Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der…
Sitzung: Gemeinsamer Ausschuss (1. Sitzung)
29. Juli 2014
29. Juli 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Kopf Datum: 12.06.2014 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 159/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 02.07.2014 vorberatend öffentlich 15 JaStimme(n) 0 NeinStimme(n) 1 Enthaltung(en) Gemeinderat 28.07.2014 vorberatend öffentlich vorberatend öffentlich beschließend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim Gemeinsamer Ausschuss 29.07.2014 Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. 2. Dem Entwurf des Erläuterungsberichts einschließlich der dazugehörigen Plananlagen wird zugestimmt. 3. Auf Grundlage des Planentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Anlage(n): - Erläuterungsbericht mit Plananlagen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 159/2014 Seite - 2 - Begründung: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuellen geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Diese 7. Änderung wird notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau 2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen werden müssen. Die Gewanne „Stegmatten“, „Unteres Brüchle“ und das Gewann „Mauerfeld“ waren die räumliche Grundlage für das landschaftsplanerische Konzept, das im April 2009 als Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren 2015 – 2025, eingereicht wurde. Im Dezember 2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt. Mit der damit verbundenen Förderung durch das Programm „Natur in Stadt und Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen. Mit der Flächennutzungsplanänderung und den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplänen SEEPARK, KLEINGARTENPARK, BÜRGERPARK soll der beim landschaftsplanerischen Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln bzw. der daraus entwickelte Rahmenplan planungsrechtlich gesichert werden. Daneben ist im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen die Änderung einer Gemeinbedarfsfläche Schule/Sporthalle in Wohnbaufläche notwendig. Zusammen mit der Umwidmung einer Grünfläche Park/Grünanlage in gewerbliche Baufläche für die durch die Landesgartenschau erforderlich gewordene Verlagerung des Parkplatzes der Firma Schneider Electric Automation GmbH bildet diese Fläche einen weiteren Änderungsbereich. Da die o.g. Nutzung Seniorenzentrum etc. einen geringeren Anteil der bisher im FNP dargestellten Baufläche in Anspruch nehmen wird, liegt die Flächenbilanz Grünfläche zu Baufläche trotz Inanspruchnahme einer Grünfläche durch den Parkplatzneubau Schneider Electric Automation GmbH mit rund 0,6 ha m² mehr an Grünfläche über der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan. Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 7. Änderung zu unterziehen und als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 3.09.1999 wirksam, die zweite Änderung am 2.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006 und die vierte Änderung am 19.07.2006. Die 5. und 6. Änderung befinden sich momentan noch im Verfahren. Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippen-heim ist gem. § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, die im Aufstellungs-verfahren bzw. in den parallel aufzustellenden Bebauungsplanverfahren abgearbeitet wird und deren Ergebnisse in den Umweltbericht einfließen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann vom 11. August bis 19. September 2014 durchgeführt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.