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Beschlussvorlage (Gewährung eines Investitionszuschusses an den Deutschen Alpenverein - Sektion Lahr e.V. für den Neubau eines Kletterturms)

23. November 2015
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Lögler

Datum: 26.10.2015 Az.: Ott/lg

Drucksache Nr.: 292/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

18.11.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

23.11.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Gewährung eines Investitionszuschusses an den Deutschen Alpenverein - Sektion
Lahr e.V. für den Neubau eines Kletterturms

Beschlussvorschlag:

1.) Der Deutsche Alpenverein - Sektion Lahr e.V. erhält für den Neubau einer Kletteranlage auf dem Gelände der Landesgartenschau einen Investitionszuschuss in Höhe
von insgesamt € 20.000,00.
2.) Hierfür wird es haushaltsrechtlich notwendig, den ursprünglich im Haushaltsplan
2014 unter der Finanzposition 2.5500.987000/998 (Förderung des Sports - Zuschüsse an Vereine) in Höhe von € 10.000,00 bereitgestellten und per Haushaltsrest in
voller Höhe in das Jahr 2015 übertragenen Zuschuss um € 10.000,00 zu erhöhen.
3). Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.5500.987000/998 (Förderung des Sports - Zuschüsse an Vereine) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
€ 10.000,00. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Einsparungen bei der Finanzposition 1.5500.700000 (Förderung des Sports - Zuschüsse an
Vereine).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 292/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Alpenverein - Sektion Lahr e.V. hatte durch die Veräußerung seiner Hütte im Pitztal Finanzmittel
generiert, die satzungsgemäß wieder zu investieren waren. Seitens des Finanzamtes wurde diese
Auflage angemahnt, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Nach längeren vereinsinternen Diskussionen über die Verwendung der Mittel hat der Verein im Oktober 2010 die Stadt Lahr über die Pläne
zum Bau eines Kletterturmes informiert und um die Unterstützung bei Findung eines geeigneten
Grundstückes gebeten.
Vor dem Hintergrund des Zuschlags an die Stadt Lahr, die Landesgartenschau 2018 durchzuführen,
war es naheliegend, das Projekt des Deutschen Alpenvereins Lahr e.V. in die Konzeption der Landesgartenschau 2018 aufzunehmen. Der projektierte Kletterturm des Vereins wurde dann einvernehmlich im zukünftigen Sport- und Bürgerpark auf dem LGS-Gelände verortet.
In mehreren Gesprächen wurden zwischen Stadt und Verein die Modalitäten für den Bau und die
Gestalt der Anlage erörtert. So wurde die Lage der betreffenden Fläche im Planungsprozess optimiert und die notwendige Erschließung an die Bedürfnisse der LGS angepasst. Die bereits im Sommer 2014 erfolgten Erschließungsarbeiten dienten gleichzeitig den künftigen Sport- und Bauflächen
im Gelände. Die Leitungstrassen und Baustraßen sind identisch mit den künftigen Wegebeziehungen
im LGS-Gelände. Für die anteilige Erschließung des Geländes des DAV wurden im Jahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe € 30.000,00 bereitgestellt.
Darüber hinaus wurde im Haushalt 2014 ein Investitionszuschuss in Höhe von € 10.000,00 für das
Projekt des DAV Lahr veranschlagt. Als Grundlage diente der Kosten- und Finanzierungsplan des
Vereins vom November 2013, der von Baukosten in Höhe von insgesamt € 370.000,00 ausging.
Im Zuge der Projektvorbereitungen des Alpenvereins musste der Verein die Finanzierungsplanung
mehrfach anpassen. Die zu erwartenden Zuschüsse, Vorsteuerabzugsmöglichkeiten und der Umfang
der Eigenleistungen waren zu präzisieren. Mit der weiteren Detaillierung der Planung ergaben sich
auch höhere Bauaufwendungen als zunächst erwartet. Während der Projektdurchführung hat der
Verein die Verwaltung über die Kostenentwicklung ständig auf dem Laufenden gehalten und dabei
zum Ausdruck gebracht, dass der von der Stadt bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 bereitgestellte Zuschuss in Höhe von € 10.000 voraussichtlich nicht ausreichen wird.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 06. März 2015 wurde das
Gremium über die Situation informiert. Gleichzeitig wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dem Verein vorab zur Liquiditätssicherung den im Haushalt zur Verfügung stehenden Betrag
in Höhe von € 10.000,00 sofort auszubezahlen. Außerdem wurde festgelegt, dass über die endgültige Zuschusshöhe bei Vorlage der Endabrechnung des DAV Lahr entschieden werden soll.
Zwischenzeitlich ist der Verein an die Stadt herangetreten und erbittet zur Deckung der in der Finanzierungsplanung dargestellten Lücke einen weitergehenden Zuschuss in Höhe von € 10.000,00 sodass der Gesamtzuschuss der Stadt Lahr bei € 20.000,00 liegen würde.
Die Endabrechnung weist Gesamtkosten in Höhe von € 428.654,00 aus. Die Eigenleistung des Vereins durch den Einsatz von Ehrenamtlichen Helfern liegt bei € 46.700,00. Als Zuschüsse hat der
Verein vom Deutschen Alpenverein einen Betrag in Höhe von € 24.000,00 und vom Badischen
Sportbund einen Betrag in Höhe von € 27.700,00 erhalten. Unter Berücksichtigung des vom Verein
eingebrachten Eigenkapitals und des Vorsteuerabzugs weist die abschließende Finanzierung einen
Betrag in Höhe € 409.907,00 und somit einen Fehlbetrag von € 18.047,00 aus. Von diesem Defizit
sieht sich der Verein in der Lage, einen Betrag in Höhe rund € 8.000,00 beizusteuern.

Drucksache 292/2015

Seite - 3 -

Mit der Endabrechnung hat der Alpenverein auch eine Nutzungskonzeption für die Kletteranlage vorgelegt. In dieser ist auch eine Kooperation mit Schulen, anderen Vereinen, Angeboten im Rahmen
des Lahrer Ferienprogramms und Angebote im Rahmen des Team- und Präventionstrainings beabsichtigt. Seit Eröffnung des Kletterbetriebs im Mai 2015 haben schon zahlreiche Kooperationsveranstaltungen stattgefunden.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das Projekt des DAV Lahr mit einem Gesamtzuschuss in Höhe
von € 20.000,00 zu fördern. Die Zuschusserhöhung um € 10.000,00 kann im Wege der Bewilligung
von überplanmäßigen Ausgaben § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) erfolgen.
Zur Deckung können Einsparungen bei der Finanzposition 1.5500.70000 herangezogen werden.
Die über den städtischen Haushalt zusätzlich abgewickelten Kosten für die Schaffung der Infrastruktur/Erschließung für den Kletterturn werden sich voraussichtlich auf insgesamt rund € 43.500,00 belaufen.
Die Verwaltung sieht mit der Erstellung des Kletterturms eine wertvolle Bereicherung für das Sportund Freizeitkonzept des Bürgerparks im Mauerfeld. Die im Nutzungskonzept beschriebenen Angebote lassen erkennen, dass damit ein Angebot geschaffen wird, welches über die Vereinsnutzung wesentlich hinaus geht.

Guido Schöneboom

Günter Evermann

Harry Ott