Beschlussvorlage (Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Lahr 1. Ausbau- / Gestaltungsplanung 2. Überdachung ZOB )
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
12. Oktober 2015
Beschlussvorlage (Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Lahr
1. Ausbau- / Gestaltungsplanung
2. Überdachung ZOB )
Beschlussvorlage (A1 - Gesamtlageplan Bahnhofsvorplatz)
Beschlussvorlage (A2 - Lageplan ZOB)
Beschlussvorlage (A3 - Perspektive ZOB)
Beschlussvorlage (A4 - Lageplan mit zus. Überdachung)
Beschlussvorlage (A5 - Gestaltungsplan)
12. Oktober 2015
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Lahr
1. Ausbau- / Gestaltungsplanung
2. Überdachung ZOB )
Beschlussvorlage (A4 - Lageplan mit zus. Überdachung)Beschlussvorlage (A2 - Lageplan ZOB)Beschlussvorlage (A5 - Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (A3 - Perspektive ZOB)Beschlussvorlage (A1 - Gesamtlageplan Bahnhofsvorplatz)
Beschlussvorlage Amt: 605 Mi/SK/MS/Fk Datum: 24.09.2015 Az.: Drucksache Nr.: 222/2015 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 23.09.2015 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 12.10.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 603 602 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Lahr 1. Ausbau- / Gestaltungsplanung 2. Überdachung ZOB Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurfsplanung zum Umbau des Bahnhofsvorplatzes entsprechend der Abstimmung mit der DB einschließlich der Bauablaufplanung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanungen im Herbst 2015 die notwendigen Haushaltsmittel für die beschlossenen Grundleistungen des Bahnhofsvorplatzes mit dem Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und des Umbaus für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zu beantragen. Der Kostenansatz berücksichtigt den Verzicht auf den „Vollausbau“ des Straßenkörpers im Bereich des Parkplatzes ZOB und damit die Akzeptanz einer nur eingeschränkten Gewährleistung der ausführenden Firma. Die Grünanlagen werden wiederhergestellt und nicht neu gestaltet. 2. Die Überdachung zwischen dem ZOB und dem Bahnhofsgelände wird vorläufig zurückgestellt, planerisch aber weiterhin berücksichtigt. Der ZOB erhält kein begrüntes Dach und keine Photovoltaikeindeckung. 3. Die Teilmaßnahme „Neubau von Stellplätzen nördlich des historischen Bahnhofs“ wird realisiert, wenn es eine Verständigung mit der DB über akzeptable Mietbedingungen gibt. Haushaltsmittel in Höhe von 90.000 € werden bereitgestellt. 4. Für die umfangreichen Verbesserungen für den Radverkehr werden Haushaltsmittel in Höhe von 189.000 € bereitgestellt. 5. Für weitere Pflanzmaßnahmen werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 53.000 € bereitgestellt. Anlage(n): A1 - Gesamtlageplan Bahnhofsvorplatz A2 - Lageplan ZOB A3 - Perspektive ZOB A4 - Lageplan mit zus. Überdachung A5 - Gestaltungsplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 2 - Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: 1. Entwurfsplanung Bahnhofsvorplatz mit „Zentralen Omnibusbahnhof“(ZOB) 1.1 Vorgeschichte Im Juni 2014 beauftragte die Verwaltung das Architekturbüro GJL, einen Gestaltungsvorschlag für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu erarbeiten. In der Gemeinderatsitzung vom 23.02.2015 wurde dem Bau eines Zentralen Omnibusbahnhofs unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude zugestimmt. Weiterhin wurde dem Umbau des Knotenpunktes Schwarzwald-/ Vogesenstraße als „abknickende Vorfahrtsstraße“ sowie dem Umbau der bestehenden Bushaltestelle zu Parkplätzen zugestimmt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 15.04.2015 wurde das Ingenieurbüro Mailänder Consult mit den Planungen für die Verkehrsanlagen beauftragt. Die Entwurfsplanung zur Gestaltung und Bemessung der ZOB Dachkonstruktion einschließlich Unterbau wird weiterhin von den GJL-Architekten erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2015 wurde der Vorschlag des Ingenieurbüros Mailänder Consult, den Knotenpunktals ein „Mini-Kreisverkehr“ auszubauen, beschlossen. Weiterhin wurde einer Verlängerung der bestehenden Tempo-30 km/h-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zu dem Knotenpunkt Schwarzwald-/ Vogesenstraße zugestimmt. 1.2 Beschreibung Entwurfsplanung Die Verknüpfung der Straßen im Bereich des Bahnhofsplatzes, der Vogesen- und Schwarzwaldstraße wird zukünftig über einen Mini-Kreisverkehrsplatz erfolgen. Durch den Bau eines Mini-Kreisverkehrsplatzes wird zudem die Vogesenstraße auf einer Länge von ca. 60 m erneuert. Der Kreisverkehrsplatz erhält einen Durchmesser von 22,0 m. Die überfahrbare Kreismittelinsel soll einen Radius von 4,0 m erhalten. Für die Fußgänger ist in unmittelbarer Nähe des „Kreisels“ jeweils eine Überquerung an allen drei Zufahrten (Schwarzwald-, Vogesenstraße, Bahnhofsplatz) mit „Zebrastreifen“ vorgesehen. Auf dem Bahnhofsplatz (Bereich Belleviller Platz) können zukünftig 71 Pkw parken. Zur Aufnahme von Bahn- und Busreisenden werden zudem Stellplätze für die Kurzzeitparker angeboten. Außerdem ist dieser Platzbereich im Hinblick auf die Grüngestaltung überarbeitet worden. Der gesamte Bahnhofsvorplatz ist sowohl gestalterisch als auch funktional in einem sehr schlechten Zustand und als „Eingangssituation“ für Zug- und Busreisende von und nach Lahr nicht zukunftsfähig. Insbesondere durch die anstehende Landesgartenschau 2018 wird dieser Platz vielen Gästen einen ersten Eindruck von der Stadt Lahr vermitteln. So ist es notwendig, den Zustand zu verbessern und die Chance zu nutzen, einen städtebaulichen Akzent auf den Bahnhofsplatz zu setzen. Durch die Verlegung des derzeitigen Bushalteplatzes direkt vor das Bahnhofsgebäude entsteht eine Situation, die es ermöglicht, um eine Halteinsel bis zu 6 Linienbussen unabhängig voneinander verkehren zu lassen. Die Fußwege für die Kundschaft werden dadurch deutlich verkürzt. Ein kräftiges Bauwerk in Form einer großflächigen Überdachung bildet einen städ- Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 4 - tebaulichen Akzent in Form eines Solitärs und verbessert den Kontext für die Wartenden (Regenschutz). Die mit der SWEG abgestimmte sogenannte „Sägezahnaufstellung“ der Busstellplätze ermöglicht eine komfortable Anfahrt für die Busse und eine reibungslose Abwicklung des Busverkehrs. Durch die „Sägezahnaufstellung“ erhalten die verschiedenen Buslinien fest zugeordnete Haltepunkte. Dies erleichtert die Orientierung und hat auch Vorteile für das Blindenleitsystem. Eine Stützenkonstruktion aus Rundhölzern trägt die vertikalen Lasten. 6 massive Stahlbetonpfeiler nehmen die Horizontallasten auf. Es entsteht eine Assoziation eines Stützenwaldes und die große überdachte Freifläche wird gegliedert. Die Konstruktion wird maximal sichtbar sein und zur Gesamtgestaltung beitragen. Die Dachfläche wird mit Buche-Sperrholzplatten belegt. Das Material Holz wird das bestimmende und charakteristische Gestaltungselement des Daches. Schlanke Rundholzstützen und ein Konstruktionsnetz aus stehenden Buche-Sperrholzträgern bilden eine Material- und Gestaltungseinheit. Die Holzstützen stehen bis zu einer Höhe von über 2,0 m in Rundstahlfüßen, die einen stabilen Vandalismusschutz bieten. Eine mittig angeordnete, längliche Lichtöffnung mit einer Glasüberdachung lässt Sonnen-/ Tageslicht in die Inselmitte. Die Halteinsel wird mit homogenem dunkelgrauem Betonpflaster belegt. Hierdurch werden die Linien aus einem weißen, taktilen Bodenleitsystem für sehbehinderte Menschen besser und leichter erkennbar werden. LED-Strahler werden gezieltes direktes und indirektes Licht in die Konstruktionsunterseite, auf die Stützen und auf die Bodenfläche leuchten. Nördlich von dem neuen ZOB sind 3 weitere Haltepositionen für den Sonder- und Fernbusverkehr geplant. Im direkten Bahnhofsvorfeld befinden sich zukünftig 7 Taxistellplätze zur direkten Aufnahme von Fahrgästen. Die Andienungsstraße im Bereich des neuen ZOB wird auf einer Länge von 260 m den neuen Gegebenheiten angepasst und mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m neu gestaltet. Im Zusammenhang mit dem Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit konnte auch die Fahrbahnbreite vor dem neugeplanten ZOB reduziert werden. Somit wurde erreicht, dass die Busse, unabhängig voneinander, die Haltepunkte anfahren und verlassen können. Zeitglich mit dem neuen ZOB werden die Bahnsteige im Auftrag der DB Station & Service AG barrierefrei ausgebaut. Die beiden Maßnahmen laufen unabhängig voneinander. Das Blindenleitsystem ist jedoch aufeinander abgestimmt, um möglichst kurze und funktional optimierte Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn ermöglichen zu können. Das Thema Abstellanlagen für Zweiräder (Fahrräder, Mofas, Motorroller, Motorräder etc.) stellt einen weiteren Baustein in der Planung dar. Die momentane Abstellsituation unter der Überdachung des Hausbahnsteiges ist unbefriedigend. Zum einen entsprechen die Fahrradständer nicht mehr den heutigen Standards, zum anderen sind die Kapazitäten zu den Spitzenzeiten nicht ausreichend, so dass viele Fahrräder an den Treppengeländern angeschlossen werden. Für motorisierte Zweiräder gibt es keine ausgewiesenen/ markierten Parkflächen. Sie stehen ebenfalls – meist ungeordnet – unter der Bahnsteigüberdachung. Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 5 - Zudem sieht die Planung zum barrierefreien Bahnhof der DB Station & Service AG einen Rückbau der Bahnsteigüberdachung im südlichen Bereich vor. Insgesamt gilt es somit, die Abstellsituation an einem zentralen Standort neu zu ordnen und gleichzeitig die Kapazität zu erhöhen. Ausgangspunkt sind die bestehenden Fahrradboxen sowie die bereits vorhandene Fahrradüberdachung zwischen historischem Bahnhof und Empfangsgebäude der DB, die erhalten bleiben und um eine zusätzliche Reihe von 50 Boxen für 100 Fahrräder (kostenpflichtige Anmietung bei der Stadt Lahr) angrenzend an den neuen angehobenen Bahnsteig westlich der bestehenden Fahrradboxen erweitert werden sollen. Weiterhin sollen zwei Überdachungen mit Fahrradanlehnbügeln (je eine nördlich und südlich der Fahrradboxen) Platz für insgesamt 120 Fahrräder bieten. Mit der geplanten Erweiterung der Fahrradabstellanlagen zwischen historischem Bahnhof und Empfangsgebäude wird der Verlust der Fahrradständer unter der momentanen Bahnsteigüberdachung kompensiert. Gleichzeitig stehen freie Kapazitäten für einen angestrebten Zuwachs des Radverkehrsanteils zur Verfügung. Spezielle Parkplätze für motorisierte Zweiräder, die momentan ebenfalls unter der Bahnsteigüberdachung abgestellt werden, sollen auf der bereits asphaltierten Parkfläche südlich des historischen Bahnhofs ausgewiesen und markiert werden. Zum Witterungsschutz ist dort ebenfalls eine Überdachung vorgesehen. 1.3 Planänderungen Vorplanung / Entwurfsplanung Gegenüber der Vorplanung wurden in der Entwurfsplanung folgende Änderungen eingearbeitet. bzw. berücksichtigt: • Mini-Kreisverkehrsplatz zur Verknüpfung der Vogesenstraße, Schwarzwaldstraße und dem Bahnhofplatz statt einer dreiarmigen Einmündung. • Schaffung von Fußgängerüberwegen an den KVP-Zufahrten. • Ausweitung der Zone 30 km/h bis zum Kreisverkehrsplatz. • Führung des Radverkehrs zwischen Kreisverkehrsplatz und Eisenbahnstraße im Mischverkehr auf der Fahrbahn (gesicherte Führung bei Tempo 30). • Reduzierung der Fahrbahnbreite am Bahnhofplatz auf 6,50 m. • Wegfall des westlichen Grünstreifens am Belleviller Platzes zur Erhöhung der Stellplatzkapazität und Verbreiterung des verbleibenden Grünstreifens am Belleviller Platz um 2 m auf 5 m. • Anpassung der ZOB-Geometrie für eine unabhängige Andienung durch 3 Standardlinienbusse und 3 Gelenkbusse. • Erweiterung der Fahrradabstellanlagen zwischen historischem Bahnhof und Empfangsgebäude der DB mittels 50 zusätzlicher Fahrradboxen und zweier Fahrradüberdachungen. • Errichtung einer Überdachung für motorisierte Zweiräder auf der asphaltierten Parkfläche südlich des historischen Bahnhofs. Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 6 - 1.4 Bauzeit Die Umsetzung der hier vorliegenden Planung ist ab Mai 2016 vorgesehen. Das Bauende ist für September 2017 vorgesehen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Busverkehrs ist die Ausführung in mehreren Bauphasen vorgesehen: 02.05.2016 bis 30.06.2016 Bauphase 1a und 1b Herstellung der Flächen am Kreisverkehrsplatz, ZOB Süd und Bahnhofplatz Süd 01.07.2016 bis 26.02.2017 Bauphase 2a Herstellung der Flächen am ZOB, Hoch- und Tiefbau 29.02.2017 bis 28.04.2017 Bauphase 2b Herstellung der Flächen im Zugangsbereich zum Bahnsteig 02.05.2017 bis 29.09.2017 Bauphase 3 Herstellung der Flächen Belleviller Platz, Fern- und Sonderbussteig, Bahnhofplatz Nord. Die Bauphasen und Umleitungen wurden mit der Südwestdeutschen Verkehrs-AG(SWEG), den Verkehrsbehörden und der Polizei abgestimmt. Parallel zur geplanten Baumaßnahme werden die Bahnsteige durch die DB Station & Service AG barrierefrei ausgebaut. Die Arbeiten am Hausbahnsteig finden zwischen Januar 2016 bis zum 24.02.2017 statt. Danach folgt bis zum 08.01.2018 die Sanierung des Mittelbahnsteiges. Während der Herstellung des Hausbahnsteiges ist für den Baustellenverkehr der Bahnmaßnahme die Zufahrt über die Straße Bahnhofplatz zu gewährleisten. 1.5. Kostenentwicklung In der Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2015 bzw. am 29. Juni 2015 wurde das Grundpaket mit einem Volumen von ca. 1,8 Mio. Euro beschlossen. Dieses setzt sich zusammen aus dem a) Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofes b) Umbau des Knotenpunktes Schwarzwaldstraße zu einem Minikreisverkehr c) Umbau der bestehenden Bushaltestellen zu einem Pkw-Parkplatz. In der Folgezeit gab es weitere Abstimmungen mit der DB, um die beiden komplexen Maßnahmen inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen. Im Besuchsjahr 2018 soll alles fertig sein. Für die Besuchenden wird es 2018 unerheblich sein, dass es zwei verschiedene Bauherren für diesen Gesamtprojekt gab. Ein weiteres Themenfeld, das bearbeitet wurde, war die Ermittlung einer möglichen Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Hier können nun Angaben gemacht werden. Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 7 - Für das oben benannte Grundpaket gibt es eine Kostensteigerung von ca. 430.000 Euro in der Entwicklung von der Kostenschätzung zur belastbareren Kostenberechnung. Die Gründe dafür sind: Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 8 - 1. Der Straßenausbau im Bereich der Straße Bahnhofsplatz muss gemäß durchgeführter Baugrunduntersuchung zum größten Teil im „Vollausbau“ erfolgen. Vollausbau bedeutet Komplettausbau der Trag-, Binder- und Deckschichten inkl. Entsorgung des kontaminierten Materials. In der Kostenschätzung war man von einem „Hocheinbau“ ausgegangen, dieser sieht einen Aufbau auf der vorhandenen Deckschicht vor. 2. Mehrkosten gibt es bei der Baukonstruktion des Daches des ZOB, da jetzt die Angaben des Tragwerksplaners entsprechend berücksichtigt sind. Da für die Omnibushaltepunkte mit ca. 270.000 Euro Förderung zu rechnen ist und für die neu gebauten Park &Ride-Parkplätze ca. 43.750 Euro zu erwarten sind, handelt es sich tatsächlich um ca. 117.000 Euro Mehrbelastung. Wenn die vorgestellte Entwurfsplanung aber für den Gesamtbereich umgesetzt werden soll, dann sind folgende weitere Mittel zwingend notwendig: Für die Grüngestaltung des Gesamtbereiches einschließlich der Möblierung werden ca. 155.000 Euro benötigt. Die Fahrradboxen und die drei Dächer (2mal für Fahrräder, 1mal für motorisierte Räder) kosten ca. 189.000 Euro, an Fördermitteln werden ca. 50.000 Euro erwartet. Noch in der Abstimmung mit der DB befindet sich die Behandlung der Übergangsbereiche zwischen den beiden Einzelmaßnahmen barrierefreier Umbau und Aufwertung des Bahnhofsplatzes. In Abhängigkeit der weiteren Verhandlungen könnten zumindest noch ca. 135.000 Euro Finanzmittel benötigt werden. Es handelt sich hier um das Parkplatzangebot der DB selbst und um die Vorfläche vor dem Bahnhofsgebäude in Höhe des ZOB. Die Platzfläche selbst wird derzeit nicht erfasst, hier geht die Verwaltung davon aus, dass die Deutsche Bahn diese Kosten trägt. Im Vertragsentwurf zur Kostenbeteiligung der Stadt am barrierefreien Umbau sind bauliche Angleichungsmaßnahmen in der Aufgabenbeschreibung der DB enthalten. Die Finanzmittel zur Sanierung angrenzender Flächen in Höhe von 145.000 Euro werden für die Sanierung der Bahnhofstraße – parallel zum ZOB – und die östliche Gehwegseite benötigt. Es wäre möglich, diesen Teilbereich über einen erhöhten Ansatz der Straßenunterhaltung im Jahr 2017 als Verschönerung für die Landesgartenschau zu verwirklichen. Politisch zu entscheiden ist allerdings noch die Ausstattung der Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofes. Soll ein extensives Gründach ausgebildet werden, müsste wegen der Lasten die Konstruktion verstärkt werden. Die Mehrkosten dafür liegen bei ca. 72.000 Euro. Soll das Lichtband im ZOB-Dach eine Sonderverglasung erhalten, um ein Photovoltaikmodul aufzunehmen? Damit wäre eine autarke Stromversorgung mit ins Dachglas integrierten polykristallinen PV-Modulen zur Speisung von ebenfalls im Dachglas integrierten LED-Stripes verbunden. So wurde es auch beim neuen Buswartehallenmodell der Stadt ausgeführt. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf ca. 176.000 Euro. Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 9 - In der politischen Beratung wurde gewünscht, eine Überdachung zwischen dem ZOB und dem Bahnhofsgebäude zu untersuchen. Derzeit ist noch nicht klar, ob das Bahnhofsgebäude umgebaut wird. Eine entsprechende Dachvergrößerung würde ca. 96.000 Euro kosten. Die Verwaltung empfiehlt, auf diese Dachvergrößerung zu verzichten. Wird das Gebäude umgebaut, dann könnte der neue Haupteingang verlegt werden. Das von der Stadt realisierte Dach würde damit dann aber nicht korrespondieren. Da der Fußgängerverkehr sicher geführt werden muss, kann kein Wegeangebot zwischen den einzelnen Bushaltestellen unterbreitet werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Maßnahme derzeit zurückzustellen. Nördlich des historischen Bahnhofes sollen weitere öffentliche Stellplätze angelegt werden. Dies wird schon länger gewünscht. Diese Teilmaßnahme war in der Vorlage zur Beratung im Februar 2015 nicht enthalten. Die Herstellungskosten liegen bei ca. 90.000 Euro. An Fördermitteln sind ca. 45.000 Euro zu erwarten. Die Stadtverwaltung verhandelt nach wie vor mit der DB über die Konditionen. Mittlerweile hat sich Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller in die Verhandlungen eingeschaltet, eine Rückmeldung steht leider noch aus. Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 10 - Kosten-schätzung GR 23.2.2015 Kostenberechnung Förderung Tats. Ausgaben August 2015 1. Grundleistungen: Neubau ZOB - Verkehrsflächen - Hochbau (Dach und Insel) 569.618,00 € 678.000,00 € 686.952,00 € 875.000,00 € 270.000,00 € Knotenpunkt Schwarzwald-/ Vogesenstraße/Bahnhofplatz / Kreisverkehr 210.045,00 € 238.000,00 € € 238.000,00 € Umbau der bestehenden Bushaltestelle zu Pkw-Stellplätzen (35 neue Stellplätze) 310.080,00 € 416.000,00 € 43.750,00 € 372.250,00 € 1.776.695,00 € 2.207.000,00 € 313.750,00 € 1.893.250,00 € Summe Grundleistung: 678.000,00 € 605.000,00 € 2. Optionen Neugestaltung Grünanlage 197.640,00 € Sanierung angrenzender Flächen 133.280,00 € Sanierung bahneigener Flächen 134.400,00 € Summe Optionen: 465.320,00 € Summe Grundleistungen und Optionen: ?€ ? 2.510.815,00 € 2.207.000,00 € 313.750,00 € 1.893.250,00 € 268.800,00 € 189.000,00 € 50.000,00 € 139.000,00 € 3. weitere Optionen Neugestaltung Freiraum zwischen altem und heutigem Bahnhofsgelände/ Radboxen und Dächer ZOB-Dach als extensives Gründach ZOB-Dach als Photovoltaikmodul (Sonderglas) Überdachung zwischen ZOB und Bahnhof Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs (36 Stück) 72.000,00 € 72.000,00 € 176.000,00 € 176.000,00 € 96.000,00 € 96.000,00 € 90.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Summe weitere Optionen: Gesamtsumme 1 + 2 + 3: Seite - 11 - 268.800,00 € 623.000,00 € 95.000,00 € 528.000,00 € 2.510.815,00 € 2.830.000,00 € 408.750,00 € 2.421.250,00 € 1.6 Haushaltsmittel: 1.6.1 Verkehrs- und Grünanlagen In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2015 wurde die Verwaltung, unter Ziffer 2 der Beschlussvorlage, beauftragt „die Anpassungen bei der Haushaltsberatungen im Herbst 2015 vorzunehmen“. In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 sind bislang die Mittel in Höhe von 85.000,00 EUR auf der Haushaltsstelle Nr. 2.6300.9500000 / 080 als Planungsmittel bereitgestellt worden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind 400.000,00 Euro für die Grünanlagen und 1.065.000,00 Euro für die Tiefbaumaßnahmen derzeit ausgewiesen. Bei den anstehenden Haushaltberatungen sind entsprechend der Beschlüsse die jeweiligen Veränderungen vorzunehmen. 1.7 Fördermittel Beim Regierungspräsidium Freiburg wurde für die Gesamtmaßnahme (ZOB, P+R Parkplätze, Fahrradunterstellplätze) am 27.05.2015 die Aufnahme in das Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Freiburg beantragt Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist die Markierung der Parkplätze als P+R– Parkplätze. Bei P+R Anlagen (Park and Ride) betragen die zuwendungsfähigen Kosten (Baukosten, inkl. Grunderwerb und Erstellung der Zufahrten) pro ebenerdigen neuen PKW Stellplatz max. 2.500,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Der Fördersatz für ÖPNVVorhaben beträgt 50 v.H., d.h. 1.250,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer pro Stellplatz. Somit betragen folgende mögliche Fördermittel für 71 Parkplätze (P+R) 88.750,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Pro Omnibusstandplatz bei ZOB betragen die zuwendungsfähigen Kosten (Baukosten inkl. Erschließung, Bussteige, Möblierung, Beleuchtung, Witterungsschutz) 90.000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Der Fördersatz für ÖPNV-Vorhaben beträgt 50 v.H., d.h. 45.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Omnibusstandplatz. Fernbus- und Bedarfsstandplätze werden nicht gefördert. Somit betragen mögliche Fördermittel für 6 Omnibusstandplätze 270.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Bei B+R Anlagen (Bike and Ride) betragen die zuwendungsfähigen Kosten pro überdachtem Stellplatz, auch Boxen, einschließlich Grunderwerb und Zufahrt pauschal 400,00 EUR. Der Fördersatz für ÖPNV-Vorhaben beträgt 50 v.H., d.h. 200,00 EUR pro überdachten Stellplatz. Somit ergeben sich folgende mögliche Fördermittel: • 50 Fahrradboxen (100 Fahrräder): 20.000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer Zweiradüberdachungen (120 Fahrräder): 30.000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 12 - Drucksache 222/2015 1. Ergänzung Seite - 13 - 1.8 Fazit Im Februar 2015 wurde auf der Grundlage einer Kostenschätzung ein Gesamtpaket von ca. 2.511.000 Euro vorgestellt. Für dieses Gesamtpaket liegt nun eine Kostenberechnung vor, die eine Summe von ca. 2.831.000 Euro benennt. Somit ergibt sich eine Differenz von ca. 320.000 Euro. Gleichzeitig sind aber Fördermittel von ca. 364.000 Euro zu erwarten, so dass es keine Kostensteigerung für die Stadt gibt. Formal wurde aber im Februar 2015 nur der Beschluss für die Grundleistungen gefasst. Diese umfassen ein Volumen von ca. 1.777.000 Euro. Für die vorgestellte Entwurfsplanung einschließlich der Optionen sind aber ca. 2.831.000 Euro anzusetzen, so dass bei den anstehenden Haushaltsberatungen entsprechende Veränderungen vorzunehmen sind. Aus Kostengründen empfiehlt die Verwaltung auf die Dachbegrünung und die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Zentralen Omnibusbahnhofes zu verzichten. Für die Stellplatzanlage nördlich des historischen Bahnhofes sind weitere 90.000 Euro in die Haushaltsberatungen aufzunehmen. Derzeit verhandelt die Stadt noch über die Pachtkonditionen. Fördermittel sind hier in der Höhe von ca. 45.000 Euro zu erwarten. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Tilman Petters Stefan Gresbach Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.