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Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm 2014-2023 - Ausdehnung des Maßnahmenkatalogs um ein Jahr bis 2024)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Kabisch

Datum: 27.08.2014 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 199/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

24.09.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

29.09.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schulsanierungsprogramm 2014-2023
- Ausdehnung des Maßnahmenkatalogs um ein Jahr bis 2024

Beschlussvorschlag:

Der Ausdehnung des Schulsanierungsprogramms um ein Jahr wird zugestimmt.
Der Maßnahmenkatalog zur Sanierung der städtischen Schulgebäude für die Jahre
2014 bis 2024 wird (vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der
grundsätzlichen Finanzierbarkeit) beschlossen und im jeweiligen Haushaltsjahr angewendet.

Anlage(n):
Kostenaufstellung 2014-2024 und Objektsteckbriefe mit Maßnahmenkatalog

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 199/2014

Seite - 2 -

Begründung:
In 2012 hat das Sachgebiet Technische Gebäudemanagement anhand eines 50
Punkte umfassenden Beurteilungskatalogs die Sanierungszustände der 18 Schulliegenschaften in 49 Einzelgebäuden ermittelt. Daraufhin wurde zu jeder Schulliegenschaft ein Objektsteckbrief erarbeitet.
Die 50 Einzelpunkte wurden systematisch in 20 Kategorien der Einheiten „Gebäudehülle“, „Ausbau“, „Haustechnik“ und „Außenanlage“ zugewiesen.
Zusätzlich wurde die Barrierefreiheit (rollstuhlgerechtes WC, Aufzug, barrierefreier
Zugang) beurteilt.
Auf dieser Grundlage wurden Prioritäten festgelegt und für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen die Kosten berechnet.
Daraus wurde ein Maßnahmenkatalog für die Jahre 2014 bis 2023 entwickelt welcher vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der grundsätzlichen
Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr verbindlich angewendet wird.
Die Verwaltung schafft mit diesem Maßnahmenprogramm Transparenz und verspricht sich eine größere Akzeptanz und somit Verlässlichkeit für die Nutzer bezogen auf die technische Notwendigkeit und Dringlichkeit von Instandsetzungsmaßnahmen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2013 dieses Vorgehen beschlossen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Maßnahmen entsprechend vorgesehen
und die Haushaltsmittel veranschlagt.
Die Fülle an Baumaßnahmen der öffentlichen und privaten Auftraggeber sorgen
anhaltend für eine gute Auftragslage bei den Firmen. Dies führt dazu, dass nur
wenige bis gar keine Angebote auf Ausschreibungen eingehen (vgl. Vorlage Nr.
196/2014).
Da für einige Maßnahmen gar keine Angebote eingingen und die Leistungen erneut ausgeschrieben werden müssen, treten Verzögerungen auf. Durch die in der
ersten Jahreshälfte erkennbare Auslastung der Firmen wurden daher einige Projekte verschoben. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Von dieser Thematik betroffen sind auch einige Maßnahmen des Schulsanierungsprogramms. Es ist absehbar, dass einige Maßnahmen, die in 2014 vorgesehen waren, erst in 2015 umgesetzt werden können.
In Abstimmung mit der Stadtkämmerei schlägt die Abteilung Gebäudemanagement daher vor, einzelne Maßnahmen des Schulsanierungsprogrammes, die in
2015 vorgesehen waren, um ein Jahr zu schieben.
Insgesamt muss jedoch auch für die Folgejahre eine realistisch umsetzbare Anzahl an Maßnahmen pro Haushaltsjahr vorgesehen werden. Daher wurde der ursprünglich für die Jahre 2014 bis 2023 erarbeitete Maßnahmenkatalog um ein zusätzliches Jahr erweitert und die Maßnahmen entsprechend der Anlage zu dieser
Vorlage neu zugewiesen.

Drucksache 199/2014

Seite - 3 -

Hierdurch liegt nun, vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und der grundsätzlichen Finanzierbarkeit, für die Jahre 2015 bis 2024 bezüglich der Baumaßnahmen
und der Haushaltsmittel ein durchführbares Sanierungsprogramm vor.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung