Beschlussvorlage
Abt.: 433 / 201
Meinen / Wurth
Datum: 20.01.2015 Az.:
Drucksache Nr.: 27/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
09.02.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
43/433
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014):
Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014
bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule –Honorare und
Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 44.050,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.3330.110000 (Städtische Musikschule – Musikschulentgelte) in
Höhe von 24.900,-- €, 1.3330.164000 (Städtische Musikschule – Personalkostenersätze) in Höhe von 12.800,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musikschule – Zuweisungen vom Landkreis) in Höhe von 6.350,-- €.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 27/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Für Honorare und Entschädigungen (Finanzposition 1.3330.572300) waren im Haushaltsplan 2014 Ausgabemittel in Höhe von 210.000,-- € veranschlagt.
Nach dem aktuellen Stand der Haushaltsrechnung 2014 sind auf der vorgenannten
Finanzposition Ausgaben in Höhe von 254.007,43 € verbucht worden, die damit um
44.007,43 € über dem Planansatz liegen.
Die Mehrausgaben entstanden aufgrund einer höheren Nachfrage von Unterrichtsangeboten von Honorarkräften. Außerdem mussten zwei längerfristige Krankheitsfälle
durch Honorarkräfte zeitlich befristet nachbesetzt werden.
Ein vollständiger Ausgleich der Mehrausgaben ist innerhalb des Unterabschnittes
1.3330 „Städtische Musikschule“ durch entsprechende Mehreinnahmen möglich.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen
1.3330.110000 (Städtische Musikschule –Musikschulentgelte) in Höhe von 24.900,-- €,
1.3330.164000 (Städtische Musikschule – Personalkostenersätze), in Höhe von
12.800,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musikschule – Zuweisungen vom Landkreis) in Höhe von 6.350,-- € erfolgen.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Jürgen Trampert