage Verlustvortrag Jahresgewinn/Jahresverlust Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kreditinstituten gegenüber dem Träger aus öffentlichen Fördermitteln Sonstige Verbindlichkeiten Verwahrgeldkonten Umsatzsteuer Bilanzsumme Passiva 5.3.1 Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanzsumme 2012 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.122.466,- € erhöht, was auf der Aktivseite hauptsächlich auf die Erhöhung des Anlagevermögens (geleistete Anzahlungen auf Betriebsbauten) zurückzuführen ist. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 7 5.3.1.1 Anlagevermögen Anlagevermögen Anfangsbestand Zugang Abschreibungen/Abgang Endbestand 31.12.2012 6.751.230,17 € 2.058.719,64 € 406.311,22 € 8.403.638,59 € 31.12.2011 5.619.632,17 € 1.628.383,77 € 496.785,77 € 6.751.230,17 € 31.12.2010 3.383.741,17 € 2.307.816,47 € 71.925,47 € 5.619.632,17 € Die Zugänge betreffen überwiegend mit 1.959.948,42 € die geleisteten Anzahlungen auf Anlagen im Bau. 5.3.1.2 Vorräte Vorräte Lebensmittel Pflegeartikel Verwaltungsbedarf Reinigungsmittel/Beleuchtung Endbestand 31.12.2012 5.273,97 € 1.517,31 € 500,00 € 2.344,52 € 9.635,80 € 31.12.2011 6.588,74 € 2.193,99 € 500,00 € 2.836,91 € 12.119,64 € 31.12.2010 12.252,56 € 1.971,41 € 500,00 € 2.541,45 € 17.265,42 € Zum 31.12.2012 wurde eine Bestandsaufnahme der Vorräte durchgeführt. Die Bewertung erfolgte nach den Einkaufspreisen. 5.3.1.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zum 31.12.2012 betrugen die Forderungen für die Pflege und Unterkunft der Heimbewohner 80.417,77 € (Debitoren-Habenposten in Höhe von 7.463,69 €). Zum 31.12.2012 wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 5.230,00 € und eine 3%-ige Pauschalwertberichtigung von 1.930,00 € vorgenommen. Die Forderungen verringern sich dadurch auf 73.257,77 € (im Vorjahr 64.203,83 €). Bezüglich der Errechnung der Forderungen wird auf Punkt 5.6.4.3 verwiesen. Niedergeschlagen wurden 3 Forderungen in Höhe von 527,33 €. 5.3.1.4 Forderungen aus öffentlicher Förderung Im Jahr 2012 wurde ein noch ausstehender Restzuschuss durch die Stadt Lahr in Höhe von 222.299,- € beglichen, wodurch diese Forderung abgegolten war. Weiterhin bezahlte das Landratsamt einen Restbetrag von 72.299,- €, wodurch auch die dort noch offene Forderung in voller Höhe beglichen wurde. Somit sind nur noch die Fördermittel des Kommunalverbandes für Jugend und Familie in Höhe von 563.066,- € offen. Als weitere Auszahlungsvoraussetzungen hierbei sind die Vorlage der baurechtlichen Abnahmebescheinigungen für den zweiten Bauabschnitt, sowie der Verwendungs- Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 8 nachweis erforderlich. Der Abruf der Mittel wurde letztmalig bis zum 31.12.2013 verlängert. Ein erneuter Verlängerungsantrag wird gestellt. 5.3.1.5 sonstige Vermögensgestände Unter diesem Posten werden unter anderem die noch zu leistenden Personalstunden wertmäßig bilanziert. Am 31.12.2012 stand noch ein Betrag von 3.412,49 Euro aus. Weiter wird auf den Punkt 5.6.4.2 verwiesen. 5.3.1.6 Kassenbestand Kassenbestand Handkasse Girokonto Sparkasse Barbetragsverwaltung Festgeld Volksbank Endbestand 31.12.2012 450,00 € 64.909,61 € 331,49 € 0,00 € 65.691,10 € 31.12.2011 450,00 € 136.791,54 € 2.609,28 € 182.999,88 € 322.850,70 € 31.12.2010 450,00 € 413.343,68 € 1.169,60 € 1.080.699,82 1.495.663,10 € Der Betrag der Barbeträge der Heimbewohner hat sich deutlich verringert, was einer Einzahlung zur sicheren Verwahrung in Höhe von 1.000,- Euro am 09.08.2012 geschuldet ist. Der Gesamtstand der Barbeträge liegt damit bei 1.331,49 € statt der ausgewiesenen 331,49 €. Bei dieser Betrachtung würde sich der Stand des Girokontos im Gegenzug um 1.000,- € reduzieren. Das Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Offenburg-Ortenau ist durch den Kontoauszug Nr. 241 zum 29.12.2012 nachgewiesen. Weitere Ausführungen können dem Punkt 5.6.4.1 (Kassenprüfungsbericht) entnommen werden. Nicht benötigte Mittel wurden bisher als Festgelder angelegt. Das Festgeld bei der Volksbank wurde per Überweisung zum 23.01.2012 auf das Girokonto bei der Sparkasse aufgelöst, da die Mittel wieder benötigt wurden. Der Zinsertrag für die Zeit von Jahresbeginn bis zum Auflösungstag belief sich auf 191,95 €. Für diese Festgelder bzw. die Transaktion liegen entsprechende Unterlagen der Bank vor. Ein Kassenkredit musste im Berichtsjahr im Rahmen des von der Stiftung zur Verfügung gestellten Betrages in Höhe von 550.000,- € in Anspruch genommen werden. Dieser wurde schrittweise erhöht: Datum Erhöhung des Kassenkredites 19.03.2012 100.000,00 € 23.04.2012 150.000,00 € 25.04.2012 100.000,00 € 04.05.2012 100.000,00 € 12.06.2012 100.000,00 € Die Inanspruchnahme der Kassenkredite blieb im Rahmen der Gesamtermächtigung durch den Wirtschaftsplan (1.000.000,- €). Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 9 Der Eingang der Zahlungen kann auf den Kontoauszügen nachvollzogen werden. Die täglichen Kassenstände des Girokontos (1260 - bei der Bank) bewegten sich zwar im gesamten Berichtsjahr im Haben-Bereich, jedoch nur unter Berücksichtigung der Kassenkredite (von der Stiftung). 5.3.1.7 Eigenkapital Das gewährte Kapital beträgt (1.500.000,00 DM) 766.937,82 € Kapitalrücklage für die Modernisierung des Spitals 3.460.758,11 € Betriebsmittelrücklage 127.224,70 € Verlustvortrag 2011 905.114,24 € Der Bilanzverlust 2012 beträgt 919.666,20 € Das gewährte Kapital entspricht dem in der Betriebssatzung ab 01.01.2000 festgesetzten Stammkapital. Die Kapitalrücklage hatte zu Beginn des Jahres 2012 einen Stand von 77.374,61 €. Durch den Beschluss des Stiftungsrates vom 18.06.2012 wurden zunächst die bestehenden Trägerdarlehen in Höhe von 1.033.383,50 € in Eigenkapital umgewandelt. Ebenfalls in Kapital umgewandelt wurden die von März bis Juni 2012 gewährten Kassenkredite des Trägers in Höhe von 550.000,- €. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 10 Weiterhin wurde die Stiftungsverwaltung ermächtigt einen Betrag von 2.500.000,- € ebenfalls der Kapitalrücklage in Form von mehreren Tranchen zuzuführen. Hiervon wurden zunächst die von März bis Juni 2012 gewährten Kassenkredite des Trägers in Höhe von 550.000,- € in Eigenkapital umgewandelt. Vom Restbetrag wurden 2012 folgende Tranchen an den Eigenbetrieb zugeführt: Der noch übrige Restbetrag von 150.616,50 € wurde erst im Jahr 2013 zugeführt, in dem noch weitere Kapitalzuführungen (Beschluss vom 28.01.2013) erfolgten. Die Kapitalzuführungen wurden durch ein Gutachten der Kanzlei Menold Bezler auf Ihre Relevanz zu den Vorgaben des EU-Beihilferechts untersucht. Das Gutachten vom 12.03.2012 kommt dabei zu dem Schluss, dass die Tätigkeiten des Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs nicht dazu geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen. Das Angebot des Eigenbetriebs ist von seinem Zweck her ausschließlich auf Nutzer aus der Stadt Lahr und dem lokalen Umfeld ausgerichtet. Weiterhin wird die Einrichtung nahezu ausschließlich von solchen Nutzern in Anspruch genommen. Auf Grund der fehlenden beihilferechtlichen Relevanz wird zugleich auch auf die Avalprovision bei der Stiftung verzichtet (Beschluss des Gemeinderates der Stadt Lahr vom 16.07.2012). Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates als Stiftungsrat vom 15.10.2011 wurde der Jahresverlust 2011 in Höhe von 905.114,24 € auf die Rechnung 2012 vorgetragen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 27,69 % im Vergleich zum Vorjahr (8,29 %). Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 11 5.3.1.8 Sonderposten zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Im Rahmen der Finanzierung durch öffentliche Mittel zeigte sich folgender Stand: Sonderposten Anfangsbestand Zugang Auflösung Endbestand 31.12.2012 1.765.417,00 € 294.598,00 € 21.517,00 € 2.038.498,00 € 31.12.2011 1.151.109,00 € 738.452,00 € 124.144,00 € 1.765.417,00 € 31.12.2010 1.115.752,00 € 50.000,00 € 14.643,00 € 1.151.109,00 € Von den bewilligten Zuschussbeträgen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden–Württemberg, des Ortenaukreises und der Stadt Lahr in Höhe von insgesamt 2.533.794,00 € gingen im Berichtsjahr 294.598,00 € (Vorjahr 738.452,00 €) ein. Die Buchung der Zuschüsse erfolgte nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Finanzierung durch nicht-öffentliche Förderung ist geprägt durch Spenden des Fördervereins aus den Jahren 2009, 2010 und 2012. Im Jahr 2012 erfolgte eine Spende für die Beschaffung eines Beamers. Die Spenden werden analog den Abschreibungen aufgelöst. Die Verbuchung erfolgte über die Gewinn- und Verlustrechnung (Pos. 11 und 13). Die Auflösung der Spenden aus 2009 und 2010 erfolgte bisher zwar in der Gesamtsumme korrekt, jedoch mit falschen Teilsummen und sollte nochmals überarbeitet werden. Es wird auf die weiteren Ausführungen unter Punkt 5.6.4.4 verwiesen. 5.3.1.9 Rückstellungen Rückstellungen Urlaubsrückstellung Altersteilzeit Überstunden Leistungsorientierte Bezahlung Jahresabschlusskosten Ausstehende Rechnungen Überörtliche Prüfung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Endbestand 31.12.2012 80.660,00 € 0,00 € 65.390,00 € 20.350,00 € 8.000,00 € 5.500,00 € 3.900,00 € 1.000,00 € 184.800,00 € 31.12.2011 72.810,00 € 0,00 € 59.590,00 € 16.440,00 € 8.000,00 € 5.500,00 € 3.340,00 € 1.000,00 € 166.680,00 € 31.12.2010 86.140,00 € 15.480,00 € 66.700,00 € 13.910,00 € 7.000,00 € 5.500,00 € 2.780,00 € 1.000,00 € 198.510,00 € Im Jahr 2012 befanden sich keine Beschäftigten in Altersteilzeit, weder in der aktiven noch in der passiven Phase. Die Rückstellungen für Überstunden sind wieder auf den Wert des Vorvorjahres angewachsen. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Punkt 5.6.4.2 verwiesen. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 12 Die Auflösung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen, hier für Baurechnungen, ist für 2013 geplant. 5.3.1.10 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten 31.12.2012 Tilgung 2012 Sparkasse (22952) 41.736,42 € 6.598,83 € DG Hyp (22954) 821,82 € 8.307,05 € Landesbank B.-W. (22955) 370.596,84 € 18.631,55 € Sparkasse (22958a) 1.438.432,99 € 23.840,37 € Dt. Kreditbank (22958b) 1.728.699,70 € 35.887,43 € Endbestand 3.580.287,77 € 93.265,23 € Zinszahlungen Sparkasse (22952) DG Hyp (22954) Landesbank B.-W. (22955) Sparkasse (22958a) Dt. Kreditbank (22958b) Endbestand 31.12.2011 Tilgung 2011 31.12.2010 48.335,25 € 6.296,97 € 54.632,22 € 9.128,87 € 8.063,24 € 17.192,11 € 389.228,39 € 10.180,36 € 399.408,75 € 1.462.273,36 € 23.019,32 € 1.485.292,68 € 1.764.587,13 € 35.412,87 € 1.800.000,00 € 3.673.553,00 € 82.972,76 € 3.756.525,76 € 31.12.2012 31.12.2011 2.161,17 € 2.463,04 € 180,39 € 424,20 € 15.368,45 € 16.583,87 € 51.159,63 € 51.980,68 € 54.918,67 €(*) 54.587,13 € 123.788,31 € 126.038,92 € 31.12.2010 2.751,11 € 660,84 € 22.098,50 € 41.542,68 € 5.870,99 € 72.924,12 € (*) Laut dem Jahreskontoauszug der Deutschen Kreditbank fiel für das Darlehen 22958b im Jahr 2012 eine Summe von 54.112,57 € an Zinsen an. Die DKB rechnet dabei vierteljährlich mit Rhythmus zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. ab. Der Zinsaufwand fällt folglich nicht mit der Jahresperiode zusammen, viel mehr wäre eine periodengerechte Abgrenzung notwendig. Diese wurde für 2012 erstmalig dargestellt. Es erfolgte eine Anpassung in Höhe von 806,10 €. 5.3.1.11 Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger Anfangsbestand Zunahme Abnahme Endbestand 2012 1.060.551,83 € 0,00 € 1.060.551,83 € 0,00 € 2011 1.033.383,50 € 27.168,33 € 0,00 € 1.060.551,83 € Von den 1.060.511,83 € an Verbindlichkeiten wurden 1.033.383,50 € als Trägerdarlehen rückgeführt. Die restlichen 27.168,33 € umfassten die im Jahr 2011 ebenfalls dort dargestellten Zinsen und den Verwaltungskostenbeitrag für das 4. Quartal 2011. Der Gemeinderat hatte am 24.11.2008 für das Trägerdarlehen in Höhe von 409.033,50 € (800.000,-- DM) einen Zinssatz von 4,5 % festgesetzt. Das weitere Darlehen von 624.350,00 € wurde aufgrund der Bauzeitverlängerung bis zum 31.12.2012 zinslos gewährt (GR-Beschluss vom 19.12.2011). Laut Beschluss des Gemeinderates vom 18.06.2012 werden die Trägerdarlehen in Höhe von insgesamt 1.033.383,50 € in voller Höhe rückgeführt. Der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs werden Mittel in gleicher Höhe zugeführt. Gleichzeitig wird auf die Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 13 Verzinsung des Trägerdarlehens I (409.033,50 €) für das Haushaltsjahr 2012 bis zur Rückführung verzichtet. Der zur Verfügung gestellte Kassenkredit von März bis Juni 2012 in Höhe von 550.000,- € wurde in diesem Zeitraum mit einem Zinssatz von 2,5 % verzinst. Hier wurde ein Betrag von 2.152,78 € fällig. Der Kassenkredit wurde später zusammen mit den Zuführungen ins Eigenkapital übernommen. 5.3.1.12 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich von 386.997,05 € im Jahr 2011 auf 199.999,92 € im Berichtsjahr. Auch hier wurde als überwiegender Posten die Bauverbindlichkeiten mit 147.880,74 € ausgewiesen. 5.4 Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung Erträge aus Pflegeleistungen, Unterkunft und 1 Verpflegung, Investitionskostenanteil 2 Sonstige betriebl. Erträge 3 Personalaufwand 4 Materialaufwand 5 Steuern, Abgaben, Versicherungen 6 Mieten Zwischenergebnis Erträge aus öffentl. und nichtöffentl. Förderung von 7 Investitionen 8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ 9 Verbindlichkeiten Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle 10 Vermögensgegenstände 11 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 12 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zwischenergebnis 13 Zinsen und ähnliche Erträge 14 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15 Außerordentliche Erträge 16 Außerordentliche Aufwendungen 17 weitere Erträge außerordentliches Ergebnis Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 31.12.2012 31.12.2011 2.129.565,32 € 2.055.910,83 € 224.114,13 € 213.801,46 € 1.921.755,18 € 1.957.058,62 € 646.212,29 € 532.336,59 € 20.920,90 € 11.070,43 € 46.526,67 € 44.928,24 € -281.735,59 € -275.681,59 € 549,00 € 422.299,00 € 22.761,00 € 125.278,00 € 549,00 € 422.299,00 € 406.311,22 € 31.101,51 € 32.029,28 € -728.416,60 € 912,27 € 125.941,09 € -853.445,42 € 806,00 € 67.026,78 € 0,00 € -66.220,78 € -919.666,20 € 496.785,77 € 24.191,86 € 29.016,80 € -700.398,02 € 9.418,59 € 144.445,44 € -835.424,87 € 16.500,63 € 90.000,00 € 3.810,00 € -69.689,37 € -905.114,24 € Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 14 5.4.1 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Rahmen der Umstellung der E-Bilanz wurden zahlreichen Konten neu deklariert bzw. zugeordnet. Dies hat Auswirkungen auf die Veränderung der Aufwands- und Ertragsposten. Oft lassen sich diese jedoch dadurch erklären. Die Einnahmen aus Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskostenanteil haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 73.654,49 € erhöht (Vorjahr Verminderung um 60.703,20 €). Im Berichtsjahr war ein Anstieg der Pflegetage unter Berücksichtigung der Fehltage (75 %) von 22.828 auf 23.098 Pflegetage festzustellen. Die Auslastung lag bei 78,88 % knapp über der des Vorjahres mit 78,18 %. Es standen während der zweiten Bauphase maximal 70 Plätze zur Verfügung. Die Erlösverprobung des gebuchten Investitionskostenanteils mit dem errechneten Investitionskostenanteil nach Belegungstagen stimmte im Berichtsjahr überein. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung wurde das Thema vor Ort näher erläutert. Die Berechnung der örtlichen Prüfung stellt sich wie folgt dar: Investitionskostenanteil Konto 4640 213.081,21 € Belegungstage 2012 (lt. Abrechnung) x Investitionskostenanteil Gesamt Differenz entspricht Tage 23.161,00 9,20 € 213.081,20 € 0,01 € 0 Der Personalaufwand hat sich auf den ersten Blick um 35.303,44 € vermindert (Vorjahr Erhöhung um 20.272 €). Bei den Löhnen und Gehältern für den Pflege und Betreuungsdienst (Konto 6010) wurden bisher jedoch auch die Fremdleistungen der Krankenpflege Fräßle mit verbucht. Seit dem Jahr 2012 werden diese Leistungen auf dem Konto 6829 unter Fremdleistungen Pflege/Soziale Dienste verbucht. Für das Jahr 2012 entfielen hierauf 83.977,95 €. Auf gleicher Betrachtungsgrundlage hat sich damit der Personalaufwand um 48.674,51 € erhöht. Wir empfehlen bei solchen Buchungsänderungen künftig entsprechende textliche Erläuterungen vorzunehmen. Erhöht hat sich insbesondere der Aufwand für Löhne von Auszubildenden. Er betrug im Vorjahr 20.095,24 €. Im aktuellen Jahr haben sich die Ausgaben auf 56.180,36 € nahezu verdreifacht. Der Aufwand für Rückstellungen, Leistungsorientierte Bezahlung, etc. wurde im Konto 6000 unter den Gehältern der Leitung verbucht. Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt: Materialaufwand Lebensmittel, Getränke Wasser, Energie, Brennstoffe Wirtschafts- u. Verwaltungsbedarf Medizinischer Bedarf Endbestand 31.12.2012 181.887,55 € 92.060,88 € 342.102,20 € 30.161,66 € 646.212,29 € Änderung -2,93% -5,50% 54,85% 13,31% 21,39% 31.12.2011 187.380,54 € 97.418,61 € 220.919,17 € 26.618,27 € 532.336,59 € Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - 31.12.2010 177.028,91 € 95.802,16 € 228.465,74 € 26.374,19 € 527.671,00 € Seite 15 Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Stadtkämmerei der Stadt Lahr alle drei Jahr neu festgesetzt. Im Jahr 2012 erfolgte die letzte Festsetzung mit einem jährlichen Beitrag von 96.450,- € (vorher 94.500,- €). Die nächste planmäßige Festsetzung erfolgt dann für 2015. Im Jahr 2011 wurde von dem Betrag von 94.500,- € der Kostenanteil des Stadtbauamtes in Höhe von 33.000,- € den Anzahlungen auf Betriebsbauten zugeordnet. Im Jahr 2012 wurde auf diese Umbuchung verzichtet, was zu einer „Erhöhung“ des Verwaltungskostenbeitrages von rd. 61.500,- € auf 96.450,- € führte. Diese Umbuchung trägt unter anderem zur Steigerung des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfes dar. Neben der Zuordnung der Kosten für das Stadtbauamt wurden 2012 auch nochmals Ingenieurleistungen in Höhe von 17.373,- € im Rahmen der Baumaßnahme bzw. über die Anzahlungen auf Betriebsbauten an die Stadt Lahr abgeführt. Die gewählten unterschiedlichen Darstellungsformen bewirken ein anderes Ergebnis. Wir empfehlen in künftigen Jahren nur eine der Darstellungsvarianten zu verwenden. Die übrige Erhöhung des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs ist hauptsächlich auf Umbuchung der Fremdleistungen der Krankenpflege Fräßle zurückzuführen. Auf die Ausführungen zum Personalaufwand wird verwiesen. Außerdem fielen hier mit 13.021,61 € in etwa doppelt so hohe Rechtsberatungskosten an wie im Vorjahr, was hauptsächlich mit Unstimmigkeiten im Rahmen der Baumaßnahme zusammenhängt. Die EDV-Kosten in diesem Posten erhöhten sich auf Grund eines Serverumzuges. Der Aufwand für Wasser wird stets von Jahresmitte zu Jahresmitte berechnet und entspricht nicht dem Kalenderjahr. Es wäre nach dem Erhalt der Jahresrechnung dann eine entsprechende Periodenabgrenzung notwendig, welche 2012 im Gegensatz zum Jahr 2011 erfolgt ist. Wir empfehlen weiterhin von der Periodenabgrenzung soweit als möglich Gebrauch zu machen. Der Aufwand für Abwasser enthält in der Jahresrechnung immer bereits die erste Abschlagszahlung des Folgejahres (1. Quartal). Der anteilige Betrag wäre dann auch entsprechend auf das Folgejahr zu verbuchen. Wir empfehlen der Periodenabgrenzung den Vorzug zu geben. Bei den Steuern, Abgaben, Versicherungen wurden in 2012 die Abraum- und Abfallbeseitigungskosten neu zugeordnet. Diese waren bisher im Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf enthalten. Das dortige Konto musste für die Fremdleistungen bei Pflege und Sozialer Betreuung weichen. Der Aufwandsposten Steuern, Abgaben und Versicherungen hat sich dadurch in etwa verdoppelt. Bei den Erträgen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung von Investitionen bzw. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten handelt es sich um eine Spende des Fördervereins für die Beschaffung eines Beamers. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 16 Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten betrugen 22.761,00 €, wovon 9.155,- € aus öffentlicher und 1.244,- aus nicht öffentlicher Förderung stammen. Aufgrund der Baumaßnahmen wurde weiterhin eine Sonderauflösung in Höhe von 12.362,00 € vorgenommen. Der erste Bauabschnitt des Umbaus wurde zum 28.07.2011 aktiviert. Zugleich wurde auch begonnen die Baumaßnahme abzuschreiben. Die erhaltenen Zuschüsse für den Umbau wurden bisher noch nicht aufgelöst. Dies soll erst mit der Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts erfolgen, sodass den Abschreibungen 2012 keine Auflösung von Zuschüssen entgegensteht. Eine anteilige Auflösung der Zuschüsse, beispielsweise im Verhältnis der Kostenberechnung der Bauabschnitte, etc. würde eine genauere Darstellung beinhalten. Die Auflösung wurde mit dem Landratsamt Ortenaukreis nun auf die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts bzw. dessen Aktivierung vereinbart, da die Zuschüsse dort entsprechend parallel aufgelöst werdn Die Auflösung der Zuschüsse sollte im kommenden Jahr unbedingt begonnen werden. Bei den regelmäßigen Abschreibungen war insgesamt ein Anstieg zu verzeichnen, wenngleich sich der zahlenmäßige Gesamtwert von 496.785,77 € auf 406.311,22 € verminderte. Im Vorjahr waren 328.318,50 € an außerplanmäßigen Ausschreibungen auf Grund der Baumaßnahmen zu verzeichnen, im Jahr 2012 nur 191.943,00 €. Die Nutzungsdauer für den Bauabschnitt 1(Inventarnummer 11086004) wurde von 33 Jahre auf 40 Jahre verändert. Dadurch ergibt sich ein neuer Ausschreibungssatz von 2,45 % statt 3,03 %. Hintergrund der Anpassung ist die Zugrundelegung des neuen Abschreibungssatzes bei der Investitionskostenberechnung und die Vereinheitlichung. Der Zinsaufwand hat sich für 2012 um 18.504,35 € auf insgesamt 125.941,09 € verringert. Der Zinsaufwand reduzierte sich durch die Umwandlung der Trägerdarlehen in Eigenkapital. Die Zinsen für die aufgenommenen Kassenkredite lagen bei 2.152,78 €. Als außerordentliche Erträge sind Spenden in Höhe von 806,00 € ausgewiesen. Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 67.026,78 € beziehen sich auf eine Vergleichsvereinbarung mit einer Baufirma. 5.5 5.5.1 Wirtschaftsplan Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Planansätze (nach Einzelpositionen) 3.388.000,00 € 4.096.000,00 € Ergebnis 2.378.707,72 € 3.298.373,92 € Jahresgewinn Jahresverlust -708.000,00 € -919.666,20 € Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 17 Abrechnung Erfolgsplan 2012 (GuV) Werte 2012 Ansatz Ergebnis Euro Euro 1 2 4 8 9 9a 9b 10 10a 10b 10c 10d 12 14 Erträge aus allg. Pflegeleistungen einschl. PS 0 Erträge aus U. u. V. Erträge aus IK Sonstige betriebl. Ertäge Personalaufwand Löhne und Gehälter Soz.abgaben, Altersvers. u. sonst Aufwändungen Materialaufwand Lebensmittel Wasser, Energie, Brennstoffe Wirt.-/Verwaltg.bedarf medizin. u. therap. Aufwand Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pachten, Leasing Zwischenergebnis Erträge a. öffentl. Förderung Erträge aus Auflösung v. 16 Sonderposten Aufwendungen a. Zuführung zu 17 SOPO 20 Abschreibungen Abschr. auf immatr. Vermögeng. und 20a Sachanlagen Abschr. auf Forderungen und sonst. 20b Vermögensgegenst. Aufwendungen für Instandhaltung u. 21 Instandsetzung Sonstige ordentliche u. außerordentl. 22 Aufwendungen 15 Abweichung Euro 1.420.000 1.419.953,75 -46,25 % 0,00 523.000 496.530,36 241.000 213.081,21 246.000 224.114,13 2.430.000 2.353.679,45 -26.469,64 -5,06 -27.918,79 -11,58 -21.885,87 -8,90 -76.320,55 -3,14 1.598.000 1.500.185,81 -97.814,19 475.000 421.569,37 -6,12 -53.430,63 -11,25 181.000 181.887,55 887,55 0,49 100.000 92.060,88 -7.939,12 -7,94 261.000 342.102,20 81.102,20 31,07 28.000 30.161,66 2.161,66 7,72 10.000 20.920,90 10.920,90 109,21 38.000 46.526,67 8.526,67 22,44 2.691.000 2.635.415,04 -55.584,96 -2,07 -261.000 -281.735,59 -20.735,59 7,94 857.000 549,00 -856.451,00 -100 66.000 857.000 22.761,00 -43.239,00 -66 549,00 -856.451,00 -100 185.000 406.311,22 221.311,22 120 0 0 25.000 31.101,51 6.101,51 24 22.000 32.029,28 10.029,28 46 -166.000 -427.000 0 0 124.000 -124.000 -446.681,01 -280.681,01 -728.416,60 -301.416,60 0 912,27 912,27 125.941,09 1.941,09 -125.028,82 -1.028,82 169 71 24 25 27 Zwischenergebnis Erträge aus Finanzanlagen Zinsen und ähnl. Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28 29 30 32 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentl. u. weit. Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentl. Ergebnis -551.000 -853.445,42 -302.445,42 55 35.000 192.000 -157.000 806,00 -34.194,00 67.026,78 -124.973,22 67.832,78 224.832,78 -98 -65 -143 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -708.000 -919.666,20 -211.666,20 30 33 Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - 100 2 1 Seite 18 Bei den Positionen 15 und 17 wurde bei der Veranschlagung der ausstehenden KVJSZuschüsse in Höhe von rd. 563.000 € sowie die Zuschüsse der Stadt Lahr (rd. 222.000 €) und des Landratsamtes (rd. 72.000 €) die Gesamtsumme von 857.000 € dargestellt. Eingegangen sind die letzteren beiden Zuschüsse, der Zuschuss der KVJS steht noch aus. Somit lag das Ergebnis hier bei rd. 294.000 € statt bei 857.000 €. Trotzdem sind hier nur 549,- € ausgewiesen. Die BTG hat in ihrem Abschluss auf die insgesamt neutrale Buchung bei den Positionen 15 und 17 verzichtet. Es ist lediglich die Spendenbuchung hier dargestellt. 2011 hat die BTG die Zuschüsse hingegen hier verbucht. Grundsätzlich sollten Zuschüsse über die Jahre nach dem gleichen Muster verbucht werden. Bei den Abschreibungen wurde im Wirtschaftsplan unterschieden zwischen ordentlichen Abschreibungen (Pos. 20a) und außerordentlichen Abschreibungen (Pos. 30). Bei der Abrechnung durch die BTG wurden alle Ausschreibungen der Position 20a zugeordnet. Unter Position 30 hingegen sind außerordentliche Aufwendungen aus einem gerichtlichen Vergleich verbucht. Bei den dazugehörigen außerordentlichen Erträgen wurde nach dem gleichen Prinzip verfahren: Im Wirtschaftsplan wurden diese unter gesondert unter Position 29 dargestellt, während die BTG diese unter Position 16 verbucht hat. Der Wirtschaftsplan und die Abrechnung sollten die gleiche Systematik verwenden. Im Übrigen kann auf die Ausführungen unter Punkt 5.4.1 verwiesen werden. 5.5.2 Vermögensplan Im Vermögensplan sind alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie der gesamte Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren. Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung ist im Vermögensplan als „erübrigte Mittel“ oder als „Finanzierungsfehlbetrag“ zu veranschlagen (vgl. Anlage 6 zur EigBVO). Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wurde durch die Stadtkämmerei und das Rechnungsprüfungsamt eine Abrechnung des Vermögensplans 2012 erstellt und ein Finanzierungsüberschuss von 506.340,00 € ermittelt. Diese stellt sich wie folgt dar: Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 19 Vollzug und Abrechnung des Vermögensplans 2012 Finanzierungsmittel (Einnahmen) lfd. Nr. Bezeichnung 1 2 3 4 5 7 8 9 10 11 12 Zuführungen zum Stammkapital Zuführungen zu Rücklagen abzüglich Entnahmen Jahresgewinn Verlustabdeckung durch Gemeinde Verlustabdeckung durch Rücklageentnahme Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil Zuweisungen und Zuschüsse abzüglich Auflösungsbeträge Zuschuss Träger Zuschuss Land Zuschuss Ortenaukreis Zuschuss Förderverein (Sachspende) Zuschuss Stadt Lahr Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen Kredite a) vom Träger b) von Dritten Abschreibungen und +Anlageabgänge - aufgelaufene AFA der Anlageabgänge Rückflüsse aus gewährten Krediten erübrigte Mittel aus Vorjahren Finanzierungsmittel insgesamt Ansatz Euro 3.534.000,00 Ergebnis Euro 3.383.383,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 563.000,00 72.000,00 0,00 1.122.000,00 0,00 0,00 72.299,00 549,00 222.299,00 0,00 0,00 0,00 0,00 377.000,00 0,00 0,00 406.311,22 0,00 162.000,00 5.830.000,00 0,00 549.293,85 4.634.135,57 Abweichung Euro % -150.616,50 -4,26 -563.000,00 -100,00 299,00 0,42 549,00 100,00 -899.701,00 -80,19 29.311,22 7,77 387.293,85 239,07 -1.195.864,43 -20,51 Finanzierungsbedarf (Ausgaben) lfd. Nr. Bezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte Modernisierung Finanzanlagen (einschl. Kapitaleinlagen und Umlagen zur Vermögensfinanzierung Rückzahlung von Stammkapital Entnahme aus Rücklage Jahresverlust Gewinnabführung an Stiftung Gewinnabführung an Rücklage Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil Auflösung Ertragszuschüsse Entnahme langfristiger Rückstellungen Tilgung von Krediten Sondertilgung Trägerdarlehen Gewährung von Krediten a) an Gemeinde b) an Dritten Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Finanzierungsbedarf insgesamt Ansatz Euro Ergebnis Euro 22.000,00 3.873.000,00 98.771,22 1.959.948,42 0,00 0,00 0,00 708.000,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 93.000,00 1.034.000,00 0,00 0,00 0,00 919.666,20 0,00 0,00 0,00 22.761,00 0,00 93.265,23 1.033.383,50 0,00 0,00 0,00 5.830.000,00 0,00 0,00 0,00 4.127.795,57 Saldo 506.340,00 Abweichung Euro % 76.771,22 348,96 -1.913.051,58 -49,39 211.666,20 29,90 -77.239,00 -77,24 265,23 -616,50 0,29 -0,06 -1.702.204,43 -29,20 erübrigte Mittel Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 20 Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. In Position 7 des Vermögensplans (Einnahmeseite) wurde ein Zuschuss von der Stadt Lahr in Höhe von 900.000,- € eingeplant. Dieser wurde zum Zeitpunkt der Planung ermittelt. Letztendlich wurde die Zuführung der Stadt Lahr über die Stiftung jedoch auf einen Betrag von 2.500.000,- € festgelegt. Da die Zahlungen erst 2013 begannen, blieb der Betrag im Jahr 2012 hier stehen. Auf der Ausgabeseite wurde die Position 2 „Modernisierung“ im Wirtschaftsplan ergänzt. Diese verändert den Gliederungsaufbau dahingehend, dass die folgenden Positionen nach hinten verschoben werden. Wir empfehlen den Aufbau nach Anlage 6 der Eigenbetriebsverordnung beizubehalten und stattdessen hier einen weiteren Unterpunkt wie 1 g) (letzter Unterpunkt aktuell 1f)) zu wählen. Dies gilt auch für weitere Gliederungspunkte, wie beispielsweise „Sondertilgung von Darlehen“ (Position 11 wäre eigentlich „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“) oder „Gewinnabführungen“. Die Abweichungen im Ergebnis der Modernisierungen beruhen auf der verzögerten Fertigstellung des Umbaus. Im Zuge dessen wurden kleinere Teile als Sachanlagen aktiviert. In Position 8 wurden unter dem Titel „Auflösung Ertragszuschüsse“ neben den Auflösungen der Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln auch die Auflösungen aus Sonderposten aus nicht-öffentlicher Fördermitteln ausgewiesen. Die Veränderung der Vermögens- und Finanzlage kann der folgenden Darstellung entnommen werden. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 21 Die Vermögens- und Finanzlage hat sich im Vorjahresvergleich wie folgt verändert: Vermögens- und Finanzlage 31.12.2012 TEUR v.H. 31.12.2011 TEUR v.H. Aktivseite langfristig Immatrielle Vermögensgegenstände einschl. Sachanlagen und Finanzanlagen abzüglich Sonderposten aus öffentl. Fördermitteln abzüglich Sonderposten aus nicht öffentl. Fördermitteln langfristig gebundenes Vermögen kurzfristig Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Kassenbestand kurzfristige Forderungen und Sonstiges Summe Aktivseite 8.404 -2.038 -5 6.361 118,43 -28,72 -0,07 89,64 6.751 -1.765 -6 4.980 108,10 -28,26 -0,10 79,74 10 66 659 7.096 0,14 0,93 9,29 100,00 12 323 930 6.245 0,19 5,17 14,89 100,00 767 3.461 127 -1.825 0 0 3.491 6.021 11,25 50,75 1,86 -26,76 767 77 127 -905 0 0 3.618 3.684 12,28 1,23 2,03 -14,49 Passivseite langfristig Gezeichnetes Eigenkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Jahresergebnis (einschl. Verlustvortrag) langfristige Rückstellungen (z.B. Personal) Trägerkredite (> 1 Jahr) Fremdkredite (> 1 Jahr) langfristige Finanzierungsmittel kurzfristig Kassenmehrausgaben kurzfristige Rückstellungen Trägerkredite (< 1 Jahr) Fremdkredite (< 1 Jahr) sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Summe Passivseite Über-(+) bzw. Unterfinanzierung (-) des langfristigen Vermögens 0 185 0 89 799 6.820 -340 51,19 88,3 57,93 58,99 1,30 11,72 100,0 0 167 1.061 56 1.277 6.245 2,67 16,99 0,90 20,45 100,00 94,65 -1.296 73,98 2,71 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Rahmen des Abschlusses dem kurzfristigen Vermögen zugeordnet. Weiterhin wurden die Träger- und Fremdkredite entsprechend der Restlaufzeit (> bzw. < 1 Jahr) aufgeteilt. Das Anlagevermögen stellt langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 22 Da beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten: Goldene Finanzierungsregel = (Deckungsgrad II) Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen (ohne Sonderposten) Eine höhere finanzielle Stabilität ist gegeben, je weiter der Deckungsgrad II über 100% liegt. Dann ist auch das Umlaufvermögen durch langfristiges Kapital finanziert. Ist das Anlagevermögen z.B. zum Teil kurzfristig finanziert (Anlagendeckungsgrad II unter 100%) könnten bei Fälligkeit kurzfristiger Verbindlichkeiten Zahlungsschwierigkeiten entstehen, da das Umlaufvermögen zur Deckung nicht ausreicht und das Anlagevermögen nicht so schnell liquidierbar ist. Der Deckungsgrad II beim Eigenbetrieb beträgt 94,64 %. Eigentlich sollten hier 100 % erreicht werden. Im Vergleich zum Vorjahr bei 73,98 % ist jedoch eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen. Das Liquiditätsrisiko besteht jedoch weiterhin fort. Weitere Bilanzkennzahlen sind: Bilanzkennzahlen: Eigenkapitalquote Eigenkapitalquote (mit SoPo) Fremdkapitalquote Fremdkapitalquote (mit SoPo) Anlageintensität Liquidität 1. Grades Liquidität 2. Grades Liquidität 3. Grades (Eigenkapital / Gesamtkapital) (Eigenkapital / Gesamtkapital-Sonderposten) (Fremdkapital / Gesamtkapital) (Fremdkapital / Gesamtkapital-Sonderposten) (Anlagevermögen / Gesamtvermögen) (liquide Mittel / kurzfristiges Fremdkapital) (monetäres Umlaufvermögen / kurzfristiges Fremdkapital) (Umlaufvermögen / kurzfristiges Fremdkapital) 28% 36% 50% 64% 92% 20% 43% 52% Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Problematisch hingegen sind eher die geringen Liquiditätsgrade bzw. die hohe Anlagenintensität. Sie lässt Rückschlüsse auf die finanzielle Flexibilität zu, da sie Aufschluss über Kapitalbindung und Belastung durch Fixkosten gibt. Es ist für den Eigenbetrieb ein Konzept zur dauerhaften Liquiditätssicherung erforderlich. Aktuell laufen hierzu Untersuchungen durch einen externen Berater. 5.6 Einzelfeststellungen 5.6.1 Versorgungsvertrag Nach § 72 SGB XI ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages zwischen Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen erforderlich. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 23 Zur Ablösung der Bestandsschutzzusicherung vom 05.09.1996 wurde am 11.04.2004/12.07.2004 ein Versorgungsvertrag zwischen dem Hospital- und Armenfonds für das Spital - Wohnen und Pflege - und den Pflegekassen geschlossen. 5.6.2 Mitgliedschaften Der Hospital- und Armenfonds ist Mitglied ♦ beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg, ♦ bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., Stuttgart, ♦ bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (gesetzliche Unfallversicherung), ♦ beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband 5.6.3 Heimentgelte Der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 24.09.2012 die Festsetzung der in den Pflegesatzverhandlungen vom 17.09.2012 vereinbarten Pflegesätze zum 01.10.2012 (1. Stufe) bzw. 01.06.2013 (2.Stufe). Weiter werden ab 01.10.2012 die Vergütungen für die Zusatzleistungen erhöht, bzw. neu festgesetzt. Pflegeklasse 0 Pflegeklasse 0 / G Pflegeklasse I Pflegeklasse II Pflegeklasse III Pflegeklasse III (Härtefälle) Unterkunft Verpflegung Investitionskostenanteil Pflegesätze ab 01.06.2013 22,30 € 38,00 € 51,20 € 65,50 € 88,60 € 100,70 € 12,55 € 10,25 € 9,20 € Pflegesätze ab 01.10.2012 21,80 € 37,10 € 50,00 € 64,00 € 86,20 € 98,30 € 12,30 € 10,00 € 9,20 € Pflegesätze ab 01.12.2008 18,00 € 36,00 € 48,80 € 62,20 € 83,60 € 92,80 € 11,70 € 9,60 € 9,20 € Die Ausbildungsumlage wird jährlich landesweit festgelegt. Sie belief sich im Berichtsjahr auf 0,93 €/Tag (Vorjahr 0,90€/Tag). 5.6.4 Sonstige Feststellungen 5.6.4.1 Kassenprüfungen Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 02.08.2012 statt. Wir erstellten darüber den Prüfungsteilbericht Nr. 14/2012, der wie folgt zusammenfasst: (…) Zwischen dem letzten Buchungstag (29.06.2012) und dem Prüfungszeitpunkt (Kontoauszug v. 01.08.2012) ergaben sich Schwebeposten in Höhe von 103.420,13 € bei 409.086,53 € in Auszahlungen und 305.666,40 € in Einzahlungen.(…) Die Überprüfung der Auszahlungen anhand der Ausgabeprotokolle auf ihre Vollständigkeit und der Abgleich der Zahlungseingänge mit den Rechnungsausgangsbüchern und den offenen Posten (OPOS) ergab keine Beanstandungen. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 24 In der OPOS- Liste sind noch Forderungen bzw. Überzahlungen aus Vorjahren ausgewiesen. Diese Posten sind zu überprüfen und die Konten durch Ausbuchung der Kleinstbeträge, Niederschlagungen und Zahlungseingängen auszugleichen. Für die Verwaltung der Kassenmittel ist die Stadtkasse Lahr -nach Absprache mit der Betriebsleitung- zuständig. Zum Prüfungszeitpunkt waren keine Festgelder angelegt. Um die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs zu gewährleisten, gewährt die Stiftung Hospital- und Armenfonds Kassenkredite je nach akutem Bedarf; seit März 2012 bis zum Prüfungszeitpunkt erhielt der Eigenbetrieb Kassenkredite von insgesamt 550.000 €. Die Zahlungsbereitschaft der Kasse des Spital - Wohnen und Pflege - war zum Prüfungszeitpunkt gegeben. 5.6.4.2 Arbeitszeitkonten Personal Das Personal im Pflegebereich arbeitet nach einem durch die Pflegedienstleitung erstellten Dienstplan im Schichtmodus. Die Schichten haben jeweils unterschiedliche Dauer. Eine Abendschicht umfasst beispielsweise nur in etwa 6 Stunden, während für die Nachschicht über 10 Stunden an Arbeitszeit erbracht werden. Im Spital - Wohnen und Pflege - werden die Zeiten nach dem Ausfallprinzip ermittelt. Dies hat bei Krankheit oder Urlaub zur Folge, dass die Zeit, die zu arbeiten gewesen wäre auf dem Konto gutgeschrieben wird. Dies führt zwangsläufig sowohl zu Überstunden als auch zu Minderstunden der Beschäftigten. Grundsätzlich gilt das Prinzip jedoch bei der Verwendung in Dienstplänen als möglich, wenngleich umstritten. Besteht die Krankheit allerdings über längere Zeit hinweg oder umfasst der Dienstplan einen außerordentlich langen Zeitraum, so ist der Dienstplan so zu gestalten, dass Ausgeglichenheit bezogen auf die Regelarbeitszeit besteht. Die Stadt Lahr erarbeitet hier bei einigen Beschäftigten mit der „Arbeitszeitfestlegung“ eine individuelle Regelung. Im Krankheitsfall wird bei der Festlegung die „eigentlich zu erbringende“ Arbeitszeit verwendet, für Urlaub die Regelarbeitszeit. Ohne individuelle Vereinbarung wird auf die Regelarbeitszeit Bezug genommen. Die Systematik der Dienstvereinbarung für den Bau- und Gartenbetrieb baut hierauf auf. Im Falle eines bestehenden Dienstplanes gilt für die Ermittlung der Plus- oder Minusstunden sowie der anrechenbaren Arbeitszeit im Falle von Urlaub, Krankheit und Dienstbefreiung unabhängig vom Inhalt des Dienstplans die anzuwendende Regelarbeitszeit. Für das Spital -Wohnen und Pflege- liegt keine (aktuelle) Dienstanweisung zur Arbeitszeit vor. Auch im Rahmen der aktuellen Beratung durch das Büro Eiselen wurde diese Fragestellung aufgeworfen. Die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub liegen zusammen bei 146.050,- Euro. Teile hiervon sind sicherlich den genannten Modalitäten geschuldet. Es wird empfohlen, hier eine Regelung zu treffen. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 25 5.6.4.3 Einzelwertberichtigungen Die Einzelwertberichtigung dient dazu, die Forderungen eines Betriebs neu zu bewerten. Es werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Eine Einzelwertberichtigung dient dazu, das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners zu betrachten. Pauschalwertberichtigungen tun gerade dies nicht. Die Buchungen zur Einstellung der Einzelwertberichtigung bzw. Anpassung läuft über das GuV-Konto 7555, der Ausweis der Einzelwertberichtigung auf Forderungen erfolgt in der Bilanz über das Konto 1180. Für 2012 wurden folgende Fälle zur Wertberichtigung herangezogen: Debitor 51932 51933 51941 51971 52860 Gesamt Saldo zum 31.12.2012 647,64 € 559,80 € 39,58 € 345,85 € 14.618,10 € Saldo zum 31.07.2013 67,64 € 559,80 € 39,58 € 356,85 € 14.618,10 € Prozentsatz 30 100 100 50 30 Errechnete EWB 67,64 € 559,80 € 39,58 € 172,93 € 4.385,43 € EWB 70,00 € 560,00 € 40,00 € 170,00 € 4.390,00 € 5.230,00 € Im Falle des Debitors 51932 wurde zunächst eine Berichtigung von 30 % geplant. Da die Forderung zum 31.07.2013 jedoch nur noch in Höhe von 67,64 € bestand, wurde der gesamte Betrag berichtigt. Die nur geringe Anzahl an Fällen beruht auf der Betrachtung des Saldos nach über 7 Monaten, was jedoch nur möglich ist, wenn der Abschluss erst später erstellt wird. Als weitere Fälle wären auch noch offene Forderungen anderer Debitoren, wie beispielsweise bei den Debitoren 51158 und 51998 zu prüfen gewesen. Die Bewertung sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der Betriebsleitung unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgen. Wir empfehlen hier eine Dokumentation aller geprüften Einzelfälle vorzunehmen. Auch Gründe für den Verzicht auf eine Berichtigung der Forderung sollten festgehalten werden. 5.6.4.4 Spenden Mit Beschluss vom 21.05.2012 wurde vom Betriebsausschuss Beschluss gefasst, eingegangene Spenden anzunehmen. Neben Geldspenden sind hierunter auch Sachspenden und andere Spenden enthalten wie beispielsweise, Kochtöpfe, Pfannen, Bücher, Weinflaschen und Zeitungen. Eingegangene Geldspenden und Sachspenden, die das Anlagevermögen betreffen, wurden entsprechend verbucht. Die nicht zu aktivierenden Sachspenden (unter 150,- €) müssen auf jeden Fall dann verbucht werden, wenn eine Spendenquittung ausgestellt wurde. Nach Auskunft der BTG ist dies hingegen nicht erforderlich, wenn keine Quittung ausgestellt wurde, da dies zu einer Verlängerung der Gewinn- und Verlustrechnung ohne weitere Erkenntnisse führen würde. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 26 Es ist darauf zu achten, dass bei der BTG alle Unterlagen zu Spenden vorliegen, die nicht über das Bankkonto eingehen. Weiterhin sollte erkennbar sein, ob bei der jeweiligen Spende eine Quittung ausgestellt wurde. 5.6.4.5 Essenslieferungen an Dritte Im Zuge der letzten Betriebsprüfung (Prüfungsjahre 2007 – 2010) hat das Finanzamt festgestellt, dass rund 45% der Leistungen der Küche des Spitals an Dritte (Mitarbeiter, Gastesser aus Verwaltung und betreutem Wohnen, Belieferungen) gehen. Hieraus ergaben sich folgende Probleme: Die Küche des Spitals kann grundsätzlich nur dann als Zweckbetrieb (anerkannter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) charakterisiert werden, wenn weniger als 20% der erbrachten Leistungen an Dritte gehen. Dies war nicht der Fall. Die Folge wäre eine Einstufung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, bei welchem die Steuerbegünstigung entfällt. Bei der Einstufung des Küchenbetriebes des Spitals als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wäre ein Ausgleich von Fehlbeträgen mit Mitteln aus dem Kernbetrieb bzw. der eigentlichen (mildtätigen/gemeinnützigen) Tätigkeit des Spitals nicht zulässig gewesen. Es bestand die Gefahr, dass das Alten- und Pflegeheim die Gemeinnützigkeit verliert. Eine Reduzierung der Leistungen an Dritte unter 20% der Küchenleistung war anzustreben. Zugleich sind die Leistungen an Dritte dabei kostendeckend zu erbringen. Da dies nicht möglich war, wurde am 07.12.2012 folgende Festlegung getroffen: • • • • • Beendigung der Belieferung des Horts an der Eichrodtschule zum 31.12.2012 Beendigung der Belieferung des Max-Planck-Gymnasiums zum Ende des Schuljahres Beendigung der Belieferung der Max-Planck-Kita zum Ende des Kindergartenjahres Beendigung der Belieferung der Kita Arche Noah so schnell wie möglich Beendigung der Belieferung der Gutenbergschule so schnell wie möglich Die Einstellungen der Lieferungen wurden zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die Beurteilung der Angebote an Gastesser und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollte 2013 erfolgen. Hierzu muss auch die Kosten- und Leistungsrechnung bzw. die Kalkulation der einzelnen Essen angepasst werden. Die Auswertung steht noch aus. 5.6.4.6 Telefonkostenersatz von Beschäftigten Bereits in den Vorjahresberichten wurde darauf hingewiesen, dass eine Regelung für den Telefonkostenersatz durch die Beschäftigten geschaffen werden muss. Zwischenzeitlich wurde hierzu eine Dienstanweisung verfasst, die die Gegebenheiten zum Telefonkostenersatz regelt. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 27 5.6.4.7 Wäscherei- und Reinigungsleistungen Im Rahmen der diesjährigen überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit der Firma Wolfsperger seit einigen Jahren besteht und hier wieder eine Ausschreibung durchgeführt werden müsste. Eine neue Ausschreibung ist durchzuführen. 5.6.4.8 Konto 1693 - Wäschenamen Es handelt sich hier um Ausgaben für die Erstellung von Wäschenamen. Die Kosten werden laut Aussage des Eigenbetriebs an die Bewohner weitergereicht bzw. selbst getragen bei Wäschenamen für Dienstkleidung. Das Konto müsste somit ausgeglichen sein bzw. müsste eine entsprechende Verbuchung an ein Aufwandskonto die Ausgeglichenheit herstellen. Der EB-Wert lag am 01.01.2012 bei 37,92 € im Soll, zum Jahresende bei 119,96 € im Haben. Eine Überprüfung, soweit noch nicht geschehen, ist erforderlich. 5.6.4.9 Konto 1695 - Nebenleistungen Die vorschüsslich verausgabten Nebenleistungen müssen in gleicher Höhe wieder vereinnahmt werden. Zum 01.01.2012 belief sich der EB-Wert im Haben auf 1.486,74 €, der Wert zum Jahresende betrug 2.043,44 € im Haben. Eine Überprüfung, soweit noch nicht geschehen, ist erforderlich. 5.6.4.10 Konto 6818 - Gartenpflege Material Auf dem Aufwandskonto wurde am 22.08.2012 eine Rechnung für die Fertigstellungspflege verbucht. Fertigstellungspflegearbeiten zählen nach herrschender Meinung noch zur Baumaßnahme und sollten entsprechend verbucht werden. 5.6.4.11 Beiträge Krankenversicherung Die Krankenkassen sind grundsätzlich dazu berechtigt für verspätete Beitragszahlungen Säumniszuschläge zu erheben, so im Einzelfall auch im Jahr 2012. Auf pünktliche Zahlung der Beiträge ist daher zu achten. 5.7 Bestätigungsvermerk Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss ist korrekt erstellt. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 28 6 Hospital- und Armenfonds - Allgemeines Grundvermögen und Betreutes Wohnen6.1 Rechnungsergebnis 2012 Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben Haushaltsansätze 127.000,00 € 127.000,00 € Anordnungssoll 145.837,35 € 145.837,35 € Mehr 30.682,12 € 36.039,76 € Weniger -11.844,77 € -17.202,41 € Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Haushaltsansätze 4.426.000,00 € 4.426.000,00 € Anordnungssoll 4.394.975,69 € 4.394.975,69 € Mehr 123.442,19 € 0,00 € Weniger -154.466,50 € -31.024,31 € Im Haushaltsjahr 2012 wurden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 300,00 € durch den Stadtkämmerer genehmigt. Bei den Finanzpositionen 1.4310.500000 und 1.4310.540000 wurden Mehrausgaben in Höhe von 8.405,- € getätigt, welche nicht vollständig durch die Deckungsfähigkeit abgedeckt wurden. Ein Antrag der überplanmäßigen Ausgaben konnte den Akten nicht entnommen werden. Das Kommunale Rechenzentrum Baden-FrankenGmbH hat am 18.03.2013 gem. § 11 Abs. 2 GmKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2012 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist. 6.2 Verwaltungshaushalt (Zuführungsrate) Im Verwaltungshaushalt war eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 28.900,00 € veranschlagt. Zum Jahresende ergab sich ein erwirtschafteter Überschuss in Höhe von 56.260,09 €. Er wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 29 Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben Stiftungsverwaltung 0,00 € 7.775,04 € Finanzverwaltung 16,00 € 0,00 € Spital - Wohnen und Pflege - 2.152,78 € 0,00 € Betreute Altenwohnungen 76.704,40 € 38.019,63 € Allgemeines Grundvermögen 23.558,67 € 29.978,01 € Sonstige allgem. Finanzwirtschaft 43.405,50 € 13.804,58 € Zwischensumme 145.837,35 € 89.577,26 € Zuführung 0,00 € 56.260,09 € Gesamtsumme 145.837,35 € 145.837,35 € Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 56.260,09 € liegt um 38.301,52 € über den ordentlichen Tilgungsbeträgen von 17.958,57 €. Es wurden Sondertilgungen in Höhe von 868.010,52 € geleistet. Die Einnahmen in Höhe von 2.152,78 € umfassen die Zinsen für die Kassenkredite an den Eigenbetrieb. Auf die Verzinsung des Darlehens I in Höhe von 409.033,50 € vom Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim wurde verzichtet (lt. GR-Beschluss v. 18.06.12). Der Verwaltungskostenbeitrag belief sich auf 23.850,00 €. 6.3 Vermögenshaushalt (Allgemeine Rücklage) Vermögenshaushalt Stiftungsverwaltung Betreute Altenwohnungen (Sondertilgung: 868.010,52 €) Einnahmen Ausgaben 0,00 € 0,00 € 0,00 € 885.969,09 € Allgemeines Grundvermögen 2.416.150,00 € 3.509.006,60 € Sonstige allgem. Finanzwirtschaft 1.089.643,59 € 0,00 € Zwischensumme 3.505.793,59 € 4.394.975,69 € 889.182,10 € 0,00 € 4.394.975,69 € 4.394.975,69 € Entnahme aus der Rücklage Gesamtsumme Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war mit 793.100,00 € veranschlagt. Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 Entnahme 2012 Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012 1.394.829,65 € 889.182,10 € 505.647,55 € Für die allgemeine Rücklage muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft (§ 20 GemHVO); dies sind für das Berichtsjahr 4.041,54 €. Die gesetzliche Vorgabe ist bei weitem erfüllt. Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 30 6.4 Haushaltsreste Der Gemeinderat genehmigte in seiner Funktion als Stiftungsrat am 25.02.2013 die Bildung folgender Haushaltsausgabereste: Im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt 6.5 2.500,00 € (Kostenerstattung an BGL), 150.616,50 € (Zuführung Kapitalrücklage EB Spital) Kasseneinnahmereste Zum 31.12.2012 bestanden noch Kassenreste im Verwaltungshaushalt mit 8,00 € im Bereich Finanzverwaltung und mit 93,73 € beim allgemeinen Grundvermögen. 6.6 Niedergeschlagene Forderungen Der Stand der niedergeschlagenen Forderungen zum 31.12.2012 beläuft sich auf 4.126,25 €. Im Jahr 2012 sind keine Zugänge zu verzeichnen gewesen. 6.7 Kassenausgabereste Zum 31.12.2012 wurden keine Kassenausgabereste gebildet. 6.8 Kassenlage Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplanes wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € festgesetzt. Für die Stiftung ist die Kassensituation maßgeblich, da die Verzinsung zugleich die Generierung von Einnahmen darstellt. Aus der Zinsrechnung zum Jahresende ist zu ersehen, dass sich die Kassenstände auf Monatsende durchgehend zwischen 0,6 und 1,6 Mio. € im Haben bewegten. Die Zinserstattung von 2 % (Vorjahr 2,5 %) von der Hauptkasse belief sich auf 23.180,- € Der Kassenbestand zum 31.12.2012 ist mit 658.662,32 € ausgewiesen. 6.9 Schuldenstand Darlehen vom Kreditmarkt Stand 31.12.2012 + Aufnahme - Tilgung 257.678,62 € 0,00 € 257.678,62 € 0,00 € Darlehen vom sonstigem Stand 31.12.2012 Öffentl. Bereich + Aufnahme - Tilgung 592.290,47 € 0,00 € 592.290,47 € 0,00 € Stand 31.12.2012 0,00 € Mit Kaufvertrag vom 11.05.2012 wurde das Grundstück Bismarckstraße 6 (betreutes Wohnen) veräußert. Mit dem Kauferlös konnten die o.g. Darlehen vollständig getilgt Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 31 werden. Für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens musste ein Entgelt in Höhe von 36.000,- € entrichtet werden. Die Zinsaufwendungen bis zur Tilgung der Darlehen betrugen 13.804,58 €. Die an die Stadt Lahr abzuführende Avalprovision wäre erstmalig am 31.03.2012 für das Jahr 2011 fällig gewesen. Im Rahmen der beihilferechtlichen Untersuchung der Kanzlei Menold Bezler wurde die Zahlung einer Avalprovision für nicht erforderlich gehalten, da der Tatbestand der Beihilfe nicht erfüllt ist. Mit Beschluss vom 16.07.2012 wurde durch den Gemeinderat deshalb hierauf verzichtet. 6.10 Anlagennachweis Im Berichtsjahr war ein Vermögenszugang in Höhe von 4.150.027,14 € bzw. Vermögensabgang in Höhe von 3.238.155,12 € zu verzeichnen. Zum 31.12.2012 wird (einschließlich Beteiligungen) ein Buchrestwert von insgesamt 5.828.575,22 € (Vorjahr 4.916.703,20 €) ausgewiesen. 6.11 Vermögensrechnung Die Vermögensrechnung wird in der Form der Vollvermögensrechnung geführt. Die Bilanzsumme hat sich von 6.371.205,70 € um 266.750,07 € vermehrt und beträgt im Berichtsjahr 6.637.955,77 €. Es kann bestätigt werden, dass die Zu- und Abgänge richtig aus der Haushaltsrechnung bzw. dem Anlagennachweis entwickelt wurden. 6.12 Gesamtrechnungsabschluss 2012 Einnahmen VwH VmH SHV Zwischensumme Kassenvorrat Gesamtsumme Rest Vorjahr 4.603,57 € K 0,00 € 1.424.898,93 € K 1.429.502,50 € Ausgaben VwH VmH Rest Vorjahr 3.065,71 € 25.000,00 € 6.607,14 € 1.394.829,65 € 1.429.502,50 € 0,00 € 1.429.502,50 € SHV Zwischensumme Kassenvorrat Gesamtsumme 1.429.502,50 € K H K K SOLL 145.837,35 € 4.394.975,69 € 550.000,00 € 5.090.813,04 € 658.662,32 € 5.749.475,36 € IST 150.339,19 € 4.394.975,69 € 1.974.898,93 € 6.520.213,81 € 0,00 € 6.520.213,81 € Rest neu 101,73 € K 0,00 € 0,00 € 101,73 € 658.662,32 € 658.764,05 € SOLL 145.837,35 € IST 146.403,06 € 4.394.975,69 € 550.000,00 € 5.090.813,04 € 658.662,32 € 5.749.475,36 € 4.275.966,33 € 1.439.182,10 € 5.861.551,49 € 658.662,32 € 6.520.213,81 € Rest neu 2.500,00 € H 150.616,50 € H 0,00 € 505.647,55 € 658.764,05 € 0,00 € 658.764,05 € Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 32 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- vom 7. Dez. 1992Angaben in den Beschlüssen über 1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 2. die Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlusts 3. die Verwendung der für den Haushalt der Stiftung eingeplanten Finanzierungsmittel 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 9.138.191,46 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - die Rechnungsabgrenzungsposten 8.403.638,59 722.116,82 2.800,25 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 2.530.140,19 2.043.614,00 184.800,00 4.379.637,27 1.2 Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen 2 Euro 919.666,20 2.378.707,72 3.298.373,92 Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlusts 2.1 bei einem Jahresgewinn a) b) c) d) 2.2 zur Tilgung des Verlustvortrags zur Einstellung in die Rücklagen zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde auf neue Rechnung vorzutragen bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Stiftung auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 916.666,20 Hospital - und Armenfonds Lahr – Prüfung der Jahresrechnung/Jahresabschluss 2012 - Seite 34