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Beschlussvorlage (Aufhebungssatzung)

                                    
                                        Satzung
der Stadt Lahr über die Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Kasernenareal“

Auf Grund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt
Lahr in seiner Sitzung am 14.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

§1
Gegenstand, Geltungsbereich

(1) Die Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kasernenareal“ vom 09.11.2000 wird aufgehoben.
(2) Das nach Abs. 1 aufzuhebende Sanierungsgebiet wird im Westen begrenzt
durch die Willy-Brandt-Straße, im Norden durch das Herzzentrum, im Osten
durch den Hohbergweg und im Süden durch die Feuerwehrstraße.
(3) Der beigefügte Lageplan (M 1: 5000) ist Bestandteil dieser Satzung.

§2
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung
rechtswirksam.

Lahr, den ……………..

Stadt Lahr
DER OBERBÜRGERMEISTER

Dr. Wolfgang G. Müller