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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Abt.: 433 / 201
Meinen / Wurth

Datum: 20.01.2015 Az.:

Drucksache Nr.: 27/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

43/433

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014):
Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014
bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule –Honorare und
Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 44.050,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.3330.110000 (Städtische Musikschule – Musikschulentgelte) in
Höhe von 24.900,-- €, 1.3330.164000 (Städtische Musikschule – Personalkostenersätze) in Höhe von 12.800,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musikschule – Zuweisungen vom Landkreis) in Höhe von 6.350,-- €.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 27/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Für Honorare und Entschädigungen (Finanzposition 1.3330.572300) waren im Haushaltsplan 2014 Ausgabemittel in Höhe von 210.000,-- € veranschlagt.
Nach dem aktuellen Stand der Haushaltsrechnung 2014 sind auf der vorgenannten
Finanzposition Ausgaben in Höhe von 254.007,43 € verbucht worden, die damit um
44.007,43 € über dem Planansatz liegen.
Die Mehrausgaben entstanden aufgrund einer höheren Nachfrage von Unterrichtsangeboten von Honorarkräften. Außerdem mussten zwei längerfristige Krankheitsfälle
durch Honorarkräfte zeitlich befristet nachbesetzt werden.
Ein vollständiger Ausgleich der Mehrausgaben ist innerhalb des Unterabschnittes
1.3330 „Städtische Musikschule“ durch entsprechende Mehreinnahmen möglich.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen
1.3330.110000 (Städtische Musikschule –Musikschulentgelte) in Höhe von 24.900,-- €,
1.3330.164000 (Städtische Musikschule – Personalkostenersätze), in Höhe von
12.800,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musikschule – Zuweisungen vom Landkreis) in Höhe von 6.350,-- € erfolgen.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert