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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung - Beratung des Entwurfs - Offenlage)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stallmann

Datum: 27.01.2015 Az.: -0690 St

Drucksache Nr.: 39/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.02.2015

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Hugsweier

10.02.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage

Beschlussvorschlag:

1. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungen zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan RUBINMÜHLE wird als Entwurf beschlossen.
3. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM
GE RHEINSTRASSE NORD wird als Entwurf beschlossen.
4. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage) durchgeführt.

Anlage(n):
- Abwägungstabelle
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Umweltbericht
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 39/2015

- Orientierende umwelttechnische Erkundung
- Überlagerter B-Plan

Seite - 2 -

Drucksache 39/2015

Seite - 3 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE einen 8,0 m breiten und ca. 440 m²
großen Teilbereich des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE
RHEINSTRASSE NORD überlagert, sollen die Festsetzungen des bisher geltenden Bebauungsplanes für den Bereich der Überlagerung aufgehoben und durch die Festsetzungen des neuen
Bebauungsplanes RUBINMÜHLE ersetzt werden. Dieser setzt den Überlagerungsbereich als private Verkehrsfläche (Brücke über die Schutter) fest.
Auf der Grundlage des vom Gemeinderat gebilligten Vorentwurfs wurde in der Zeit vom
04.08.2014 bis 12.09.2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die seitens der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der anliegenden
Tabelle inhaltlich wiedergegeben.
Weiteres Verfahren/ Beschlussvorschlag
Die Verwaltung bittet darum, den in den Stellungnahmen zu den Anregungen vorgeschlagenen
Bewertungen zuzustimmen, den Bebauungsplan als Entwurf zu beschließen und auf dessen
Grundlage die Offenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Kosten
Die Stadt Lahr führt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes durch.
Die Firma Rubin trägt die Kosten für externe Planungsleistungen (wie Umweltprüfung, Gutachten,
etc.) und für ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Die für die Anbindung des südlichen Erweiterungsbereichs erforderliche Brücke über die Schutter stellt die Firma Rubin auf ihre Kosten her.
Die Zufahrt und das Brückenbauwerk sowie die spätere Bau- und Unterhaltspflicht verbleiben bei
der Firma Rubin.
Für die weitere verkehrliche Anbindung über den Flugplatz Ostbereich hat die Stadt Lahr im Jahr
2014 die Wegeverbindung über die David-Schieni-Straße für den Schwerlastverkehr ausgebaut.
In einem zwischen der Firma Rubin und der Stadt Lahr zu schließendem Städtebaulichen Vertrag
sind unter anderem die Kostentragungspflichten festzulegen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.