Beschlussvorlage (Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Turnverein Lahr 1846 e.V. zur Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (3. Sitzung)
9. März 2015
9. März 2015
Beschlussvorlage Amt: 501 Lögler Datum: 06.02.2015 Az.: 552.10 Drucksache Nr.: 54/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 25.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 09.03.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Turnverein Lahr 1846 e.V. zur Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage Beschlussvorschlag: Der Turnverein Lahr Abt. Leichtathletik erhält für die Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von € 14.000,00 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 54/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Turnverein Lahr stellte am 25.07.2014 den Antrag auf Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage für das Stadion Dammenmühle durch die Stadt Lahr. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf einen Betrag von rund € 22.000,00. Der Turnverein hat zunächst darum gebeten, die Anschaffung in vollem Umfang über den städt. Haushalt zu finanzieren, da es sich beim Stadion Dammenmühle um eine städtische Sportanlage handelt. Von Seiten der Stadt Lahr wurde jedoch frühzeitig deutlich gemacht, dass eine 100% Kostenübernahme nicht möglich ist. Auch die Verwaltung sieht grundsätzlich die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Zeitmessanlage im Stadion Dammenmühle, zumal dies heute dem technischen Standard für zentrale Leichtathletiksportstätten entspricht. Zu berücksichtigen ist, dass nur noch elektronisch gestoppte Zeiten bei Wettbewerben, Meisterschaften und Bestenlisten anerkannt werden. Da die Zeitmessanlage jedoch überwiegend durch die Leichtathletikabteilung des TV Lahr genutzt wird, hat die Verwaltung vorgeschlagen, dem Verein unter Berücksichtigung der Sportförderung durch den Badischen Sportbund und Eigenmittel einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren. Bei der Zuschusshöhe ist zu berücksichtigen, dass mit Blick auf die Mehrfachnutzung der Anlage eine mögliche finanzielle Unterstützung deutlich über den üblichen Fördersätzen an Sportvereine liegen kann. Neben der vereinseigenen Nutzung steht die Anlage für überregionale Veranstaltungen, Veranstaltungen durch die Bereitschaftspolizei und Schulsportwettbewerben zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von € 14.000,00 zu genehmigen. In der Finanzierung des Projekts (Gesamtkosten rund 22.000,00) sind außerdem Sportförderungsmittel des Badischen Sportbundes (€ 1.500,00) sowie Eigenmittel des Vereins in Höhe von € 6.500,00 enthalten. Auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses des Soziales, Schulen und Sport, wurde der Antrag des TV Lahr von der Verwaltung am 01. Dezember 2014 in die ganztägigen Haushaltberatungen eingebracht. Der Haupt- und Personalausschuss hat mehrheitlich der Einstellung eines Zuschusses in Höhe von € 14.000,00 in den Haushalt 2015 zugestimmt. Die Zuschussnmittel stehen unter der Finanzposition 2.5500.987000 / 998 zur Verfügung. Guido Schöneboom Günter Evermann Harry Ott