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Beschlussvorlage (Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz

Datum: 10.06.2015 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 121/2015 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

30.04.2015

vorberatend

öffentlich

Nicht beschlussfähig

Technischer Ausschuss

06.05.2015

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Gemeinderat

29.06.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Dem Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr wird zugestimmt. Er
versteht sich als Leitfaden und soll Entscheidungshilfen geben für die künftige Bauleitplanung. Der Grünflächenleitplan formuliert drei wesentliche Ziele, deren Realisierung anzustreben ist.
1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten
2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt (Y-Grünzug und Nord-Süd-Verbindungen)
3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion (Spielplätze, Kleingärten, Sportflächen etc.)
Ergänzung aus dem Umweltausschuss vom 30.04.2015:
4. Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden,
die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen.

Anlagen: Broschüre zum Grünflächenleitplan mit Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 121/2015 1. Ergänzung

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Begründung:
Den Auftakt für die Erstellung eines Grünflächenleitplans bildete der Antrag der SPD-Fraktion vom
22. Januar 2009. Im Mai 2011 wurde das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün aus Freiburg mit der
Konzeption eines Grünflächenleitplans beauftragt. Ein Zwischenbericht erfolgte im Umweltausschuss
am 18. Juli 2013.
Die Kernstadt Lahr erlebt in den letzten Jahren eine dynamische bauliche Entwicklung und Erneuerung. Dieser gewünschte Prozess soll von einer Steigerung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen
Raums begleitet werden.
Dabei kommt der Ausstattung mit Grünflächen eine zentrale Bedeutung zu.
Der hier vorliegende Grünflächenleitplan hat die Aufgabe, für den Bereich der Kernstadt Lahr den
Grünflächenbestand zu erfassen und ihn hinsichtlich Flächenumfang, Flächenfunktion, Lage und
räumlichem Verbund zu bewerten. Auf Grundlage dieser Bestandsanalyse wird eine Konzeption zur
Sicherung und Fortentwicklung der Grünflächenversorgung der Kernstadt in mehreren Schritten erstellt.
Analyse der Ausgangssituation
Bestand
Der Grünflächenleitplan beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller Grünflächen im öffentlichen
Raum. Unterschieden werden allgemeine Grünflächen – das heißt vielseitig nutzbare Grünflächen von Grünflächen mit Sonderfunktionen wie Spielplätze, Friedhöfe, Sportanlagen etc.. Berücksichtigt
werden auch die Zugangsbereiche zu den stadtangrenzenden Erholungsgebieten.
Bewertung
Es folgt die Bewertung der Grünflächen, wobei allgemeine Grünflächen, Spielplätze und Kleingärten
im Mittelpunkt stehen. Diese Grünflächentypen werden zunächst nach den Kriterien Größe, Ausstattung, Erhaltungszustand bewertet. Danach werden die wohnungsnahe Erreichbarkeit und die Verbundsituation zwischen den grünen Freiräumen beurteilt.
Grünflächenbedarf
Aus der Gegenüberstellung von Grünflächenbedarf einerseits und der tatsächlich gegebenen
Grünflächenversorgung andererseits ergeben sich Defizitbereiche, in denen hinsichtlich der Grünversorgung Handlungsbedarf besteht.
Dabei handelt es sich um die Bereiche:
- Burgheim
- historische Altstadt
- das Gebiet südwestlich der Altstadt (Umfeld Alte Bahnhofstraße)
- nordwestliche Kernstadt
- Dinglinger Hauptstraße
Entwicklungsziele und Maßnahmen
Die künftige Grünflächenentwicklung der Kernstadt Lahr sollte vier Leitzielen folgen:
1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten
In den genannten Defizitbereichen kann ohne die Entwicklung neuer Grünflächen keine hinreichende Grünflächenversorgung erreicht werden. Daneben ist die Aufwertung der kleinflächig
vorhandenen Grünbereiche anzustreben.

Drucksache 121/2015 1. Ergänzung

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2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt
Y-Grünzug
Als Weiterentwicklung des „Blauen Bands“ entlang der Schutter besitzt der „Y-Grünzug“ (ergibt
sich aus dem Verlauf der Schutter und der ehem. Bahntrasse) eine zentrale Erholungs- und
Verbindungsfunktion für die gesamte Kernstadt. Er knüpft ein fast durchgehend zusammenhängendes Band von wohnungsnahen Erholungsflächen und verbindet dabei den Osten der
Kernstadt mit dem Landesgartenschaugelände im Westen und mit der „Kruttenau“ im Nordwesten. Eine Achillesferse des „Y-Grünzugs“ stellt die Lücke im Bereich zwischen Max-PlanckStraße und Arena-Areal dar. Hier ist ein Lückenschluss herzustellen, der qualitätsvoll
nur entlang der Schutter verlaufen kann. Bis dieses langfristige Ziel erreicht wird, kann durch
den beabsichtigten gestaltenden Ausbau der Lotzbeck- und Bismarckstraße eine Alternative
zur Tiergartenstraße angeboten werden.
Nord-Süd-Verbindungen
Der zentrale „Y-Grünzug“ soll durch Nord-Süd-verlaufende Grünachsen ergänzt werden.
Beispielhaft für diese Grünachsen bieten sich an: Verbindung zwischen dem Defizitbereich
„Kruttenau“ mit dem Landesgartenschaugelände im Westen, im Osten die Verbindung von
stadtnahen Erholungsgebieten nördlich der „Hosenmatten“ hin zum Erholungsgebiet „Ernetstraße“. Dabei könnten die Defizitbereiche Burgheim, Altstadt und Umfeld Alte Bahnhofstraße
angeschlossen werden.
3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion
Darüber hinaus zeigt der Grünflächenleitplan auf, in welchen Gebieten eine Verbesserung des
Angebots an Kinderspielplätzen und Kleingärten anzustreben ist.
Ergänzung aus dem Umweltausschuss vom 30.04.2015:
4. Biologische Vielfalt
Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen.

Tilman Petters

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.