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Beschlussvorlage (Schutterlindenbergschule Lahr - Sanierung der Fenster im 2. Obergeschoss (Südfassade) Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Meinlschmidt

Datum: 16.01.2015 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 18/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schutterlindenbergschule Lahr
- Sanierung der Fenster im 2. Obergeschoss (Südfassade)
Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben(Haushaltsjahr 2014)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 05.05.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur
Finanzierung der o.g. Fenstersanierung der Schutterlindenbergschule bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 77.000,- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 77.000,- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule,
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in
tatsächlicher Höhe von 60.000,- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 18/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Beschluss vom 05.05.2014, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr.
104/2014, hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung
der o.g. Fenstersanierung der Schutterlindenbergschule bei der Finanzposition
1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 77.000,- € bewilligt. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2014 um 77.000,- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die Baumaßnahmen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen und vollständig abgerechnet werden. Die Mehrausgaben belaufen sich nunmehr auf 60.000,-- € da zusätzlich in der allgemeinen Gebäudeunterhaltung weniger Maßnahmen ausgeführt
werden mussten und bei der Ausschreibung der Baumaßnahmen günstigere Ergebnisse erzielt werden konnten als in der Kostenberechnung veranschlagt wurden.
Somit sind bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 60.000,- € zu bewilligen.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041100(Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale) erfolgen.

Tilman Petters

Silke Kabisch