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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Abt: 622, 201
Brucker, Wurth

Datum: 21.01.2015 Az.:

Drucksache Nr.: 29/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

62/622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl)

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014
bei der Finanzposition 2.6140.988000/999 (Bodenordnung –Abwicklung von
Umlegungsverfahren: Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen BG Heubühl)
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 94.450,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse aus
Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie durch Einsparungen bei
den Finanzpositionen 2.8800.932300/999 (Allgemeines Grundvermögen –
Erwerb Gewässerstreifen Schutter) in Höhe von 30.000,-- € und
2.8800.98800/999 (Allgemeines Grundvermögen –Zuweisungen und Zuschüsse
an übrige Bereiche) in Höhe von 23.000,-- €.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 29/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Die Haushaltsrechnung 2014 mit Stand vom 09.01.2015 weist unter der Finanzposition
2.6140.988000/999 „Bodenordnung –Abwicklung von Umlegungsverfahren: Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen BG Heubühl“ verbuchte Ausgaben in Höhe von
€ 94.432,38 aus. Ein Ausgabeansatz war im Haushaltsplan 2014 nicht veranschlagt.
Für die vorgenannte Finanzposition besteht gemeindewirtschaftsrechtlich gesehen eine
sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ mit der Finanzposition 2.8800.340020/001 „Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse BG Heubühl“ (= „UD-Beziehung“). Dies bedeutet,
dass evtl. Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen evtl. Mehrausgaben bei den Ausgleichsbeträgen für Minderzuteilungen decken.
Im Haushaltsplan 2014 waren unter der Finanzposition 2.8800.340020/001 erwartete
Verkaufserlöse in Höhe von € 180.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2014
vom 09.01.2015 weist hier verbuchte Einnahmen in Höhe von € 98.837,14 aus. Da
somit keine Mehreinnahmen vorliegen, kann aus der bestehenden „UD-Beziehung“
keine (Teil-)Deckung der Mehrausgaben bei den Ausgleichsbeträgen für Minderzuteilungen (BG Heubühl) erfolgen, so dass diese einer gesonderten Bewilligung bedürfen.
Bei den verbuchten Ausgleichsbeträgen für Minderzuteilungen handelt es sich um
Zahlungen an Eigentümer von Grundstücken im Baugebiet Heubühl (Reichenbach)
aufgrund vertraglicher Festlegungen. Danach erfolgen Auszahlungen entsprechend den
vorgenommenen Grundstücksverkäufen. Im Jahr 2014 konnte ein weiteres Grundstück
veräußert werden, was eine Einnahme von 98.837,14 € zur Folge hatte. Damit konnte
die letzte Rate in Höhe von 94.450,-- € an die Umlegungsbeteiligten ausgezahlt werden.
Die weiteren im Jahr 2014 geplanten Verkäufe konnten aufgrund kurzfristig zurückgetretener Kaufwilliger nicht realisiert werden, so dass der Einnahmeansatz von
€ 180.000,- nicht erreicht bzw. übertroffen werden konnte. Damit lagen auch keine
Mehreinnahmen vor, die im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit zur Deckung der
Ausgabenposition hätten herangezogen werden können. Erwartet wird die Realisierung
der Grundstücksverkäufe im Haushaltsjahr 2015. Eine Grundstücksfläche befindet sich
bereits im Vergabeverfahren.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen
2.8800.932300/999 (Allgemeines Grundvermögen –Erwerb Gewässerstreifen Schutter)
in Höhe von 30.000,-- € und 2.8800.98800/999 (Allgemeines Grundvermögen –
Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 23.000,-- € erfolgen.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert