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Beschlussvorlage (Neugestaltung des Parks Kleinfeld Süd)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz

Datum: 28.05.2015 Az.:

Drucksache Nr.: 161/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

23.09.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

12.10.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neugestaltung des Parks Kleinfeld Süd

Beschlussvorschlag:
1. Der vorgelegten Planung zur Umgestaltung des Kleinfeldparks wird zugestimmt.
2. In der Investitions- und Finanzplanung ist ein Gesamtaufwand in Höhe von 1,0 Mio.
Euro vorgesehen. Bei einer Umsetzung der Teilmaßnahmen der Variante Basis würden sich die Kosten auf voraussichtlich 1,23 Mio. Euro belaufen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Mittel bei der Haushaltsanmeldung für 2016 entsprechend dieser Variante anzupassen.

Anlage(n):
1_Bestandsaufnahme
2_Variante Basis
3_Variante Plus
4_Kostenübersicht

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
1. Bestandsituation
Im Bebauungsplan „Kleinfeld Süd“ von 1972 waren auf dem Gelände eine Schule/Gemeinbedarfsfläche mit 3,0 ha und ein Grünfläche mit 2,9 ha festgesetzt worden.
Abgesehen von der Kirche auf dem Flst. 8402/1 mit 0,3 ha Fläche wurde keine Bebauung realisiert. Die übrige Fläche von 5,6 ha wurde daher als Parkanlage wahrgenommen.
Die vorgesehenen Eingriffe in die Grünfläche Kleinfeld Süd im Zuge der Bebauungsplanänderungen für das Seniorenzentrum Königsberger Ring sowie den Parkplatz der
Firma Schneider Electric machen eine Neuordnung der Parkanlage erforderlich. In den
hierzu erfolgten Bürgeranhörungen wurde deutlich, dass eine Aufarbeitung der strukturellen Defizite und Versäumnisse zeitgleich mit der Neubebauung erwartet wird.
1.1. Teich
Mögliche Entwicklungsszenarien für den sanierungsbedürftigen Teich wurden bereits am
12.03.2014 im Technischen Ausschuss behandelt.
In den Bürgeranhörungen und in der Behandlung durch den Gemeinderat wurde unmissverständlich deutlich, dass man auf ein Gewässer als Anziehungspunkt im Parkgelände
nicht verzichten möchte.
1.2. Altablagerung
Zwischen Kirche und Hochhäusern im zentralen Bereich des Plangebietes erstreckt sich
auf einer Fläche von ca. 18.000 m² die Altablagerung „Kleinfeld Süd“. Hierbei handelt es
sich um die Verfüllung einer früheren Lehmgrube, von 1945 bis 1972 kamen hier etwa
20.000 bis 35.000 m³ Bauschutt, Hausmüll und Erdaushub zur Ablagerung. Die Altablagerung war in den Jahren 2002/03 durch die Stadtverwaltung technisch erkundet worden und
ist von der Fachbehörde mit dem Handlungsbedarf "Belassen zur Wiedervorlage, Gefahrenlage hinnehmbar" als Altlastenfläche eingestuft.
Im Zuge der Planung wurden durch das Büro Klipfel und Lenhardt aus Endingen unlängst
abfalltechnische Voruntersuchungen im Bereich der Altablagerung hinsichtlich einer möglichen Geländemodellierung durchgeführt. Die beabsichtigten Eingriffe in den Untergrund
(bis max. 1 m Tiefe) finden im Bereich der bindigen Abdeckung der Altablagerung statt
und erreichen nicht den eigentlichen Ablagerungskörper. Eine von vier entnommenen
Proben aus dem Tiefenbereich bis 1 m ergab eine Einstufung von Z 1.2 nach VwV Boden
Baden-Württemberg (erhöhter Gehalt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen). Die anderen Proben wurden mit Z0 (Erdaushub) eingestuft. Auf Grundlage der
Voruntersuchungen erstellte das Ingenieurbüro eine Kostenschätzung für die altlastenbedingten Mehrkosten, wenn das Gelände im Bereich der Altablagerung bis max. 1 m
großflächig abgetragen würde, um im Park eine durchgängige Raumsituation („Wiesental“) zu schaffen. Die altlastenbedingten Mehrkosten durch diesen Eingriff werden auf ca.
25 TSD Euro geschätzt. Bei der Schätzung wird davon ausgegangen, dass ein Großteil
des ausgehobenen Materials zur Auffüllung der westlich gelegenen Fläche wieder verwendet werden kann.
1.3. Staunässe
Bedingt durch die starken Regenfälle im Juli und August ist im Jahr 2014 der Teich über
seine Ufer getreten. Im westlichen Parkbereich hat sich das Oberflächenwasser über
Wochen in den Wiesen gestaut. Auch wenn solche Witterungsereignisse die Ausnahme
bilden, wird die geringe Versickerungsleistung des Bodens in den weiteren Planungen
Berücksichtigung finden. Durch die Modellierung des Geländes entstehen Zonen, in den
sich das Oberflächenwasser sammeln und über einen Notüberlauf in das Kanalnetz abgeleitet werden kann.

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2. Freiraumkonzept
Vor dem Hintergrund der Veränderungen, die im unmittelbaren Umfeld des Kleinfeldparks und der Teichanlage stattfinden, hat die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt ein gesamtheitliches Konzept für den Park erstellt. Ziel dieses Konzepts ist es, den Park als eine räumliche Einheit erlebbar zu machen und mit sinnfälligen Nutzungen zu belegen.
Die Parkfläche beträgt ca. 3,8 ha und übertrifft damit die im ursprünglichen Bebauungsplan von 1972 festgesetzten 2,9 ha. Sie zieht sich über eine Länge von 400m und erhält
mit dem Teich im Osten und dem Kinderspielplatz am westlichen Parkende zwei
Schwerpunkte, die über einen Weg miteinander verbunden sind.
Die Hochhäuser in der Römerstraße werden über Stichwege mit dem Seniorenzentrum
und dem Königsberger Ring verbunden.
Der Kleinfeldpark ist ein quartiersbezogener Park und insbesondere für Nutzer mit eingeschränkter Mobilität wie junge Familien und Senioren von Bedeutung.
2.1. Wege
Die Wege bilden das Rückgrat des Parks, sie stellen die Erschließung der wesentlichen
Parkteile sicher und sind mit entscheidend für die Aufenthaltsdauer, die Aufenthaltsqualität und die Verteilung der Besucher. Ein Wegesystem, das eine Vielzahl von Routen ermöglicht („Rundwege“) eignet sich eher für Spaziergänge als ein Weg von A nach B. Der
Hauptweg hat eine Breite von 2,80 m, was den Begegnungsverkehr der unterschiedlichen Parknutzer (Fußgänger, Kinderwagen, Rollator, Fahrrad, Inliner) und die Befahrbarkeit mit einem Pflegefahrzeug des BGL ermöglicht.
Die in ihrer Bedeutung untergeordneten Nebenwege sind mit einer Breite von 1,80 m dimensioniert.
2.2. Teich
Um weiterhin einen Rundweg um die Wasserfläche ermöglichen zu können, wird die
Uferlinie im Bereich des Parkplatzes Schneider Electric nach innen verlegt werden. Unter
Beibehaltung der bisherigen Teichgröße von rund 2.000 qm ergibt sich dadurch eine
neue Teichgeometrie.
Die Teichsanierung hat zum Ziel, einen Großteil des Schlamms zu entnehmen. (Für die
Baumaßnahme muss das Wasser aus dem Teich abgelassen werden.) Die bereits im
Frühjahr gefällten Bäume reduzieren den Laubeintrag und stellen einen wesentlichen
Faktor bei der Reduktion der Schlammneubildung dar. Im Gegenzug werden die Randbereiche und Zugänge zum Park mit Baumhainen versehen. Des Weiteren wird die Wasserzuleitung aus dem Tiefbrunnen erneuert und die Technik im Pumpenhäuschen saniert.
Der Betreiber der Seniorenwohnanlage hat Bereitschaft signalisiert, sich für die künftige
Pflege der Teichanlage und deren Umfeld zu engagieren. Die angebotenen Leistungen
umfassen die regelmäßige Reinigung von Abfällen, auch aus dem Gewässer selbst. Eine
gesonderte Vereinbarung hierzu wird noch erarbeitet. Diesem Angebot stehen keine besonderen Nutzungsrechte der öffentlichen Fläche gegenüber. Dies stellt eine wesentliche
Entlastung der Stadt in ihren Unterhaltungsaufgaben für den Park dar.
2.3. Spielangebote
Der bestehende, dringend erneuerungsbedürftige Kinderspielplatz, der sich zudem auf
dem Gelände der Altablagerung befindet, wird zugunsten einer durchgängigen Wiesenzone aufgegeben. Ersatz hierfür wird am westlichen Ende der Parkanlage geschaffen.
Inhalte und Ausgestaltung des Spielangebots werden in Abstimmung mit der Spielplatzkonzeption des benachbarten LGS-Geländes festgelegt. Schwerpunkt wird ein wohnungsnahes Spielangebot für Kinder bis 8 Jahre sein.

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2.4. Varianten
Die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt hat zwei Varianten erarbeitet, die einmal die unumgänglichen Maßnahmen umfassen („Variante Basis“) und zusätzliche Maßnahmen,
die sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich sind („Variante Plus“).
In beiden Varianten sind die Sanierung des Teichs und die Erneuerung des Spielplatzes
– reduziert auf ein Drittel der bisherigen Fläche- enthalten. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Varianten in den Wegebeziehungen, dem Umfang der Geländemodellierung
und der Ausstattung (Spielplatz, Beleuchtung, Sitzstufen, Steg am Teich). In der Variante
Basis wird ein Teil des vorhandenen Weges entlang der Hochhäuser belassen. Mit seiner
Breite von unter 2 m und der starken Neigung kann dieser allerdings den Anforderungen
an die Barrierefreiheit nicht gerecht werden.
Es ist abzuwägen, ob und welche Maßnahmen über die Basisvariante hinaus zur Umsetzung kommen sollen. (s. Anlage 4 Kostenübersicht) Aus Sicht der Verwaltung ist aus finanziellen Gründen die Basisvariante zu bevorzugen. Es ist denkbar, diese Basisvariante
auch um einzelne Bausteine zu erweitern, die zusätzliche Angebote für einzelne Nutzergruppen eröffnen.
3. Zeitschiene
Da die Sanierung des Teichs durch die langwierige Trocknung des Schlamms mehrere
Monate in Anspruch nehmen wird, wird bereits 2015 damit begonnen. Die Planung erfolgt
durch das Büro Wald + Corbe. Die Teicharbeiten beginnen am 24. August 2015.
Die Umgestaltung des Parks erfolgt ab 2016 um in etwa zeitgleich mit der Fertigstellung
der Wohnbebauung, voraussichtlich 2017, abgeschlossen zu werden.
Die Planungsleistung für den Park als solchen wird durch die Abt. Öffentliches Grün und
Umwelt erbracht.

Tilman Petters

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.