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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HAGENDORN - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 19.02.2015 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 68/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.03.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan HAGENDORN
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung vom 19. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HAGENDORN wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan HAGENDORN und die hierfür erlassenen örtlichen
Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 19.
Februar 2015 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 68/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Am 15. Dezember 2014 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan HAGENDORN durchzuführen. Hierbei handelt es sich
um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt wird. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der Gärtnerei Göhringer in Burgheim schaffen. Vorgesehen ist ein neues Wohngebiet
mit rund 40 Wohneinheiten für etwa 100 Bewohner.
Die Beteiligung erfolgte vom 5. Januar bis zum 6. Februar 2015.
In dieser Zeit informierten sich zahlreiche Bürger über die Planung, jedoch ging keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Von den 34 angeschriebenen externen Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 6 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind
gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil
des Bebauungsplanes.
Die an der Burgheimer Straße festgestellte kleinflächige Altlast in Form eines mit Schutt verfüllten Kellers hat der Investor Anfang Februar vollständig entfernt und sachgerecht entsorgt.
Die privaten Erschließungsarbeiten sollen bis Herbst 2015 andauern. Der Städtebauliche
Vertrag zur Regelung der Kostenaufteilung wurde bereits unterzeichnet.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie den Bebauungsplan HAGENDORN und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.