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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 12.08.2015 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 219/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

23.09.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

12.10.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung vom 12. August 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II,
2. Änderung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung vom 12. August
2015 wird als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 219/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II wurde 2004 rechtsverbindlich. Er setzt entlang der
Kirschbaumallee einzelne Baufenster mit einer Baulinie direkt an der öffentlichen Verkehrsfläche fest. Damit soll die aus dem vorgeschalteten Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Grundstruktur - eine Fassung des Straßenraums durch die unmittelbar angrenzenden
Baukörper - gesichert werden.
Auf Grund der bereits fertiggestellten Erschließungsanlagen ergaben sich auf der Südseite
der Kirschbaumallee Probleme bei der Umsetzung der Vorgabe. Ein Bauen unmittelbar an
den nördlichen Grundstücksgrenzen hätte einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand zur
Folge, da zur Gründung der Gebäude deutlich in die bereits bestehenden Gehwege eingegriffen werden müsste und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die darin verlegten Versorgungsleitungen erforderlich wären.
Um im Mehrfamilienhausbereich des ersten Bauabschnittes südlich der Kirschbaumallee eine
wirtschaftlichere Bauweise zu ermöglichen, sind per Bebauungsplan-Änderung die drei vorhandenen Baulinien um drei Meter in Richtung Süden zu verschieben. Alle weiteren Festsetzungen haben nach wie vor Bestand. Das heißt, dass mit der Planänderung auch keine größere Ausnutzung der jeweiligen Grundstücke ermöglicht wird.
Den entsprechenden Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss fasste der Gemeinderat am
31. März 2014. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie die Offenlegung erfolgten vom 14. April bis einschließlich 16. Mai 2014. In dieser Zeit
gingen keinerlei kritische Stellungnahmen ein.
Da nach der Offenlegung die Planreife nach § 33 BauGB bestand, wurden seitdem die Baugenehmigungen entsprechend der Planänderung erteilt. In dieser Zeit zeigte sich, dass die
nunmehr bestehende Regelung praxistauglich ist. Die Verwaltung schlägt dementsprechend
vor, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung zu fassen. Er tritt dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Guido Schöneboom

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.