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Beschlussvorlage (Radfahren in der Marktstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 10.02.2014 Az.: 112.21

Drucksache Nr.: 29/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss / Verkehrsausschuss

25.02.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Radfahren in der Marktstraße

Beschlussvorschlag:

Die Freigabe der Marktstraße zum Befahren mit dem Fahrrad werktags von 19.00
Uhr bis 08.00 Uhr sowie sonn- und feiertags wird befürwortet. Die Maßnahme soll
zunächst ein Jahr auf Probe erfolgen.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 29/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Im Jahr 2012 wurde das durch das Verkehrsplanungsbüro Kaulen und einen begleitenden
Arbeitskreis gemeinsam erarbeitete Rad- und Fußwegekonzept für die Stadt Lahr beschlossen.
In diesem Arbeitskreis waren neben Mitgliedern des Gemeinderates verschiedene Multiplikatoren, wie z. B. die Verkehrswacht, der Einzelhandel oder der ADFC vertreten.
Die Freigabe der Marktstraße zum Befahren mit dem Fahrrad außerhalb der regulären Geschäftszeiten war als mögliche Sofortmaßnahme Gegenstand der beschlossenen Ergebnisse
des Rad- und Fußwegekonzepts.
Innerhalb der Fußgängerzone bestehen derzeit unterschiedliche Regelungen zur Zulässigkeit
von Radverkehr.
Während das Radfahren im Bereich der Seitenäste (Kreuzstraße, Obststraße, Lammstraße,…) durch ein entsprechendes Zusatzzeichen ganztägig erlaubt ist, ist das Befahren
der Marktstraße mit dem Fahrrad nicht gestattet.
Von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird die Marktstraße erfahrungsgemäß nur von wenigen Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt.
Als zusätzlicher Service für den Radverkehr soll die Marktstraße während dieser Zeiträume
deshalb mit dem Fahrrad befahren werden dürfen.
Hierbei würde für Fahrradfahrer das zwingende Gebot der Rücksichtnahme auf die Fußgänger gelten. Der Fußgängerverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig,
muss der Radverkehr warten. Generell darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr – somit während der regulären Geschäftszeiten und während
der erfahrungsgemäß stärksten Frequentierung der Fußgängerzone – soll das Radfahren in
der Marktstraße auch in Zukunft unterbleiben. Es ist beabsichtigt, diese Regelung durch entsprechende Kontrollen zu begleiten.
Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlag des Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus dem Radund Fußwegekonzept aufzugreifen und das Radfahren in der Marktstraße außerhalb der regulären Geschäftszeiten zu erlauben. Die Maßnahme soll zunächst ein Jahr auf Probe angeordnet werden.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt