Beschlussvorlage (Schutterrenaturierung 2.BA – Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben und Vergabe von Landschaftsbauarbeiten)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
29. Juni 2015
29. Juni 2015
Beschlussvorlage Amt: 602 Volz Datum: 09.06.2015 Az.: Drucksache Nr.: 141/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 17.06.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 29.06.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schutterrenaturierung 2.BA – Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben und Vergabe von Landschaftsbauarbeiten Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.5800.960000/003 (Öffentliche Grünanlagen -Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest, 2. Bauabschnitt) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 73.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Mittelumschichtung von der Finanzposition 2.5800.960000-020 (Öffentliche Grünanlagen - Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark). 2. Die Firma Schöllmann Garten GmbH aus Schutterwald wird auf Grund ihres Angebotes vom 14. April 2015 beauftragt, die Landschaftsbauarbeiten für die Schutterrenaturierung 2. BA durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt 305.738,73 Euro inkl. 19% MwSt. Ein Nachlass wurde nicht angeboten. Anlage(n): 1_Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 141/2015 Seite - 2 - Begründung: Bereits im Jahr 2013 wurde der erste Bauabschnitt eines Fußwegs entlang der Schutter zwischen Bädleweg und Nestler Carrée fertiggestellt. Mit der Planung für diese Maßnahme hat das Landschaftsarchitekturbüro AG Freiraum aus Freiburg im Jahr 2006 begonnen. Für den zweiten Bauabschnitt, der die Wegeverbindung bis zur Alten Bahnhofstraße fortsetzt, wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Grundstückseigentümerin, der Nestler Carrée GmbH & Co. KG, geschlossen. Das Baufeld wird räumlich begrenzt von der Schutter, dem Parkplatz des Nestler Carrées und den flankierenden Gebäuden. Die Baukosten wurden im bepreisten Leistungsverzeichnis des Planungsbüros mit 250.191,25 € brutto (März 2015) berechnet. Das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters vom 14. April 2015 lag bei 305.738,73 € brutto. Unter Berücksichtigung dieser Angebotssumme sowie der sonstigen Kosten (Honorare, Altlasten, Beleuchtung) wird für die Maßnahme von Gesamtkosten in Höhe von rd. 385.000,-- € ausgegangen. Im laufenden Haushaltsjahr 2015 stehen auf der betreffenden Finanzposition 2.5800.960000/003 (Öffentliche Grünanlagen -Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest, 2. Bauabschnitt) Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 312.000,-- € bereit (Planansatz in Höhe von 50.000,-- € zuzüglich Haushaltsrest 2014 in Höhe von 262.000,-- €). Hiervon sind bislang 1.180,21 € verausgabt worden (Stand der Haushaltsrechnung 2015 vom 09.06.2015), so dass noch Mittel in Höhe von rd. 310.820,-- € verfügbar sind. Unter Berücksichtigung der im laufenden Jahr bisher geleisteten Ausgaben (1.180,21 €) ergibt sich somit für die Maßnahme eine Deckungslücke in Höhe von 73.000,-- €. Die Verwaltung schlägt deshalb für die Maßnahme „Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest -2. Bauabschnitt“ vor, bei der Finanzposition 2.5800.960000/003 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 73.000,-- € zu bewilligen. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch eine betragsgleiche Mittelumschichtung von der Finanzposition 2.5800.960000-020 (Öffentliche Grünanlagen - Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark) erfolgen. Für die Maßnahme „Umbau/Umgestaltung Kleinfeldpark“ stehen im Haushaltsjahr 2015 Ausgabemittel in Höhe von 370.000,-- € bereit (Planansatz in Höhe von 220.000,-- € zuzüglich Haushaltsrest 2014 in Höhe von 150.000,-- €). Hiervon sind bislang 38.135,41 € verausgabt worden (Stand der Haushaltsrechnung 2015 vom 09.06.2015). Daneben sieht der Haushaltsplan 2015 auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 630.000,-- € vor. Die bereitgestellten Ausgabemittel sind für die Umsetzung erster baulicher / gestalterischer Maßnahmen (u.a. Einrichtung eines Zugangs zum Park südlich des Parkplatzes, Entschlammung des Sees, Anpassung der Teichgeometrie) vorgesehen. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird sich der Mittelbedarf 2015 für die Teichsanierung (Entschlammung etc.) und für die Wegegestaltung um den Teich auf einen Betrag in einer Größenordnung von ca. 250.000,-- € bis 300.000,-- € bewegen, so dass hier eine Mittelumschichtung in Höhe des zur Deckung der Mehrausgaben für die Maßnahme „Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest -2. Bauabschnitt“ notwendigen Betrages in Höhe von 73.000,-- € für möglich gehalten wird. Drucksache 141/2015 Seite - 3 - Bei den sonstigen für den Kleinfeldpark im Raume stehenden Maßnahmen (Park-/ Grüngestaltung) zeichnet sich eine zeitliche Verzögerung in der Umsetzung ab. Eine Vorlage mit einer entsprechenden Konzept-/Entwurfsplanung wird noch vor der Sommerpause in die Gremien eingebracht. Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer Wegeverbindung zwischen 1. BA und Alter Bahnhofstraße einschließlich Sanierung und Erhöhung der Ufermauern sowie Herstellung der angrenzenden Bereiche. Zur Angebotseröffnung am 14.04.2015 lagen 3 Angebote vor. Das Ergebnis mit den geprüften Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 1. 2. 3. Firma Schöllmann Garten GmbH, Schutterwald Lässle GmbH, Schwanau OTL GmbH, Oberkirch Angebotssumme –brutto305.738,73 € 326.510,84 € (inkl. 3 %Nachlass) 380.044,98 € Das Angebot der Fa. OTL musste ausgeschlossen werden, da nur ein Nebenangebot, aber kein Hauptangebot abgegeben wurde. Nebenangebote waren ausgeschlossen. Die Fa. Schöllmann hat das annehmbarste Angebot abgegeben. Es wird daher empfohlen, der Fa. Schöllmann den Auftrag zu erteilen. Tilman Petters Richard Sottru Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.