Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung - Beratung des Entwurfs - Offenlage)
Sitzung: Technischer Ausschuss (2. Sitzung)
23. Februar 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
23. Februar 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Stallmann Datum: 27.01.2015 Az.: -0690 St Drucksache Nr.: 39/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.02.2015 vorberatend öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Hugsweier 10.02.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung - Beratung des Entwurfs - Offenlage Beschlussvorschlag: 1. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan RUBINMÜHLE wird als Entwurf beschlossen. 3. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE RHEINSTRASSE NORD wird als Entwurf beschlossen. 4. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage) durchgeführt. Anlage(n): - Abwägungstabelle - Bestandsplan - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung - Umweltbericht BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 39/2015 - Orientierende umwelttechnische Erkundung - Überlagerter B-Plan Seite - 2 - Drucksache 39/2015 Seite - 3 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE einen 8,0 m breiten und ca. 440 m² großen Teilbereich des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE RHEINSTRASSE NORD überlagert, sollen die Festsetzungen des bisher geltenden Bebauungsplanes für den Bereich der Überlagerung aufgehoben und durch die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes RUBINMÜHLE ersetzt werden. Dieser setzt den Überlagerungsbereich als private Verkehrsfläche (Brücke über die Schutter) fest. Auf der Grundlage des vom Gemeinderat gebilligten Vorentwurfs wurde in der Zeit vom 04.08.2014 bis 12.09.2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der anliegenden Tabelle inhaltlich wiedergegeben. Weiteres Verfahren/ Beschlussvorschlag Die Verwaltung bittet darum, den in den Stellungnahmen zu den Anregungen vorgeschlagenen Bewertungen zuzustimmen, den Bebauungsplan als Entwurf zu beschließen und auf dessen Grundlage die Offenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen. Kosten Die Stadt Lahr führt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes durch. Die Firma Rubin trägt die Kosten für externe Planungsleistungen (wie Umweltprüfung, Gutachten, etc.) und für ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Die für die Anbindung des südlichen Erweiterungsbereichs erforderliche Brücke über die Schutter stellt die Firma Rubin auf ihre Kosten her. Die Zufahrt und das Brückenbauwerk sowie die spätere Bau- und Unterhaltspflicht verbleiben bei der Firma Rubin. Für die weitere verkehrliche Anbindung über den Flugplatz Ostbereich hat die Stadt Lahr im Jahr 2014 die Wegeverbindung über die David-Schieni-Straße für den Schwerlastverkehr ausgebaut. In einem zwischen der Firma Rubin und der Stadt Lahr zu schließendem Städtebaulichen Vertrag sind unter anderem die Kostentragungspflichten festzulegen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.