Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" (BVVL))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Fritzsche-Müll

Datum: 22.05.2014 Az.: 801.29/01

Drucksache Nr.: 138/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

30.06.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.07.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr" (BVVL)

Beschlussvorschlag:
1.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum
31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2.

Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.

3.

Der, der Stadt zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum 31.12.2011 noch bestehenden
Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von 200.000,00 € verrechnet.

4.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum
31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 53.503.666,23 € und einem Jahresgewinn von 1.162.697,32 € nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

5.

Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.162.697,32 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.

6.

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

7.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2011 - 2012 (Anlage 1)
Jahresabschluss 2011 (Anlage 2)
Jahresabschluss 2012 (Anlage 3)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 138/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für die Rechnungsjahre 2011 und 2012 ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.

Dr. Wolfgang G. Müller

Helga Fritzsche-Müll