Beschlussvorlage (Kita+ im Bürgerpark - Vorstellung des überarbeiteten Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 2 - Vorplanung und Kostenschätzung))
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
14. September 2015
Beschlussvorlage (Kita+ im Bürgerpark
- Vorstellung des überarbeiteten Planungsstandes
(Abschluss Leistungsphase 2 - Vorplanung und Kostenschätzung))
Beschlussvorlage (1.1 Erläuterung Vorentwurf Kita 5-gruppig)
Beschlussvorlage (1.2 Lageplan Vorentwurf Kita 5-gruppig)
Beschlussvorlage (1.3 Grundriss Vorentwurf Kita 5-gruppig)
Beschlussvorlage (1.4 Ansichten Vorentwurf Kita 5-gruppig)
Beschlussvorlage (1.5 Kostenschätzung Vorentwurf Kita 5-gruppig)
Beschlussvorlage (2.1 Kosten für temporäre Bauten während LGS)
14. September 2015
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Beschlussvorlage (Kita+ im Bürgerpark
- Vorstellung des überarbeiteten Planungsstandes
(Abschluss Leistungsphase 2 - Vorplanung und Kostenschätzung))
Beschlussvorlage (1.2 Lageplan Vorentwurf Kita 5-gruppig)Beschlussvorlage (1.4 Ansichten Vorentwurf Kita 5-gruppig)Beschlussvorlage (1.5 Kostenschätzung Vorentwurf Kita 5-gruppig)Beschlussvorlage (2.1 Kosten für temporäre Bauten während LGS)Beschlussvorlage (1.3 Grundriss Vorentwurf Kita 5-gruppig)Beschlussvorlage (1.1 Erläuterung Vorentwurf Kita 5-gruppig)
Beschlussvorlage Amt: 603 Eckert Datum: 17.08.2015 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 223/2015 Ka/Ec Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ältestenrat 31.08.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.09.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 50 Abt. 50/502 Stadtarchiv und Museen LGS GmbH Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kita+ im Bürgerpark - Vorstellung des überarbeiteten Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 2 - Vorplanung und Kostenschätzung) Beschlussvorschlag: 1. Der überarbeiteten Vorplanung sowie der dazugehörigen Kostenschätzung für die Kita+ im Bürgerpark wird zugestimmt. 2. Die Kita im Bürgerpark wird 5-gruppig realisiert. 3. Das Projekt wird in die beiden Teilprojekte „Kita+ mit gebäudebezogenen Außenanlagen“ und „Kita+ Außenanlagen Spiel- und Freiflächen“ unterteilt. 4. Die beiden Teilprojekte werden zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragen. Anlage(n): 1.1 Erläuterung Vorentwurf Kita 5-gruppig 1.2 Lageplan Vorentwurf Kita 5-gruppig 1.3 Grundriss Vorentwurf Kita 5-gruppig 1.4 Ansichten Vorentwurf Kita 5-gruppig 1.5 Kostenschätzung Vorentwurf Kita 5-gruppig 2.1 Kosten für temporäre Bauten während LGS BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 223/2015 Seite - 2 - Begründung: Planung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2014 den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte im Mauerfeld (Bürgerpark) beschlossen. Zudem stimmte der Gemeinderat der Schaffung von Funktionsräumen für die museale Betreuung des römischen Streifenhauses und von Begegnungsräumen für die Menschen im Westen der Kernstadt zu. Es wurde ein Wettbewerbsverfahren nach VOF 2009 (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) mit nichtoffenem Realisierungswettbewerb für Architekten gem. §3 Abs. 1 und 3 RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) und vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb gem. §3 Abs. 1 VOF 2009) durchgeführt. Als Projekttitel wurde Kita+ gewählt. Die Auslobung des Realisierungswettbewerbs für Architekten für das Projekt Kita+ im Bürgerpark wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2014 beschlossen. Architekturwettbewerb und Verhandlungsverfahren Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 207.000 € der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen). Die anrechenbaren Kosten für den Neubau der Kita+ im Bürgerpark liegen über diesem Schwellenwert. Mit dem Wettbewerbsmanagement wurde das Büro [phase eins]. aus Berlin beauftragt. In zwei jeweils 1 ½ tägigen Workshops wurden mit allen Beteiligten und den Nutzervertretern die Rahmenbedingungen erörtert und der Auslobungstext vorbereitet. In das Wettbewerbsverfahren war die Architektenkammer Baden-Württemberg einzubinden. Die Auslobung wurde mit den Vertretern der Kammer in Stuttgart abgestimmt. Das Wettbewerbsverfahren wurde am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie im Internet unter www.phase1.de/kitaPLUSlahr veröffentlicht. Für den nichtoffenen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architekten haben sich bis zum 15. Juli 2014 insgesamt 51 Büros aus Deutschland und Österreich beworben. Durch das Auswahlgremium am 18. August 2014 wurden 12 Teilnehmer und 2 Nachrücker ausgewählt und zur Teilnahme aufgefordert. Die Vorprüfung wurde von Mittwoch, den 12. November 2014 bis Montag, den 01. Dezember im koordinierenden Büro, bei [phase eins]. in Berlin, durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung fand am Montag, den 24. November 2014 ein Sachverständigentermin in den Räumen des Büros von [phase eins]. statt. Als Sachverständige haben an der Vorprüfung teilgenommen: - Maria Kupfer, Stadtbauamt Lahr Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr - Helmut Göppert, Göppert Ingenieure, Lahr - Thorsten Mietzner, Stadthistoriker, Stadt Lahr Drucksache 223/2015 Seite - 3 - Als externe Vorprüfer haben teilgenommen: - Birgit Petersen, Architektin, Berlin - David Meyer, Architekt, Berlin Das Preisgericht tagte am 08. Dezember 2014. Es setzte sich wie folgt zusammen: Fachpreisrichter (8 Stimmen) Tilman Petters, Silke Kabisch, Prof. Jörg Aldinger, Prof. Susanne Dürr, Prof. Gisela Glass, Dr. Fred Gresens, Burkhard Wegener, Prof. Tobias Wulf Stellvertretende Fachpreisrichter Gabriele D’Inka, Sabine Fink, Tobias de Haën Sachpreisrichter (7 Stimmen) Dr. Wolfgang G. Müller, Guido Schöneboom, Roland Hirsch, Rudolf Dörfler, Annerose Deusch, Sven Täubert, Jörg Uffelmann Stellvertretende Sachpreisrichter Ulrike Karl, Dr. Haiko Holland, Günter Evermann, Richard Sottru Die Stimme des entschuldigten Sachpreisrichters Dr. Wolfgang G. Müller übernahm Ulrike Karl. Auf Vorschlag aus dem Kreis der Preisrichter wurde Frau Prof. Gisela Glass ohne Gegenstimme zur Vorsitzenden gewählt. In der Sitzung des Preisgerichts wurde einstimmig beschlossen, die ausgelobten Preise in der zuvor beschlossenen Reihenfolge zu verteilen: 1. Preis 2. Preis 3. Preis (se)arch – Freie Architekten BDA, Stuttgart harris + kurrle architekten bda, Stuttgart L/A Liebel/Architekten BDA, Aalen Die drei oben genannten Bewerber wurden im Nachgang des Wettbewerbsverfahrens für das Verhandlungsverfahren entsprechend der Vergabe von Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 §34 für die Kita+ im Bürgerpark Lahr eingeladen. Die Verhandlungsgespräche fanden am 11. Februar 2015 statt. Die Bewertungskommission setzte sich wie folgt zusammen: - Tilman Petters, Baubürgermeister, Stadt Lahr - Silke Kabisch, Stadtbauamt Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr - Tobias Eckert, Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr - Benjamin Karl, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Stadt Lahr - Christian Ziser, Rechnungsprüfungsamt Stadt Lahr - Ulrike Karl, Landegartenschau Lahr 2018 GmbH - Tobias de Haën, Landegartenschau Lahr 2018 GmbH - Christian Lehmhaus, Büro [phase eins]., Berlin Die Büros harris + kurrle architekten bda aus Stuttgart sowie L/A Liebel/Architekten BDA aus Aalen haben ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren abgesagt. Drucksache 223/2015 Seite - 4 - Nach Beendigung der Gespräche erfolgte die Auswertung. Auf deren Grundlage wurde das Architekturbüro (se)arch, Freie Architekten BDA aus Stuttgart für die Architektenleistungen vorgeschlagen. In seiner Sitzung am 12. Februar 2015 hat der Gemeinderat die Auftragsvergabe an das Architekturbüro (se)arch, Freie Architekten BDA, beschlossen. Der Planungsauftrag wurde sofort erteilt und die Planung vorangetrieben. Vorplanung In Hinblick auf den Grabungsschutz, welcher insbesondere im westlichen Teil der Grundfläche der Kita+ zu beachten ist, wurden verschiedene, den Untergrund möglichst wenig tangierende Gründungsalternativen untersucht. Am 15. Juli 2015 fand ein Abstimmungsgespräch zur archäologischen Baubegleitung der Landesgartenschau mit Vertretern der Universität Freiburg statt. Seitens der Archäologie wurde problematisiert, dass sich aller Wahrscheinlichkeit nach Bodendenkmal in höheren Lagen im westlichen Bereich der Kita+ befindet. Hier wäre eventuell eine Grabung für die betroffenen Bereiche erforderlich. Der Aufwand kann erst nach weiterer Abstimmung ermittelt werden. Ebenso wurde der entwurfsbestimmenden Dachkonstruktion frühzeitig ein besonderes Augenmerk zuteil. Mehrere Alternativen wurden hier in Bezug auf Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Haustechnikplanung wurde ebenfalls bereits hinsichtlich der Eingriffe in Gründung und Tragwerk konkretisiert. Auf diesen Grundlagen konnte im Juli 2015 der Abschlussbericht der Leistungsphase 2 (Vorplanung und Kostenschätzung), siehe Anlagen, abgeschlossen werden. Dieser Abschlussbericht wurde nun, im Zuge der Überarbeitung der Vorplanung, aktualisiert, siehe Anlage (14.08.2015). Kostenrahmen und Mittelanmeldung Der Kostenrahmen für das Projekt wurde 2014 vom Technischen Gebäudemanagement der Stadt Lahr auf brutto ca. 3,9 Mio. Euro (ca. 2,4 Mio. Euro Kita, ca. 1,5 Mio. Euro Gebäude zur musealen Betreuung) beziffert. Von einer durchschnittlichen Baukostensteigerung von 3% pro Jahr ist auszugehen. Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Baukostensteigerung von 3% pro Jahr wurden finanzielle Mittel in Höhe von brutto 4.200.000,- Euro prognostiziert und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. In den oben genannten Beträgen waren die Kosten für die Außenanlagen berücksichtigt. Die Honorare der Fachingenieure sind durch die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgelegt. Den anrechenbaren Kosten, welche die Grundlage für die Berechnung der Honorare nach HOAI 2013 bilden, liegt jeweils die aktuelle Kostenschätzung zu Grunde. Drucksache 223/2015 Seite - 5 - Kostenschätzung vom 15.07.2015 Auf Grundlage des Vorentwurfes wurden die Kosten für die Kita+ auf brutto 4.782.170,Euro geschätzt. Die Kostenschätzung beinhaltet sowohl die gebäudebezogenen Außenanlagen als auch die zur Kita+ gehörenden Spiel- und Freiflächen. Unter den gebäudebezogenen Außenanlagen sind die Bodenbeläge der Galerien und Atrien als auch die (Außen-) Spielgeräte- und die Müllstation sowie die Fahrradständer zu verstehen. Die Gestaltung des zur Kita+ gehörenden Außenbereiches fällt in den Bereich der Spiel- und Freiflächen. Daher soll das Projekt künftig in zwei Teilprojekte „Kita+ mit gebäudebezogenen Außenanlagen“ und „Kita+ Außenanlagen Spiel- und Freiflächen“ unterteilt werden. In den oben genannten Kosten ist die Möblierung (die fest eingebauten Möbel) enthalten. Die sonstige Erstausstattung (lose Möblierung, Materialien, Spiele, etc.) für die Kita, pro Gruppe 25.000,- Euro, ist im Haushalt 2016 seitens des Amtes 50 vorgesehen. Für die lose Möblierung des Musealen Begegnungsbereiches wurden für den Haushalt 2016 53.400,- Euro angemeldet. Kostendifferenz Kostenrahmen 2013 zur Kostenschätzung 15.07.2015 Der Kostenrahmen für das Projekt Kita+ wurde mit 4.200.000 Euro (brutto, einschl. Baupreissteigerung) ermittelt und in der Finanzplanung vorgesehen. Auf Basis des Vorentwurfs vom Juli 2015 wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276 mit 4.782.170 Euro erstellt. Die Kostenabweichung liegt bei 582.170 Euro (brutto), bzw. 13,86 %. Zur Ermittlung des Kostenrahmens für das Projekt Kita+ wurden als Grundlage die BKIWerte 2013 (Baukosten Gebäude, statistische Kostenkennwerte) von Gebäuden für kulturelle und musische Zwecke (mittlerer Standard) sowie von Kindertagesstätten ohne Unterkellerung verwendet. Die Kostenkennwerte dienen als Orientierungshilfe für Kostenermittlungen in den frühen Planungsphasen. In den Bandbreiten der Kostenkennwerte spiegeln sich die vielfältigen Kosteneinflüsse aus Nutzung, Markt, Gebäudegeometrie, Ausführungsstandard, Projektgröße etc. wider. Mögliche Einflüsse, die eine Anpassung der Orientierungswerte erforderlich machen können besondere Nutzungsanforderungen, Standortbedingungen (Erschließung, Immission, Topographie, Bodenbeschaffenheit), Bauwerksgeometrie (Grundrissform, Geschosszahlen, Geschosshöhen, Dachform, Dachaufbauten), Bauwerksqualität (gestalterische funktionale und konstruktive Besonderheiten) und Baumarkt (Zeit, regionaler Baumarkt, Vergabeart) sein. Einige dieser Einflüsse können erst nach Vorliegen einer Vorplanung bewertet werden. Im Falle der Kita+ sind kostenrelevante Faktoren aufgrund der Vorplanung insbesondere die Dachform (Mehrkosten im Vergleich zu einer Flachdachausführung: ca. 130.000,- Euro) sowie die Bauwerksqualität. Darüber hinaus geben BKI-Regionalfaktoren Aufschluss darüber, inwieweit die Baukosten in einer bestimmten Region Deutschlands teurer oder günstiger liegen als im Bundesdurchschnitt. Für den Ortenaukreis ist der Regionalfaktor von 2013 mit 1,069 auf 1,08 in 2015 gestiegen. Drucksache 223/2015 Seite - 6 - Wesentlich größere Auswirkungen auf die Baukosten hat jedoch aktuell die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV. Durch die neue EnEV 2014 (Inkrafttreten 1. Mai 2014) wurden die energetischen Anforderungen an Neubauten erneut verschärft. Ab 1. Januar 2016 müssen neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude noch höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Energieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden. Mit Änderung der EnEv 2004 im Jahre 2007 entstanden bei Neubauvorhaben Kostensteigerungen in Höhe von rund 210 €/m² Nutzfläche. Bauträger gehen davon aus, dass sich die Verschärfung der EnEV mit rund 140 Euro (brutto)/m² Nutzfläche auf die Baukosten auswirkt. Unter dieser Annahme bedeutet dies bei einer Nutzfläche von 1.215 m² beim Projekt Kita+ eine Verteuerung um rund 170.000,- Euro. Die Vorplanung wurde unter Berücksichtigung der EnEv-Vorgaben für 2016 erstellt. Beim aktuellen Bauvorhaben ist zudem festzustellen, dass die tatsächlichen Baukosten insbesondere im Bereich der Kostengruppe 400 (Bauwerk-Technische Anlagen) von BKI-Werten (Baukostenindex) abweichen. Dies steht zum einen in Zusammenhang mit vor beschriebenen höheren energetischen Anforderungen, zum anderen mit zusätzlichen oder verschärften sicherheitstechnischen Vorschriften und Auflagen z.B. Brandschutz, Hygiene (Trinkwasserverordnung) und Arbeitsschutz (Akustik). Auf die erhöhten Baukosten ist jeweils das Honorar für Architekt, Tragwerksplaner und Hautechnikplaner anzupassen. Ausgegangen vom Kostenrahmen mit 4.200.000,- Euro (brutto, einschl. Baupreissteigerung) bedeutet dies zusätzliches Honorar in Höhe von ca. 120.000,- € (brutto). Überarbeitung der Vorplanung und der Kostenschätzung (Anlagen 1.1–1.5) In der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, Einsparungen gegenüber der Vorplanung sowie der Kostenschätzung vom 15.07.2015 vorzuschlagen. In Folge dessen wurden die Flächen, das Bauvolumen sowie die Kosten geprüft. Vom Wettbewerbsstand ausgehend konnte die Bruttogrundfläche in der Vorplanung bereits um 84 m² reduziert werden. Bei der Baukonstruktion wurden frühzeitig die kostengünstigsten Varianten (z.B. für die Bogendachkonstruktion) ermittelt. Durch die Ausführung der Dachkonstruktion als Flachdach könnten Einsparungen in Höhe von ca. 130.000,- € (brutto) erzielt werden. Die Baukonstruktion der Kita+ bezieht sich in Ausrichtung und typologischer Orientierung auf die umgebende Parklandschaft sowie auf das römische Streifenhaus. Nebst ihrer markanten Architektursprache und dem damit verbundenen hohen Wiedererkennungswert ermöglichen die Segmentbogendächer niedrige Raumhöhen in kleinen Räumen und hohe Raumhöhen in großen Räumen. Bei einer Flachdachkonstruktion müssten die die Raumhöhen gleich hoch, ausgehend vom höchsten Raum des Gebäudes (Veranstaltungsbereich), ausgeführt werden. Dadurch würde unnötiges Gebäudevolumen geschaffen werden. Die Verwaltung rät daher von einer Flachdachlösung ab. Drucksache 223/2015 Seite - 7 - Die Darstellungen der aktuellen Entwicklungen der derzeitigen und zukünftigen Betreuungsbedarfe in Kindertageseinrichtungen und die aufgezeigten Ausbauoptionen, die seitens des Amtes 50 in der Gemeinderatsklausur vorgestellt wurden, gingen davon aus, dass ein Neubau der jetzigen 2-gruppigen Kath. Kindertagesstätte St. Raphael neben der Martinskirche aufgrund des erhöhten Bedarfs an Plätzen 4-gruppig erfolgen sollte. Bei einem Bau einer 5-gruppigen Kita im Bürgerpark kann unter Berücksichtigung der Bedarfsplanung für den Schulbezirk Schutterlindenbergschule beim Neubau der Kita St. Raphael auf eine Gruppe verzichtet werden, so dass nur eine 3-gruppige Kita notwendig wäre. Dies erscheint auf dem vorhandenen Grundstück auch besser umzusetzen als eine 4-gruppige Einrichtung. Die Einsparungen der Stadt beim Neubau von St. Raphael würden dann ca. 455.000,Euro (70% von angenommenen 650.000,- Euro pro Gruppe) betragen. Die Unterbringung einer 5. Gruppe im Gebäude der Kita+ im Bürgerpark unter Beibehaltung der vorgesehenen Grundfläche wurde geprüft und ist möglich (siehe Anlage). Lediglich die beiden Veranstaltungsräume im musealen Begegnungsbereich müssten um jeweils rund 18 m² verkleinert werden. Durch die zusätzliche Kita-Gruppe kann der Flächenindex BGFa/NF+TF (Bruttogrundfläche zu Nutzfläche+Technische Funktionsfläche) von 1,42 (Stand 15.07.2015) auf 1,37 (Stand 14.08.2015) optimiert werden. Der ursprüngliche Kennwert des Wettbewerbsentwurfs lag bei 1,45. Die Kostenschätzung unter Berücksichtigung der 5. Gruppe beläuft sich auf 4.881.425,Euro (brutto). Die zusätzlichen Kosten für die 5. Gruppe betragen somit 99.255,- Euro. Fördermittel Die seitens der Städtebauförderung, Programm „Soziale Stadt“, zu erwartenden Fördermittel werden auf etwa 690.000,- Euro geschätzt. Aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist eine Zuwendung zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in einer Kindertageseinrichtung von ca. 180.000,- Euro zu erwarten. 600.000,- Euro werden seitens der Regionalstiftung der Sparkasse bezuschusst. Die Kostenanteile der Kita und des Gebäudes zur musealen Betreuung an den Gesamtkosten der Kita+ wurden anhand der neuen Planung entsprechend des Flächenverhältnisses der beiden Bereiche zur Gesamtfläche ermittelt. Der Anteil der Kita liegt somit bei ca. 68% und der Anteil des Gebäudes zur musealen Nutzung / Begegnungsräume bei ca. 32% der Gesamtkosten der Kita+. Eine Präzisierung dieser Verhältnisse wird im Laufe der weiteren Planung noch vorgenommen. Nutzung während der Landesgartenschau (Anlage 2.1) Die Mehrzweckräume / musealen Räume in der künftigen Kita+ sollen im Wesentlichen durch das „Grüne Klassenzimmer“, bzw. deren Mitarbeitende, durch den Kassendienst (Security) und für Versammlungen, Seminare oder Vorträge im Rahmen der Landesgartenschau genutzt werden. Drucksache 223/2015 Seite - 8 - Großer Veranstaltungsraum Es ist vorgesehen, den großen Mehrzwecksaal für Vorträge, Kongresse, Schulungen oder Seminare der ausstellungsbeteiligten Verbände zu nutzen. Bei ungünstigen Witterungslagen könnte auch das „Grüne Klassenzimmer“ in diesen Raum ausweichen. Denkbar sind auch andere Veranstaltungen, die durch die LGS organisiert werden. Mehrzweckraum Der Mehrzweckraum kann in Absprache mit der Kita ebenfalls für die „Grüne Klasse“ und oder Seminare und Vorträge vorgehalten werden. Kreativ- Material- und Büroräume Auch die Kreativ-, Material- und Begegnungs-/Büroräume sollen durch die Mitarbeiter der „Grünen Klasse“ genutzt werden. Es ist denkbar, einen Raum für den Kassendienst der Einlasskontrolle mit Tresor vorzuhalten. WC-Anlagen Die Nutzung der WC-Anlagen in diesem Bereich für die o.g. Veranstaltungen ist zwingend notwendig. Küche Eine kleine Vorrichte- oder Teeküche für die o.g. Veranstaltungen ist zwingend notwendig. Außenfläche Die Außenfläche für die Museumsräume könnte als Kleinkunstbühne genutzt werden. Sollte die Unterbringung wie oben beschrieben nicht möglich sein, müssen erhebliche Investitionen im Ausstellungsbereich (Durchführungshaushalt) getroffen werden, die in der Regel keine Nachhaltigkeit aufweisen. Das heißt, es müssen Zeltbauten für die „Grüne Klasse“ und Container für die Mitarbeiter, Kassendienste, Material und WC-Anlagen angemietet werden. Für den Veranstaltungsraum müsste ebenfalls ein Zeltbau angemietet werden oder diese Veranstaltungen müssten außerhalb des LGS-Geländes durchgeführt werden (stadteigene Gebäude, Hotels etc.). Die Kosten für temporäre Bauten werden, wie vor beschrieben, auf ca. 160.800,- Euro geschätzt. Der Markt für temporäre Bauten ist zurzeit (und das auch schon seit Jahren und voraussichtlich auch künftig) überfragt. Der Bedarf müsste mindestens ein Jahr im Voraus angemeldet werden, um brauchbare und bezahlbare Bauten zu bekommen. Darüber hinaus fallen Kosten an für: die Befestigung der Flächen, Strom, Wasser, Abwasser, Sichtschutz und Verkleidungen, Bauheizungen, mobile Klimageräte etc. Drucksache 223/2015 Seite - 9 - Kostenbetrachtung Baukosten laut Kostenschätzung vom 14.08.2015 Abzgl. Städtebauförderung 4.881.425,- Euro - 690.000,- Euro Abzgl. Kinderbetreuungsfinanzierung - 180.000,- Euro Abzgl. Regionalstiftung Sparkasse - 600.000,- Euro Abzgl. Aufwendungen LGS GmbH , wenn Räume des Bereiches der musealen Betreuung nicht zur Verfügung stehen - 160.800,- Euro Realer Finanzierungsbetrag 3.250.625,- Euro Zudem können durch die Realisierung einer 5. Gruppe effektiv 355.745,- Euro (455.000,- Euro Einsparungen beim Neubau Kita St. Raphael abzgl. 99.255,- Euro zusätzliche Kosten für die 5. Gruppe) eingespart werden. Nach derzeitigem Stand kann für die Kita+ ein steuerlicher Vorteil von ca. 150.000,Euro benannt werden. Zeitplan Meilensteine Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung Monat/Jahr bis 11/2015 Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung bis 12/2015 Leistungsphase 5-7 – Ausschreibung und Vergabe bis 02/2016 Leistungsphase 8 - Ausführung ab 05/2016 voraussichtliche Fertigstellung 07/2017 Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung