Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl))
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (2. Sitzung)
9. Februar 2015
9. Februar 2015
Beschlussvorlage Abt: 622, 201 Brucker, Wurth Datum: 21.01.2015 Az.: Drucksache Nr.: 29/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 62/622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.6140.988000/999 (Bodenordnung –Abwicklung von Umlegungsverfahren: Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen BG Heubühl) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 94.450,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 2.8800.932300/999 (Allgemeines Grundvermögen – Erwerb Gewässerstreifen Schutter) in Höhe von 30.000,-- € und 2.8800.98800/999 (Allgemeines Grundvermögen –Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 23.000,-- €. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 29/2015 Seite - 2 - Begründung: Die Haushaltsrechnung 2014 mit Stand vom 09.01.2015 weist unter der Finanzposition 2.6140.988000/999 „Bodenordnung –Abwicklung von Umlegungsverfahren: Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen BG Heubühl“ verbuchte Ausgaben in Höhe von € 94.432,38 aus. Ein Ausgabeansatz war im Haushaltsplan 2014 nicht veranschlagt. Für die vorgenannte Finanzposition besteht gemeindewirtschaftsrechtlich gesehen eine sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ mit der Finanzposition 2.8800.340020/001 „Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse BG Heubühl“ (= „UD-Beziehung“). Dies bedeutet, dass evtl. Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen evtl. Mehrausgaben bei den Ausgleichsbeträgen für Minderzuteilungen decken. Im Haushaltsplan 2014 waren unter der Finanzposition 2.8800.340020/001 erwartete Verkaufserlöse in Höhe von € 180.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2014 vom 09.01.2015 weist hier verbuchte Einnahmen in Höhe von € 98.837,14 aus. Da somit keine Mehreinnahmen vorliegen, kann aus der bestehenden „UD-Beziehung“ keine (Teil-)Deckung der Mehrausgaben bei den Ausgleichsbeträgen für Minderzuteilungen (BG Heubühl) erfolgen, so dass diese einer gesonderten Bewilligung bedürfen. Bei den verbuchten Ausgleichsbeträgen für Minderzuteilungen handelt es sich um Zahlungen an Eigentümer von Grundstücken im Baugebiet Heubühl (Reichenbach) aufgrund vertraglicher Festlegungen. Danach erfolgen Auszahlungen entsprechend den vorgenommenen Grundstücksverkäufen. Im Jahr 2014 konnte ein weiteres Grundstück veräußert werden, was eine Einnahme von 98.837,14 € zur Folge hatte. Damit konnte die letzte Rate in Höhe von 94.450,-- € an die Umlegungsbeteiligten ausgezahlt werden. Die weiteren im Jahr 2014 geplanten Verkäufe konnten aufgrund kurzfristig zurückgetretener Kaufwilliger nicht realisiert werden, so dass der Einnahmeansatz von € 180.000,- nicht erreicht bzw. übertroffen werden konnte. Damit lagen auch keine Mehreinnahmen vor, die im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit zur Deckung der Ausgabenposition hätten herangezogen werden können. Erwartet wird die Realisierung der Grundstücksverkäufe im Haushaltsjahr 2015. Eine Grundstücksfläche befindet sich bereits im Vergabeverfahren. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 2.8800.932300/999 (Allgemeines Grundvermögen –Erwerb Gewässerstreifen Schutter) in Höhe von 30.000,-- € und 2.8800.98800/999 (Allgemeines Grundvermögen – Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 23.000,-- € erfolgen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert