Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige Kinder in der evangelischen Kindertagesstätte Regenbogen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Evermann

Datum: 13.04.2015 Az.: 462.60

Drucksache Nr.: 114/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.05.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

11.05.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige Kinder in der evangelischen Kindertagesstätte Regenbogen

Beschlussvorschlag:

1. In unmittelbarer Nähe des ev. Kindergartens Regenbogen sind in den Räumlichkeiten des Gemeindezentrums der Melanchthongemeinde Umbaumaßnahmen vorzunehmen, sodass zwei Krippengruppen untergebracht werden können. Die Umbaukosten betragen ca. Euro 485.000. Der Gemeinderat bewilligt hierfür, gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GMO), bei der Finanzposition
2.4648.987000 / 998, Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen, für das
Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 320.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition
1.4648.171010 Zuweisungen vom Land (Kleinkindbetreuung).
2. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen übernimmt die Stadt Lahr als Zuschuss,
abzüglich der gewährten Fördermittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm.
3. Nach dem Umzug einer Krippengruppe aus der Kindertagesstätte Regenbogen in
Räumlichkeiten des Gemeindezentrums wird in der Kita Regenbogen zusätzlich eine
Ganztagskleingruppe mit 10 Kindern eröffnet.
4. Die notwendigen Zuschussbedarfe zu den Betriebskosten für die oben genannten
zusätzliche Krippengruppe sowie für die Ganztagskleingruppe gehen zu 100% zu
Lasten der Stadt Lahr, da die Evangelische Kirchengemeinde Lahr für die beiden neu
zu eröffnenden Gruppen keine Zuschüsse durch die Landeskirche erhält.

Anlage(n):
Kostenschätzung des Architekten
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 114/2015

Seite - 2 -

Drucksache 114/2015

Seite - 3 -

Begründung:
Im Zuge der Notwendigkeit des Ausbaus von weiteren Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder
hat der Gemeinderat am 14.07.2014 beschlossen, in unmittelbarer Nähe des Kindergartens Regenbogen, in Räumen des evangelischen Gemeindezentrums der Melanchthongemeinde, eine altersgemischte Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren einzurichten.
Die ursprüngliche Grobkostenschätzung für die notwendigen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung
dieser Gruppe ging von Umbaukosten von Euro 70.000 aus sowie Kosten für die Ausstattung dieser
Gruppe von Euro 25.000.
Im Zuge der gedanklichen Weiterentwicklung dieser Maßnahme wurde deutlich, dass die Unterbringung ausschließlich einer altersgemischten Gruppe in den Räumlichkeiten der Melanchthongemeinde vom Betriebsablauf der Kindertagesstätte insgesamt schwierig zu bewältigen ist und gleichzeitig
während der gesamten Betreuungszeit stets die Anwesenheit von 2 Fachkräften in dieser quasi eingruppigen Einrichtung notwendig wäre. Die weiteren Gespräche verdeutlichten, dass es sinnvoll ist,
in den Räumlichkeiten des Gemeindezentrums der Melanchthongemeinde nicht eine altersgemischte
Gruppe von 2-6 Jahren unterzubringen, sondern zwei Krippengruppen, was zu gegenseitigen Synergieeffekten führt. Der Bedarf dieser zusätzlichen Krippenplätze im Schulbezirk Schutterlindenbergschule ist gegeben, zumal hier die niedrigste Betreuungsquote für Betreuungsplätze für Kinder unter
3 Jahren besteht und darüber hinaus, die geplante Einrichtung einer zweiten Krippengruppe im Martinskindergarten nicht umgesetzt werden kann.
Auch die Schaffung einer zusätzlichen Ganztagskleingruppe für 10 Kinder im Alter von 3-6 Jahren in
den frei werdenden bisherigen Krippenräumen entspricht den vorhandenen Bedarfen der Eltern an
entsprechenden Betreuungsplätzen sowie des angestiegenen Bedarfs an zusätzlichen Kindergartenplätzen für 3-6jährige in der Kernstadt.
Durch die nunmehr beabsichtigte Unterbringung von 2 Krippengruppen in den Räumlichkeiten des
Gemeindezentrums der Melanchthongemeinde entstehen sowohl bei der Baukonstruktion, den technischen Anlagen der Außenanlage und der Ausstattung von zwei Gruppen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. Euro 390.000.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aktuelle Krippenbedarfsplanung zeigt, dass insbesondere im Schulbezirk Schutterlindenbergschule mit einer derzeitigen Betreuungsquote von 8,5% ein dringender Ausbaubedarf an weiteren
Plätzen für unter 3jährige Kinder besteht.
Berücksichtigt man die Tatsache, dass bei einem möglichen Neubau die Ausbaukosten für eine Krippengruppe bei ca. Euro 500.000 liegen, so ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass trotz der
erheblich gestiegenen Ausbaukosten für die Schaffung einer zusätzlichen Krippengruppe sowie einer
Ganztageskleingruppe für 3-6jährige Kinder, die Ausbaukosten in dieser Höhe zu vertreten sind.
Der Träger hat beim Regierungspräsidium einen vorläufigen Zuschussantrag im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung gestellt, welches voraussichtlich im
laufenden Jahr neu aufgelegt wird. Der Bund hat zwischenzeitlich weitere Fördermittel zur Verfügung
gestellt. Sollten sich die Zuschussvoraussetzungen beim neuen Programm gegenüber dem bisherigen Programm nicht ändern, so ist mit einem Zuschuss in Höhe von Euro 70.000 zu rechnen.

Drucksache 114/2015

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Seite - 4 -

Günter Evermann
Amtsleiter