Beschlussvorlage (Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Vergabe der Objektplanung - Verkehrsanlagen)
17. Juni 2015
Beschlussvorlage Amt: 605 Misic Datum: 15.04.2015 Az.: 60/605 Mi/Kl Drucksache Nr.: 117/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 17.06.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 603 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Vergabe der Objektplanung - Verkehrsanlagen Beschlussvorschlag: Das Ingenieurbüro Mailänder Consult GmbH aus Karlsruhe, wird beauftragt die Ingenieurleistungen im Rahmen der Objektplanung Verkehrsanlage für die Baumaßnahme Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu erbringen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% Mehrwertsteuer: 182.156,89 EUR BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 117/2015 Seite - 2 - Begründung: Allgemein: In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2015 wurde dem Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofs unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude und dem Umbau des Knotenpunktes Schwarzwald-/Vogesenstraße als abknickende Vorfahrtsstraße sowie dem Umbau der bestehenden Bushaltestelle zu Parkplätzen zugestimmt. Ingenieurbüro Mailänder Consult wurde von der Deutschen Bahn AG für die Planung und Überwachung des geplanten barrierefreien Umbaus des Lahrer Bahnhofs beauftragt. Im Hinblick auf die räumliche und zeitliche Abhängigkeit zwischen der beiden Maßnahmen, die beide im Jahr 2018, pünktlich zur Eröffnung der Landesgartenschau Lahr 2018 fertiggestellt werden müssen, empfiehlt die Verwaltung das Planungsbüro der Bahn, Mailänder Consult aus Karlsruhe, mit der Fortführung der Planungsphase (Entwurfs- und Ausführungsplanung) , Durchführung der Vergabephase (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) und Ausführungsphase (Bauoberleitung) der städtischen Verkehrsanlagen zu beauftragen. Mailender Consult übernimmt die Koordinierung der Planung und Durchführung der beiden städtischen Maßnahmen („Verkehrsanlage Bahnhofsvorplatz“ und „Neubau ZOB“) mit dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG und die örtliche Bauüberwachung. Honorarermittlung: Grundlage für die Berechnung des Honorars nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die Kostenberechnung, die In der Leistungsphase 3 erstellt wird. Die vorläufige Kostenschätzung ergibt für das Honorar der Objektplanung Verkehrsanlage anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.134.856,30 EUR (Netto, ohne 19% Mehrwertsteuer) Die Objektplanung Verkehrsanlage wird in der Honorarzone III Mindestsatz = 89.661,20 Netto angesiedelt. Die Nebenkosten werden mit 5 % des Mindestsatzes für die anrechenbaren Kosten berechnet. Berechnung des Ingenieurhonorars nach HOAI für die Objektplanung - Verkehrsanlage HOAI Leistungsphase LPH 1 LPH 2 LPH 3 LPH 4 LPH 5 LPH 6 LPH 7 Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung der Vergabe Mittwirkung bei der Vergabe Bauoberleitung LPH 8 Prozentsatz vom Mindestsatz 0% 0% 25% 0 15 9,5 3,5 15 Honorar 0,00 0,00 22.415,30 0,00 13.449,18 8.517,81 3.138,14 13.449,18 Drucksache 117/2015 Seite - 3 - LPH 9 Objektbetreuung 1 Gesamthonorar LPH 1-9 69 (Netto) Umbauzuschlag 20% auf LPH 1 - 9 Besondere Koordination Fachplaner Leistung ZOB Besondere Örtliche Bauüberwachung 3,1% von Leistung 1.134.856,30 Besondere Erstellung des digitalen Leistung Geländemodells Besondere Digitale ProjektübernahLeistung me Zwischensumme Nebenkosten 5% Netto Honorar 19% Mehrwertsteuer Brutto Honorar 896,61 61.866,23 12.373,25 21.840,00 35.180,55 2.619,05 11.904,76 145.783,83 7.289,19 153.073,02 29.083,87 182.156,89 Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag für die Objektplanung – Verkehrsanlage an das Ingenieurbüro Mailänder Consult aus Karlsruhe zu erteilen. Auftragssumme beträgt 182.156,89 EUR (Brutto, inkl. 19% Mehrwertsteuer) Mittelverfügung: Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2015 unter der Finanzposition 2.9300.950000 / 080 zur Verfügung. Die Beauftragung wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stufenweise im Jahr 2015 und im Jahr 2016 erfolgen Es wird gebeten den vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen Tilman Petters Michael Kleinthomä Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in den nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1- 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.