Beschlussvorlage (Interreg IVb NWE-Programm Code24 – Finanzbericht 200850516129000 4654553556000)
29. Juni 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 27.03.2015 Az.: 970.81 Drucksache Nr.: 102/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.06.2015 nichtöffentlich Gemeinderat 29.06.2015 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen OB-Büro 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Interreg IVb NWE-Programm Code24 – Finanzbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt den Finanzbericht zum Interreg IVb NWEProgramm Code24 für den Projektzeitraum 2012 bis 1/2015 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, an die Projektsubpartnerin der Stadt Lahr, die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH einen anteiligen Zuwendungsbetrag in Höhe von 21.023,65 € weiter zu reichen. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH die Projektergebnisse im Rahmen ihres Entwicklungsauftrages verwerten darf. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 102/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2012 (Beschlussvorlage Nr. 35/2012) einstimmig beschlossen, einen Projektaufnahmeantrag für das von der EU geförderte Interreg IVb NWE-Programm Code 24 – Korridor Rotterdam-Genua – zu stellen. Daneben wurde beschlossen, die IGZ GmbH in dieses Projekt einzubinden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollten nach der Aufnahme in das Projekt geschaffen werden. In der Folge hat sich die Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 26.06.2012 dafür ausgesprochen, dass die Gesellschaft entsprechend ihres Entwicklungsauftrages als Subpartnerin (der Stadt Lahr) am Projekt Code 24 teilnimmt. In der Beschlussvorlage des Gemeinderats wurde das maximale Projektbudget mit 350.000 € beziffert. Darin enthalten waren auch die förderfähigen eigenen Personalkosten. Die Förderhöhe beim Interreg IVb NWE-Programm belief sich auf maximal 50 % der Gesamtkosten. Die erwartete Zuwendungshöhe betrug somit 175.000 €. Im Projektaufnahmeantrag wurde das erforderliches Budget mit 344.950 € angegeben und so auch genehmigt. 1. Projektantragsbudget: Das Projektbudget gliederte sich wie folgt auf: Eligible Costs / förderfähige Kosten 1 Partner Staff / Personalkosten External Experts & Consultants / 2 Sachverständige und Gutachter 3 Travel & Accommodation / Reisekosten 4 Meetings & Seminars / Kosten für Treffen 5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit 6 Equipment / Ausstattung 7 Investment / Investitionen Audit Costs / First Level Control / 8 Prüfungskosten 9 Administration Costs / Verwaltungskosten 10 Revenues / Einnahmen Gesamt: Budget Budget Budget 2012 2013 2014 22.750 39.000 39.000 60.000 3.600 5.000 2.500 0 0 600 900 0 95.350 90.000 4.800 4.000 5.000 0 0 50.000 4.800 2.000 5.000 0 0 1.200 1.200 1.800 1.800 0 0 145.800 103.800 344.950 Am 20.09.2012 wurde die Stadt Lahr mit der Subpartnerin IGZ GmbH als neue Partnerin (Partner Nr. 17) in das Projekt aufgenommen. Im Haushalt des Jahres 2012 waren für das Projekt keine Haushaltsmittel eingestellt. Daher sollten die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nach der Aufnahme in das Förderprogramm geschaffen werden. … Drucksache 102/2015 Seite - 3 - Die Haushaltsmittel für das Jahr 2012 wurden mit Beschlussvorlage des Hauptund Personalausschusses Nr. 110/2012 am 12.11.2012 außerplanmäßig in Höhe von 84.000 € bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurden entsprechende Mittel in die jeweiligen Haushaltspläne eingestellt. Aufgrund des ursprünglich zum 31.12.2014 festgelegten Projektendes wurden im Haushalt 2015 keine Ausgabemittel mehr eingestellt. Gegen Ende des Jahres 2014 wurde der Projektzeitraum auf Ende Januar 2015 verschoben. Bis Ende Januar Jahr 2015 sind noch Kosten für das Projekt entstanden und auch im Final Payment Claim (Schlussbericht) zur Förderung gemeldet worden. Im Jahr 2015 sind bislang Kosten in Höhe von 31.784,37 € entstanden. Davon konnten im Rahmen des Projekts 27.214,23 € abgerechnet werden. Darüber hinaus ergeben sich aus der Beauftragung eines externen Sachverständigen noch klärungsbedürftige Sachverhalte im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung. Die aus vorgenannten Gründen zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel von aktuell 77.384,37 € sind im Jahr 2015 außerplanmäßig bereitzustellen. Teilweise können diese außerplanmäßigen Ausgaben mit den zu erwartenden Zuwendungen auf die förderfähigen Ausgaben gedeckt werden. 2. Erster Budgeterhöhungantrag: Im Rahmen der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Jahr 2012 wurde erstmals über Kostenmehrungen- und –minderungen berichtet. Im Bereich der Reisekosten wurden Kostenmehrungen in Höhe von 5.400 € erwartet. Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit stiegen um 12.500 €. Dagegen fielen für Prüfungstätigkeiten (600 €) und im Bereich der Verwaltungskosten (900 €) im Jahr 2012 keine Ausgaben an. Das zu erwartende Budget für Öffentlichkeitsarbeit wurde für die Jahre 2013 und 2014 jeweils um 20.000 € erhöht. Dadurch stieg das Projektbudget von ursprünglich 344.950 € auf 396.350 € an. Die Budgeterhöhung wurde beim Projekt betreuenden Büro beantragt. Eligible Costs / förderfähige Kosten 1 Partner Staff / Personalkosten External Experts & Consultants / 2 Sachverständige und Gutachter 3 Travel & Accommodation / Reisekosten 4 Meetings & Seminars / Kosten für Treffen 5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit 6 Equipment / Ausstattung 7 Investment / Investitionen Audit Costs / First Level Control / 8 Prüfungskosten 9 Administration Costs / Verwaltungskosten 10 Revenues / Einnahmen Gesamt: Budget Budget Budget 2012 2013 2014 22.750 39.000 39.000 60.000 9.000 0 15.000 0 0 90.000 4.800 4.000 25.000 0 0 50.000 4.800 2.000 25.000 0 0 0 0 0 106.750 1.200 1.800 0 165.800 396.350 1.200 1.800 0 123.800 … Drucksache 102/2015 Seite - 4 - 3. Abschließender Finanzbericht: Insbesondere im Jahr 2014 kam es zu erheblichen Veränderungen der Budgetansätze. Hauptsächlich in den Bereichen Personalkosten und Kosten für Sachverständige kam es zu deutlichen Kostenmehrungen. Für die Kostenmehrungen und –verschiebungen wurden Budgeterhöhungs- und –änderungsanträge gestellt. Eligible Costs / förderfähige Kosten 1 Partner Staff / Personalkosten External Experts & Consultants / Sach2 verständige und Gutachter 3 Travel & Accommodation / Reisekosten 4 Meetings & Seminars / Kosten für Treffen 5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit 6 Equipment / Ausstattung 7 Investment / Investitionen Audit Costs / First Level Control / 8 Prüfungskosten Administration Costs / Verwaltungskos9 ten 10 Revenues / Einnahmen Budget Budget Budget beantragt 1. Erhöhung Abrechnung 100.750 100.750 204.979,88 200.000 13.200 11.000 12.500 0 0 200.000 18.600 6.000 65.000 0 0 292.607,24 16.816,32 13.364,16 25.790,23 0,00 0,00 3.000 2.400 10.419,63 4.500 0 344.950 3.600 0 396.350 488,63 0,00 564.466,10 4. Projektbudget – Aufteilung: Das Projektbudget gliedert sich auf die Projektpartnerin Stadt Lahr und die Subpartnerin Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wie folgt auf: Eligible Costs / förderfähige Kosten 1 Partner Staff / Personalkosten External Experts & Consultants / Sach2 verständige und Gutachter 3 Travel & Accommodation / Reisekosten Meetings & Seminars / Kosten für Tref4 fen 5 Publicity / Öffentlichkeitsarbeit 6 Equipment / Ausstattung 7 Investment / Investitionen Audit Costs / First Level Control / 8 Prüfungskosten Administration Costs / Verwaltungskos9 ten 10 Revenues / Einnahmen Gesamtbudget Budget Stadt Lahr € % 116.064,86 56,62 Budget IGZ € % 88.915,02 43,38 291.985,84 9.828,12 99,79 58,44 621,40 6.988,20 0,21 41,56 2.849,13 2.356,20 0,00 0,00 21,32 9,14 10.515,03 23.434,03 0,00 0,00 78,68 90,86 10.419,63 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 433.503,78 0,00 488,63 100,00 0,00 76,80 130.962,31 23,20 564.466,10 … Drucksache 102/2015 Seite - 5 - 5. Shared Costs: Neben diesen förderfähigen Kosten sind auch sogenannte shared costs (Gemeinkosten) entstanden, die beim einzelnen Projektpartner nicht förderfähig sind, da diese bereits für einen anderen Projektpartner gefördert wurden. Die restlichen und ungeförderten Kosten tragen dabei alle anderen Projektpartner. Dies sind zum einen erhöhte Kosten des Lead Partners (= Projekt führender Partner) sowie der Stadt Mannheim für Projekt koordinierende Tätigkeiten. Zudem sind die ungeförderten Restkosten für eine mobile Ausstellung von allen Projektpartnern zu tragen gewesen. Der Anteil an diesen sogenannten shared costs ermittelt sich anhand der vom jeweiligen Projektpartner gemeldeten anteiligen Projektkosten. Sie belaufen sich auf im Falle der Projektpartnerin Stadt Lahr inkl. der Subpartnerin IGZ GmbH auf 16.913,92 €. Dadurch steigen die Gesamtkosten für das Projekt auf insgesamt 581.380,02 €. 6. Fördermittel: Die Förderfähigen Ausgaben wurden über mehrere Fördermittelanträge, sogenannte Payment Claims, zur Förderung angemeldet. Bislang gingen hierauf Fördermittel in Höhe von 184.536,94 € ein. Aus dem letzten Förderantrag werden noch Zuwendungen in Höhe von weiteren 97.696,11 € erwartet. Das Gesamtfördervolumen liegt bei erfolgreichem Schlussantrag bei insgesamt 282.233,05 €. Der Eigenanteil am Projekt beläuft sich somit auf 299.146,97 €. 7. Fördermittelanteil der IGZ GmbH / Verwertungsrechte der Projektergebnisse: Der Beschluss des Gemeinderats zur Einbindung der IGZ GmbH als Projektsubpartnerin der Stadt Lahr beinhaltet keine Regelungen zu deren Ausgaben- und Einnahmepartizipation. Die Vorlage an die Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH führt dazu in der Begründung weiter aus. Demnach stellt die IGZ GmbH der Stadt Lahr ihre Personalaufwendungen unentgeltlich zur Verfügung. Im Gegenzug erhält sie die Mitverwertungsrechte an den erstellten Studien. Die Vorlage zur Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH führt bezüglich der Übernahme der sogenannten shared costs aus, dass diese ausschließlich von der Stadt Lahr zu tragen sind. Die IGZ GmbH hat insgesamt 130.962,31 € am Projekt Code24 getragen (siehe Nr. 4). Davon entfallen auf Personalaufwendungen 88.915,02 € und auf die Sachaufwendungen 42.047,29 €. Der prozentuale Projektkostenanteil beträgt 23,20 %. Die von der IGZ GmbH erbrachten Personalleistungen werden als Kofinanzierungsanteil eingebracht. Die hälftige Förderung der Sachaufwendungen beläuft sich auf 21.023,65 €. Die Verwaltung schlägt vor, von den erhaltenen und noch zu erwartenden Fördermitteln einen Betrag von 21.023,65 € an die IGZ GmbH weiter zu reichen. Sollte im Rahmen der Endabrechnung des Projekts eine Kürzung der Fördermittel erfolgen und hiervon Sachkosten der IGZ GmbH tangiert sein, erfolgt eine anteilige Rückforderung. … Drucksache 102/2015 Seite - 6 - Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, der IGZ GmbH im Rahmen ihres Entwicklungsauftrages und als Gegenleistung für die eingebrachten Kofinanzierungsanteile die Mitverwertungsrechte an den Projektergebnissen einzuräumen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer