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Beschlussvorlage (Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 04.03.2015 Az.: 892.43

Drucksache Nr.: 83/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

23.03.2015

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss
der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des
Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012
Kenntnis

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 83/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 19.02.2014 – 09.04.2014 eine allgemeine
Finanzprüfung des Hospital- und Armenfonds sowie des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und
Pflege – der Jahre 2007 bis 2012 durchgeführt. Der Prüfungsbericht wurde dem Hospitalund Armenfonds am 26.09.2014 übersandt.
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat ist entsprechend § 31 Stiftungsgesetz
i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung am 26.01.2015 über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts unterrichtet worden. Gleichzeitig hat er der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zugestimmt.
Mit Schreiben vom 27.02.2015 hat das Regierungspräsidium zum Abschluss der Prüfung die
Bestätigung erteilt, dass die Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
erledigt sind. Hiervon ist der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat gem. VwV GemO Nr.1 zu § 114 zu informieren.
Da es sich hier um einen Gegenstand einfacher Art handelt, kann auf eine Vorberatung im
Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss verzichtet werden.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

___________________
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer