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Beschlussvorlage (Erweiterung Scheffel-Gymnasium, Pflichtbereich und Mensa - Mängelbeseitigung Elektroinstallation Endgültige Deckung der für die Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Meinlschmidt

Datum: 19.01.2015 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 26/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Erweiterung Scheffel-Gymnasium, Pflichtbereich und Mensa
- Mängelbeseitigung Elektroinstallation
Endgültige Deckung der für die Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation
bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 07.04.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
zur Finanzierung der o.g. Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bei der
Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich
einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88.000,-- € bewilligt. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum
Planansatz 2014 um 88.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014
gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium,
Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 97.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 26/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Beschluss vom 07.04.2014, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr. 83/2014, hat der
Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Mängelbehebung im Bereich
der Elektroinstallation bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88.000,-€ bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 88.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Mit der Mängelbeseitigung der Elektroinstallation wurde nach Bewilligung der Mittel begonnen. Die Mehrausgaben belaufen sich nunmehr auf 97.000,-- €, da zusätzlich eine Messung
der Gesamtanlage nach VDE 0100-105 durchgeführt werden musste.
Die Restmängel werden je nach Möglichkeit während dem Schulbetrieb oder zu Ferienzeiten
behoben. Die vollständige Beseitigung wird voraussichtlich Ende der Sommerferien 2015 abgeschlossen sein.
Somit sind bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung
Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von
97.000,-- € zu bewilligen.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale) erfolgen.

Tilman Petters

Silke Kabisch