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Beschlussvorlage (Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes - Verlängerung der Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald-/Vogesenstraße - Bau eines Mini-…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 28.05.2015 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 158/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss/Verkehrsausschuss

17.06.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

29.06.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes
- Verlängerung der Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis
zum Knotenpunkt Schwarzwald-/Vogesenstraße
- Bau eines Mini-Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schwarzwald-/Vogesenstraße

Beschlussvorschlag:

1. Einer Verlängerung der bestehenden Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße
in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald-/Vogesenstraße wird
zugestimmt.
2. Dem Bau eines Mini-Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schwarzwald-/ Vogesenstraße (Skizze siehe Anlage B) wird – entgegen des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.02.2015, den Knotenpunkt als abknickende Vorfahrtstraße zu gestalten – zugestimmt.

Anlage(n):
- Anlage A: Ausdehnung Tempo 30-Zone Eisenbahnstraße
- Anlage B: Skizze Mini-Kreisverkehr

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 158/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Tempo 30-Zone
Die Planungen für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes sehen mit der Verlegung
des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), dem Ausbau des Parkplatzes südlich des Bahnhofsgebäudes sowie der Umgestaltung des Knotenpunktes Schwarzwald-/ Vogesenstraße auch gleichzeitig eine Neuordnung der Verkehrsströme vor.
Die Belange aller Nutzergruppen, d.h. des motorisierten Individualverkehrs, des Busverkehrs, des Radverkehrs sowie des Fußgängerverkehrs sollten dabei gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei steht insbesondere die Verkehrssicherheit auf Höhe des zukünftigen ZOBs im Vordergrund. Um allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres Fortbewegen gewährleisten zu können, ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von momentan 50 km/h auf 30 km/h durch eine Verlängerung der bestehenden
Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt
Schwarzwald-/Vogesenstraße empfehlenswert. Eine genaue Darstellung des Geltungsbereiches ist der Anlage A zu entnehmen.
Da die Geschwindigkeitsbeschränkung überwiegend auf Verkehrssicherheitsaspekten
beruht, wäre die Beschilderung eines Streckenverbots (rundes 30 km/h-Schild) das richtige Instrument.
Da der betreffende Streckenabschnitt nach dem Umbau jedoch nur noch den Bus- und
Taxiverkehr zum Bahnhof führen wird – zumindest aus Richtung Süden, da der PkwVerkehr direkt von der Zufahrt von der Vogesenstraße aus auf den Parkplatz geleitet wird
– kann von einer deutlichen Verkehrsreduzierung in diesem Bereich ausgegangen und
somit auch das Instrument der Tempo 30-Zone gewählt werden.
Diese Form der Beschilderung bietet sich insbesondere aufgrund der bereits bestehenden Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße nördlich des Bahnhofs an.
Im Zusammenhang mit dem Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h könnte dann auch die Fahrbahnbreite in der Straße Bahnhofplatz/Belleviller Platz
unmittelbar vor dem neu geplanten ZOB reduziert werden, da der Radfahrer bei Tempo
30 im Mischverkehr auf der Fahrbahn ohne eine eigene Fahrspur geführt werden kann.
Davon würden gleichzeitig die querenden Fußgänger profitieren, da sich die Wegstrecke
der Fahrbahnquerung reduzieren würde.
Auch der Busverkehr würde von einer Reduzierung der Fahrbahnbreite profitieren, da
der Flächengewinn dem ZOB zugeschlagen werden könnte. Der funktionale Vorteil läge
darin, dass die Busse dann unabhängig voneinander die Haltepunkte zur Straße Bahnhofplatz/Belleviller Platz anfahren und verlassen könnten.
Weiterhin würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit keinen Komfort- oder Fahrzeitverlust darstellen, da sich der Bus sowohl im Zufahrtsbereich zum Knotenpunkt
Schwarzwald-/Vogesenstraße als auch im Zufahrtsbereich zum neu geplanten ZOB bereits mit verringerter Geschwindigkeit fortbewegt.

Umgestaltung des Knotenpunktes Schwarzwald-/Vogesenstraße
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Lahr am 23.02.2015 wurde in
der Beschlussvorlage 294/2014 u.a. über die Umgestaltung des Knotenpunktes
Schwarzwald- /Vogesenstraße beraten.

Drucksache 158/2015

Seite - 3 -

Der Verwaltungsvorschlag lautete, diesen Knotenpunkt als abknickende Vorfahrtstraße
umzubauen. Die Investitionskosten lägen dabei rund 100.000 Euro unter den Investitionskosten eines Kreisverkehrs.
Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass Teile des Gremiums entgegen des Verwaltungsvorschlags die Kreisverkehrslösung befürworten. Der Antrag der SPD-Fraktion,
den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass anstatt der abknickenden Vorfahrt
ein Kreisverkehr gebaut werden soll, wurde mit 14 Nein-Stimmen zu 11 Ja-Stimmen abgelehnt.
Das inzwischen mit der Ausführungsplanung beauftragte Ingenieurbüro Mailänder Consult aus Karlsruhe hat diese Thematik von sich aus angesprochen und den Bau eines
Mini-Kreisverkehrs mit einer für den Busverkehr überfahrbaren Mittelinsel vorgeschlagen.
Die Investitionskosten würden sich dabei mit den Investitionskosten der abknickenden
Vorfahrtstraße decken, da im Vergleich zum größer dimensionierten Kreisverkehr aus
der Vorentwurfsplanung weniger Flächeninanspruchnahme notwendig wäre.
Eine Darstellung der abknickenden Vorfahrtstraße sowie eines skizzierten MiniKreisverkehrs ist der Anlage B zu entnehmen.
Die Verwaltung befürwortet den neuen Entwurf, allerdings nur unter der Voraussetzung,
dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit der Verlängerung der bestehenden Tempo
30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald-/
Vogesenstraße reduziert wird. Eine verminderte Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs würde vor allem den schwächsten Verkehrsteilnehmern, dem Rad- und Fußverkehr, zu Gute
kommen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.