Beschlussvorlage (Entwurf des ersten Verfahrensbriefes)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
12. Mai 2014
12. Mai 2014
– ENTWURF Stand 10.04.2014 – Verfahrensbrief mit Kriterienkatalog für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit der Stadt Lahr 1 Inhaltsübersicht A. Verfahren ............................................................................................................................ 3 I. Gegenstand und Zielsetzung ....................................................................................... 3 II. Rechtsrahmen .............................................................................................................. 3 III. Verfahrensleitende Stelle und Ansprechpartner des Bieters ....................................... 4 IV. Rückfragen und Rügen der Bieter ............................................................................... 4 V. Form und Frist der Angebotsabgabe ........................................................................... 5 VI. Angebotsbestandteile .................................................................................................. 5 1. Eignungsnachweise ...................................................................................... 6 2. Verbindliches Konzessionsvertragsangebot ................................................. 7 3. Darstellung des Angebots anhand des Kriterienkatalogs ............................. 7 VII. Prüfung und Wertung der Angebote ........................................................................... 8 1. Kriterienkatalog ............................................................................................ 8 2. Art und Weise der Bewertung .................................................................... 10 VIII. Weiterer Verfahrensablauf ........................................................................................ 11 IX. Sonstiges.................................................................................................................... 11 B. Formulare ......................................................................................................................... 12 I. Formular 1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ........................................................ 12 II. Formular 2 Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit .................................................. 13 III. Formular 3 Verpflichtungserklärung(en) .................................................................. 14 IV. Formular 4 Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft ................................................. 15 V. Formular 5 Darstellung des Angebots anhand des Kriterienkatalogs ...................... 16 2 A. Verfahren I. Gegenstand und Zielsetzung Der Stromkonzessionsvertrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG zwischen der Stadt Lahr und der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (als Rechtsnachfolgerin der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG) läuft zum 21.12.2014 aus. Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags am 18.12.2012 bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wurde am 20.12.2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Stadt Lahr sucht ein Energieversorgungsunternehmen als Partner für den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags. Die Laufzeit des Vertrages soll 20 Jahre betragen, wobei frühere Kündigungsmöglichkeiten für die Stadt Lahr möglich und erwünscht sind. Die Stadt Lahr wird ihre Entscheidung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auf der Grundlage aktuell geltenden Rechts treffen. Dieser (erste) Verfahrensbrief regelt das Verfahren und bestimmt die gewichteten Kriterien (Bewertungsmatrix), anhand derer die Stadt Lahr ihre Entscheidung treffen wird. II. Rechtsrahmen Rechtsgrundlage für die Vergabe der Stromkonzession ist § 46 Abs. 2 und 3 EnWG in der aktuell geltenden Fassung. Die Stadt Lahr wird alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch § 3 KAV, §§ 19, 20 GWB sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz beachten. Der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die VOL/A finden hingegen keine Anwendung. Der Stromkonzessionsvertrag i. S. d. § 46 Abs. 2 EnWG ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB. 3 III. Verfahrensleitende Stelle und Ansprechpartner des Bieters Das Verfahren wird von der Stadt Lahr selbst durchgeführt. Sämtliche Anfragen, Korrespondenz sowie Angebote sind ausschließlich an die verfahrensleitende Stelle zu richten, und zwar: Stadt Lahr Herrn Dieter Singler (Abteilungsleiter Stadtkämmerei) Rathausplatz 4 77933 Lahr Tel.: 07821/910-0220 Fax: 07821/910-0202 E-Mail: dieter.singler@lahr.de Die verfahrensleitende Stelle koordiniert das gesamte Verfahren. Der Bieter soll seinerseits einen Ansprechpartner zum Verfahren und zum Angebot benennen. Die Erreichbarkeit per Telefon, Fax und E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten ist sicherzustellen. Die Kommune sendet alle verfahrensrelevanten Unterlagen ausschließlich an den benannten Ansprechpartner. IV. Rückfragen und Rügen der Bieter Die Bieter sind verpflichtet, die Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit zu prüfen. Rückfragen zu den Verfahrensunterlagen und zum Verfahren können in Textform (vorzugsweise per E-Mail) bis zum xx.xx.xxxx ausschließlich an die verfahrensleitende Stelle gerichtet werden. Soweit ein Bieter rechtliche Bedenken gegen das gewählte Verfahren, seine Ausgestaltung und insbesondere gegen den Inhalt dieses Verfahrensbriefs hat, ist er verpflichtet, diese un- 4 verzüglich der verfahrensleitenden Stelle mitzuteilen. Ansonsten wird er mit diesen Einwänden nicht mehr gehört. Evt. Rückfragen und Rügen sowie die hierauf von der Kommune erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung gestellt. V. Form und Frist der Angebotsabgabe Das Angebot ist bis zum xx.xx.xxxx, xx Uhr in verschlossenem Umschlag schriftlich im Original und unter Beifügung von 2 Kopien sowie in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen und äußerlich wie folgt zu kennzeichnen: Vertraulich! Angebotsunterlagen Konzessionsverfahren Strom der Stadt Lahr Nicht öffnen! Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. VI. Angebotsbestandteile Das Angebot muss zwingend folgende Bestandteile umfassen: Eignungsnachweise (siehe nachfolgend 1.); Rechtsverbindliches Konzessionsvertragsangebot (siehe nachfolgend 2.); Erläuterung des Angebots mit Blick auf den Kriterienkatalog (siehe nachfolgend 3.). Dem Bieter steht es frei, dem Angebot weitere Anlagen beizufügen. Er soll diese im Angebot eindeutig referenzieren. 5 1. Eignungsnachweise Der Bieter muss seine Eignung (Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) zum Betrieb des Stromverteilnetzes im Gebiet der Stadt Lahr gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes glaubhaft machen. 1.1 Zuverlässigkeit des Bieters Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung gemäß Formular 11 abzugeben. 1.2 Leistungsfähigkeit des Bieters Der Nachweis der Leistungsfähigkeit kann erfolgen durch die Vorlage einer vorhandenen Stromnetzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das in Rede stehende oder ein anderes, vergleichbares Stromnetzgebiet oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter zum Betrieb des in Rede stehenden oder eines anderen, vergleichbaren Stromnetzgebiets berechtigt ist oder die Vorlage einer Eigenerklärung, in der der Bewerber seine personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit plausibel darlegt (Formular 2). 1.3 Berufung auf Ressourcen und Fähigkeiten von Kooperationsunternehmen Der Bieter kann sich zum Beleg seiner Leistungsfähigkeit auf Ressourcen und Fähigkeiten (sowie entsprechende Nachweise) anderer Unternehmen berufen, die nicht selbst Konzessionsvertragspartner werden (im Folgenden: Kooperationsunternehmen). Hierfür ist nachzuwei1 Die Formulare finden sich in Teil B dieses Verfahrensbriefs. 6 sen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Konzessionsvertrag zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen erfolgen (siehe Formular 3). Beruft sich der Bieter auf Ressourcen und Fähigkeiten von Kooperationsunternehmen, müssen auch diese Unternehmen ihre Zuverlässigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Formular 1 nachweisen. 1.4 Bietergemeinschaften Mehrere Bieter können eine Bietergemeinschaft bilden. In diesem Fall werden alle Bieter Partner des Konzessionsvertrags und haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der konzessionsvertraglichen Pflichten. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß Formular 4 abzugeben. 2. Verbindliches Konzessionsvertragsangebot Das Angebot muss ein verbindliches und unbedingtes Konzessionsvertragsangebot beinhalten, das allein durch Unterzeichnung seitens der Stadt Lahr zustande kommen kann. Das Angebot muss von einer nachweislich vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung muss bei der Angebotslegung nachgewiesen sein. Der Nachweis kann bei gesetzlich vertretungsberechtigten Personen mittels eines aktuellen Handelsregisterauszugs erbracht werden. Bei bevollmächtigten Personen ist eine schriftlich erteilte Vollmacht beizufügen, die von einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein muss. Das Angebot darf nicht unter Gremienvorbehalt stehen. Der Bieter muss sich bis zum 31.12.2014 an das Vertragsangebot binden. 3. Darstellung des Angebots anhand des Kriterienkatalogs 7 Der Bieter hat sein Angebot anhand des Kriterienkatalogs gemäß Formular 5 darzustellen. Er hat sicherzustellen, dass zwischen den Regelungsinhalten des Wegenutzungsvertrags und den Erläuterungen kein Widerspruch besteht. VII. Prüfung und Wertung der Angebote Die Stadt Lahr wird die Angebote zunächst auf form- und fristgerechte Abgabe und Vollständigkeit prüfen. Sie behält sich vor, fehlende oder mangelhafte Angaben nachzufordern. Die form- und fristgerecht eingegangenen sowie vollständigen Angebote werden hinsichtlich der Eignung des Bieters geprüft. Soweit die Eignung nachgewiesen ist, werden die Angebote anhand folgender Kriterien vergleichend bewertet: 1. Kriterienkatalog Kriterium Unterkriterium Bewertungsfaktoren2 1. Netzsicherheit und Versorgungsqualität 1.1 Netzzuverlässigkeit 1.2 Investitionen in das Netz und Fortentwicklung des Netzes 1.3 Netzpflege und Netzinstandhaltung 2 Max. Punktzahl3 35 Netzzuverlässigkeit in den bislang vom Bieter bzw. seinen Kooperationsunternehmen4 bzw. der Bietergemeinschaft5 betriebenen Verteilnetzen: SAIDI-Werte in den Jahren 2011 und 2012 in der Nieder- und Mittelspannung sowie Angaben zur Lastdichte im Netzgebiet Investitionskonzept für das Stromverteilnetz im Konzessionsgebiet Konkret geplante Maßnahmen mit direkter Wirkung auf die Versorgungsqualität Konzept zur Entwicklung des Stromverteilnetzes im Konzessionsgebiet: technische Verbesserung des Netzes, Ausbau und Fortentwicklung des Netzes mit Blick auf die Herausforderungen der Energiewende Konzept zur Pflege und Instandhaltung des Stromverteilnetzes im Konzessionsgebiet 5 10 5 Die Bewertungsfaktoren sind keine Unter-Unterkriterien; Erläuterungen zu den Bewertungsfaktoren finden sich im Formular 5. 3 Maximal erreichbare Punktzahl bei den Haupt- und Unterkriterien. 4 Die Kooperationsunternehmen müssen eine Verpflichtungserklärung vorgelegt haben, vgl. oben A.VI.1.3. 5 Zu Bietergemeinschaften vgl. oben A.VI.1.4. 8 Kriterium Unterkriterium Bewertungsfaktoren2 Max. Punktzahl3 1.4 Störungsmanagement 2. Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz 25 2.1 Preisgünstigkeit und Effizienz Voraussichtliche Entwicklung der Netzentgelte im Konzessionsgebiet Entwicklung der Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge Effizienzwert i. S. d. § 12 ARegV VerbraucherKonzept zur Gewährleistung eines möglichst verbraucherfreundlichkeit freundlichen Netzservice Umweltverträglichkeit 15 Rücksichtnahme auf Umweltbelange Zeitnahe Einbindung von EE-Anlagen 10 2.2 3. 3.1 3.2 4. 4.1 4.2 5. 5.1 5.2 6 Konzept zum Störungsmanagement mit Darstellung der Maßnahmen zur Störungsvermeidung, Begrenzung der Störungswirkungen und schnellstmöglichen Behebung von Störungen, einschließlich der dafür (geplanten) sachlichen und personellen Ausstattung sowie der Reaktionszeiten Konzept zur Rücksichtnahme auf Umweltbelange bei Planung, Bau und Betrieb des Netzes Maßnahmen zur Verringerung von Verlustenergie Konzept zur Gewährleistung einer möglichst zeitnahen und problemlosen Einbindung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien Steuerungsmöglichkeiten der Kommune zur Gewährleistung der Umsetzung des Konzessionsvertrags und der Ziele des EnWG Transparenz und Informations- und Abstimmungspflichten gegenüber und Abstimmung der mit der Kommune Netzbewirtschaftung KündigungsOrdentliche Kündigungsrechte der Kommune – frühesmöglichkeiten tens nach 10 Jahren6 – als allgemeiner Anreiz zur Verder Kommune tragstreue Außerordentliche Kündigungsrechte der Kommune, insb. bei Pflichtverletzungen des Konzessionärs und für den Fall, dass sich die Machtverhältnisse beim Konzessionär oder bei dem Unternehmen, das den Konzessionär beherrscht (z.B. Muttergesellschaft, Konzernmutter), wesentlich ändern Kommunalfreundlicher Konzessionsvertrag Leistungen an Regelungen zur Konzessionsabgabe, zum Kommunalradie Kommune batt sowie zu Verwaltungskostenbeiträgen im Rahmen des nach der Konzessionsabgabenverordnung Zulässigen KommunalRücksichtnahme- und Abstimmungspflichten hinsichtlich freundlicher des Baus von Leitungen und Anlagen; Sicherung und Netzbetrieb Wiederherstellung kommunaler Anlagen und Wege, Ge- 15 10 15 5 10 5 5 15 5 5 Frühere ordentliche Kündigungsmöglichkeiten können den von § 46 Abs. 3 EnWG geforderten Wettbewerb behindern und werden daher nicht positiv bewertet. 9 Kriterium Unterkriterium Bewertungsfaktoren2 Max. Punktzahl3 währleistungsregelungen Verpflichtung zur Änderung von Leitungen und Anlagen auf Wunsch der Kommune, Regelungen zur Kostentragung bei der Änderung von Leitungen und Anlagen, Umgang mit stillgelegten und ungenutzten Anlagen Haftungsregelungen Meistbegünstigungsklausel (= Klausel zur Übernahme von kommunalfreundlicheren Regelungen aus später abgeschlossenen Konzessionsverträgen bei vergleichbarer Interessenlage in den Grenzen des rechtlich Zulässigen und Zumutbaren) 5.3 2. Endschaftsbestimmungen Recht der Kommune zur Übernahme des Netzes bei Beendigung des Vertrags Ausgestaltung des Rechts 5 Art und Weise der Bewertung Grundlage für die Bewertung sind der vom Bieter vorgelegte Konzessionsvertrag sowie seine Angaben im Formular 5. Das Konzessionsvertragsangebot sowie die Angaben im Formular 5 dürfen sich nicht widersprechen. Zweifel gehen zu Lasten des Bieters. Die Bewertung der Angebote erfolgt relativ für jedes Unterkriterium: Die Angebote werden mit Blick auf jedes Unterkriterium anhand einer Gesamtschau der angegebenen Bewertungsfaktoren wertend verglichen. Das jeweils beste Angebot erhält die volle Punktzahl. Bei den anderen Angeboten werden angemessene relative Abschläge vorgenommen: Bestes Angebot Volle Punktzahl Geringfügiger Abstand 20 % Abschlag Erheblicher Abstand 40 % Abschlag Großer Abstand 60 % Abschlag Sehr großer Abstand 80 % Abschlag Nicht-Erfüllung Null Punkte Fehlende Angaben werden als Nicht-Erfüllung bewertet. Bei der Vornahme der Abschläge wird ab einem Wert von 0,5 auf- und, im Übrigen auf ganze Punkte abgerundet. Die Punktzahl für jedes Hauptkriterium wird durch Addition der bei den jeweiligen Unterkriterien er- 10 reichten Punktzahlen ermittelt. Bei der Bewertung werden die Glaubhaftigkeit und Verbindlichkeit der getroffenen Aussagen und Zusagen maßgeblich berücksichtigt. VIII. Weiterer Verfahrensablauf Die Stadt Lahr behält sich das Recht vor, auf Grundlage der eingereichten Angebote mit den Bietern nachzuverhandeln. In diesem Fall wird mit jedem Bieter räumlich und zeitlich getrennt verhandelt. Alle Bieter haben in diesem Fall die Möglichkeit, im Nachgang zu den Verhandlungen ein verbessertes Vertragsangebot einzureichen. Vor Abschluss des Konzessionsvertrages wird die Stadt alle Bewerber schriftlich über die beabsichtigte Auswahlentscheidung informieren. Der Konzessionsvertrag wird frühestens 15 Kalendertage nach Absendung dieser Bieterinformation abgeschlossen. IX. Sonstiges Kosten für die Angebotserstellung sowie sonstige Aufwendung im Rahmen des Verfahrens werden nicht erstattet. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung des Verfahrens. Die Stadt Lahr behält sich vor, die in diesen Verfahrensunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im gesetzlich zulässigen Rahmen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bietern zügig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Alle Informationen, die die Bieter im Zuge dieses Verfahrens erhalten, dürfen ohne Zustimmung der Stadt Lahr nicht für andere Zwecke als für dieses Verfahren verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. 11 B. Formulare I. Formular 1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Hinweis: Dieses Formular ist vom Bieter, seinen Kooperationsunternehmen und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu unterzeichnen. Sofern einzelne Aussagen nicht bestätigt werden können, sind diese zu streichen; die Stadt Lahr entscheidet in diesem Fall nach pflichtgemäßem Ermessen über einen evt. Ausschluss vom Verfahren. Der Bieter/das Kooperationsunternehmen/Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt hiermit, - dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder beantragt ist und kein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; - dass er/es sich nicht in Liquidation befindet; - dass er/es keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Verfahrensteilnehmer in Frage stellt; - dass er/es seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist; - dass er/es in diesem Verfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen gemacht hat und auch nicht machen wird sowie dass ihm bewusst ist, dass er andernfalls vom Verfahren ausgeschlossen werden kann. Er/es versichert zudem, dass keine Person, deren Verhalten ihm i. S. d. § 6 Abs. 4 Satz 2 u. 3 VOL/A EG zuzurechnen ist, wegen einer der nachfolgend genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug), § 334 StGB (Bestechung); - Art 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; - § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung); Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift 12 II. Formular 2 Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit Der Bieter begründet seine Leistungsfähigkeit zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Konzessionsgebiet gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben wie folgt: Personelle Leistungsfähigkeit: Technische Leistungsfähigkeit: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift 13 III. Formular 3 Verpflichtungserklärung(en) Der Bieter wird bei der Erfüllung seiner konzessionsvertraglichen Pflichten mit den folgenden Kooperationsunternehmen zusammenarbeiten: Nr. Name 1 2 3 Es ist folgende Art der Zusammenarbeit (Pacht, Betriebsführung, Dienstleistungen, sonstige Kooperationsform) mit folgenden Beiträgen der Kooperationsunternehmen geplant: Ich/wir versichern gegenüber und zu Gunsten der Stadt Lahr, dass ich/wir zur Ausführung der vorstehend aufgeführten Kooperationsleistungen bereit und in der Lage bin/sind. ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift(en) des/der Kooperationsunternehmen(s) 14 IV. Formular 4 Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft Wir, die nachstehenden aufgeführten Unternehmen, bewerben uns als Bietergemeinschaft: Unternehmen 1 ......................................................................................................................... Unternehmen 2 ......................................................................................................................... Unternehmen 3 ......................................................................................................................... Unternehmen 4 ......................................................................................................................... Bevollmächtigter Vertreter: ........................................................................................................ Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift ..................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift 15 V. Formular 5 Darstellung des Angebots anhand des Kriterienkatalogs Dieses Formular soll die Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote unterstützen. Es bildet einen einheitlichen Rahmen für die Angebotsdarstellung. Strukturieren Sie Ihr Angebot bitte entsprechend. Geben Sie jeweils die Bezüge zum Konzessionsvertrag an. Soweit das Formular nicht alle erforderlichen Angaben ermöglicht, sind diese in Anlagen beizufügen. Auf die Anlagen ist im Text zu verweisen. Alle Anlagen sind im Anlagenverzeichnis am Schluss des Formulars aufzulisten. Maßgeblich für die Bewertung sind allein die unter A.VII aufgeführten Kriterien; diese werden durch dieses Formular nicht verändert. Stellen Sie zunächst die wesentlichen Inhalte Ihres Angebots zusammenfassend dar. Bieterantwort Erläutern Sie Ihr Angebot im Folgenden mit Blick auf den Kriterienkatalog: 1. Netzsicherheit und Versorgungsqualität 1.1 Netzzuverlässigkeit Geben Sie die SAIDI-Werte der Jahre 2011 und 2012 in der Nieder- und Mittelspannung sowie die Lastdichte in den bislang von Ihnen bzw. Ihren Kooperationsunternehmen betriebenen Netzen an: Bieterantwort 1.2 Investitionen in das Netz und Fortentwicklung des Netzes 16 Erläutern Sie Ihr Investitionskonzept und legen Sie dar, welche konkreten Maßnahmen mit direkter Wirkung auf die Versorgungsqualität geplant sind. Inwiefern sind die Inhalte des Investitionskonzepts im Konzessionsvertrag verankert? Bieterantwort Erläutern Sie Ihr Konzept zur Entwicklung des Netzes: Welche Maßnahmen planen Sie zur Verbesserung des Netzes sowie zum Ausbau und zur Fortentwicklung des Netzes mit Blick auf die Herausforderungen der Energiewende (insb. intelligentes Netz, Einbindung Energiespeicher, Elektromobilität)? Inwiefern sind die konzeptionellen Inhalte im Konzessionsvertrag verankert? Bieterantwort 1.3 Netzpflege und Netzinstandhaltung Stellen Sie Ihr Konzept zur Pflege und Instandhaltung des Netzes dar (z. B. Instandhaltungsstrategien und Wartungsintervalle). Erläutern Sie, welche konzessionsvertraglichen Ver- pflichtungen Sie in diesem Zusammenhang eingehen (z. B. Regelungen zur regelmäßigen Durchführung von Wartungs- und Überprüfungsarbeiten am Netz nach bestimmten Zeitabschnitten). Bieterantwort 1.4 Störungsmanagement Erläutern Sie Ihr Konzept zur Vermeidung von Störungen, zur Begrenzung von Störungswirkungen und zur schnellstmöglichen Behebung von eingetretenen Störungen. Stellen Sie dabei auch dar, welche sachliche und personelle Ausstattung Sie hierzu vorhalten wollen und geben 17 Sie an, welche Reaktionszeiten sie gewährleisten können. Erläutern Sie, welche konzessionsvertraglichen Verpflichtungen Sie in diesem Zusammenhang eingehen (z. B. Zusage von Reaktionszeiten). Bieterantwort 2. Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz 2.1 Preisgünstigkeit und Effizienz Bitte geben Sie eine Prognose zur voraussichtlichen Entwicklung der Netzentgelte im Konzessionsgebiet ab. Erläutern Sie die Prognose. Bieterantwort Stellen Sie dar, wie sich die Baukostenzuschüsse und die Anschlusskostenbeiträge entwickeln werden. Bieterantwort Bitte geben Sie den Effizienzwert i. S. d. § 12 ARegV an, den die zuständige Regulierungsbehörde für Ihr Unternehmen für die zweite Regulierungsperiode festgelegt hat. Hilfsweise geben Sie bitte den Effizienzwert an, den die zuständige Regulierungsbehörde vorläufig für Ihr Unternehmen für die zweite Regulierungsperiode festgelegt hat. Sollte auch dieser Wert nicht vorliegen, geben Sie bitte den für die erste Regulierungsperiode festgelegten Effizienzwert an. Bieterantwort 18 2.2 Verbraucherfreundlichkeit Gehen Sie auf Ihr Konzept zur Gewährleistung eines möglichst verbraucherfreundlichen Netzservice vor Ort ein (z. B. Einrichtung einer ortsnahen und kundenfreundlichen Betriebsstelle zur ständigen Ansprechbarkeit für Netzbetriebsfragen, Internet- und Telefonservice, Reaktionszeiten bei Kundenanfragen, 24 h-Bereitschaft bei Netzstörungen, weitere Servicestandards). Stellen Sie dar, welche konzessionsvertraglichen Zusagen Sie insoweit machen. Bieterantwort 3. Umweltverträglichkeit 3.1 Rücksichtnahme auf Umweltbelange Stellen Sie Ihr Konzept zur Rücksichtnahme auf Umweltbelange bei Planung, Bau und Betrieb des Netzes vor (z. B. Verpflichtung zur Erdverkabelung bei Neuverlegungen, Einsatz umweltschonender Materialien, Einsatz umweltschonender Fahrzeuge, kurze Anfahrtswege, Baumschutz, Vogelschutz). Legen Sie Ihre konzessionsvertraglichen Zusagen in diesem Zusammenhang dar. Bieterantwort Welche Maßnahmen zur Verringerung von Verlustenergie planen Sie? Welche vertraglichen Zusagen machen Sie insoweit? Bieterantwort 19 3.2 Zeitnahe Einbindung von EE-Anlagen Legen Sie Ihr Konzept zur Gewährleistung einer möglichst zeitnahen und problemlosen Einbindung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien dar. Inwiefern sind die Inhalte des Konzepts konzessionsvertraglich verankert – werden beispielsweise Bearbeitungsfristen zugesichert? Bieterantwort 4. Steuerungsmöglichkeiten der Kommune zur Gewährleistung der Umsetzung des Konzessionsvertrags und der Ziele des EnWG 4.1 Transparenz und Abstimmung der Netzbewirtschaftung Welche Informations- und Abstimmungspflichten gegenüber und mit der Kommune sieht Ihr Angebot vor (z.B. regelmäßige Bereitstellung von Netzdaten, Angebot zur Einrichtung eines Energiebeirats)? Bieterantwort 4.2 Kündigungsmöglichkeiten der Kommune Welche ordentlichen Kündigungsrechte räumen Sie der Kommune ein? Sieht Ihr Angebot außerordentliche Kündigungsrechte vor? Insbesondere: Räumen Sie der Kommune bei der Verletzung konzessionsvertraglicher Pflichten durch ihr Unternehmen ein Kündigungsrecht ein? Akzeptieren Sie ein Kündigungsrecht für den Fall, dass sich die Machtverhältnisse in Ihrem Unternehmen oder in dem Unternehmen, das Ihr Unternehmen beherrscht, wesentlich ändern (change of control)? 20 Bieterantwort 5. Kommunalfreundlicher Konzessionsvertrag 5.1 Leistungen an die Kommune Stellen Sie die Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe, zum eingeräumten Kommunalrabatt und zur Übernahme von Verwaltungskostenbeiträgen dar. Bieterantwort 5.2 Kommunalfreundlicher Netzbetrieb Erläutern Sie Ihr Konzessionsvertragsangebot mit Blick auf Rücksichtnahme- und Abstimmungspflichten hinsichtlich des Baus von Leitungen und Anlagen, Sicherung und Wiederherstellung kommunaler Anlagen und Wege, Gewährleistungsregeln, Regelungen zu Folgepflichten und zur Folgekostentragung, Haftungsregelungen und eine evt. enthaltene Meistbegünstigungsklausel (= Klausel zur Übernahme von kommunalfreundlicheren Regelungen aus später abgeschlossenen Konzessionsverträgen bei vergleichbarer Interessenlage in den Grenzen des rechtlich Zulässigen und Zumutbaren). Bieterantwort 5.3 Endschaftsbestimmungen 21 Sieht Ihr Angebot ein Recht der Kommune zur Übernahme des Netzes bei der Endschaft des Vertrags vor? Wie ist das Recht ausgestaltet (Anspruchsumfang, Entflechtung, Übernahmepreis, flankierende Informationsrechte, Abtretbarkeit)? Bieterantwort 6. Anlagenverzeichnis Bitte führen Sie alle Anlagen zum Angebot auf (Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, unterschriebener Konzessionsvertrag etc.): Anlagennummer Anlagentitel 1 2 3 7. Abschließende Erklärung des Bieters Der unterzeichnende Bieter erklärt hiermit, dass a) seine in elektronischer Form eingereichten Angebotsunterlagen nicht von dem in Papierform eingereichten Angebot abweichen; b) sein Angebot vollständig ist; c) alle Angaben in dem Angebot der Wahrheit entsprechen; d) er sich an sein Angebot bis zum 31.12.2014 gebunden hält. ........................................... ...................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift 22