Beschlussvorlage (Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-Alpen-Korridor")
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
20. April 2015
20. April 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 09.03.2015 Az.: 84 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 20.04.2015 Drucksache Nr.: 86/2015 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-Alpen-Korridor" Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-AlpenKorridor" 2. Sollten bis zur Vertragsunterzeichnung noch Änderungen notwendig werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt. Anlage(n): Satzung Stand 16.01.2015 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 86/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2014 den Beitritt zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Rhein-Alpen-Korridor" beschlossen. Seit Beschluss des Gemeinderates hat sich die dem Verbund zu Grunde liegende Satzung noch an einigen Stellen verändert. Es handelt sich Wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Die Gründung des EVTZ ist für den 28.04.2015 vorgesehen. Die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe haben sich kürzlich über die Gründung des EVTZ ausgetauscht und in der Folge mitgeteilt, dass es für die Gründungsmitglieder nur eine einheitliche Textfassung für Übereinkunft und eine einheitliche Textfassung für die Satzung geben kann. Sofern Gründungsmitgliedern im Verlauf des bisherigen Verfahrens bei ihrer Entscheidung über den Beitritt zum EVTZ Code 24 hierfür Textfassungen vorlagen, die nicht mit der Textfassung vom 16.01.2015 im Wortlaut identisch sind, so wird vom jeweiligen Gründungsmitglied sichergestellt, dass die zur Abgabe der rechtsgültigen Gründungserklärung am 24.04.2015 vorgesehene Person ermächtigt ist, der Textfassung vom 16.01.2015 zuzustimmen. Der Gemeinderat hat seinen Beitrittsbeschluss vom 28.04.2014 auf Basis des seinerzeit aktuellen Satzungstextes gefasst. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Beitrittsbeschluss auf Basis des Satzungstextes mit Stand vom 16.01.2015 zu bestätigen. Sollten bis zur Vertragsunterzeichnung noch weitere, unwesentliche Änderungen am Satzungstext erforderlich werden, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister