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Informationsvorlage (Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Information
Amt: 201
Wurth

Datum: 08.06.2015

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer:
175/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.07.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.07.2015

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht
der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis.

Anlage(n):
Rechenschaftsbericht 2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 175/2015

Seite - 2 -

Begründung:

1). Vorbemerkung
Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungs-ergebnis den
gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vor. Dies
geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und
der Stadtkämmerei zurück.
Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach
Ende
des
Haushaltsjahres
aufzustellen
und
vom
Gemeinderat
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal)
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden.
Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berück-sichtigung der
rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals
für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig
über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das
frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt.

2). Jahresrechnung 2014
Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe
von 123.476.318,23 € aus. Davon entfallen 106.148.896,69 € auf den Ver-waltungshaushalt
und 17.327.421,54 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 12.043.097,70 €. Im Haushaltsplan 2014 war eine Zuführung in Höhe von 8.140.000,00 € veran-schlagt, so dass sich
die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögens-haushalt auf 3.903.097,70 € beläuft.
Diese resultiert im Wesentlichen aus Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe
von rd. 3,3 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 1,1 Mio. €), auf die sonstigen Finanzeinnahmen (+ rd. 1,0 Mio. €) und auf die Finanzausgleichszuweisungen (+ rd. 0,8 Mio.).

Drucksache 175/2015

Seite - 3 -

Bezogen auf das Ergebnis des Vermögenshaushaltes 2014 ist anzumerken, dass die Bildung
von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan für die
Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 nur für diejenigen Maßnahmen und nur jeweils in der Höhe vorgenommen wurde, bei denen im Jahr 2015
noch eine Restabwicklung über den städtischen Haushalt zu erfolgen hat.
Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher Haushaltsausgabereste 2014 in Gesamthöhe von rd. 1,85 Mio. € hat zu einer entsprechenden Entlastung geführt und damit in der Folge auch wesentlich zur Ergebnisverbesserung 2014 beigetragen.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2014 ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag in
Höhe von 4.932.734,82 € zugeführt worden (= Ergebniszuführung 2014). Unter Berücksichtigung dieser (ergebnisbezogenen) Zuführung sowie im Weiteren einer zweckgebundenen Zuführung in Höhe von 163.775,11 € (Grundstückserlöse Flughafenareal Ost, Zweckbindung
„Rahmenkonto Ost“) beläuft sich die Gesamtzuführung 2014 auf 5.096.509,93 € und damit
der kumulierte Rücklagenbestand zum 31.12.2014 auf 24.022.594,82 €.
Im Haushaltsplan 2014 war eine (ergebnisbezogene) Rücklagenentnahme in Höhe von
490.000,00 € veranschlagt, so dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 5.422.734,82 €
zu verzeichnen ist. Nach Abzug der für das Jahr 2014 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 1.888.471,52 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 5.744.275,02 € (davon entfallen 5.322.161,13 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost) verbleibt ein einsetz-barer Rücklagenbestand in Höhe von 16.389.848,28 €.
Der Haushaltsplan 2015 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.315.000,-- € sowie die Finanzplanung für das Jahr 2016 eine weitere
Entnahme in Höhe von 7.025.000,-- € vor und damit aus damaliger Sicht (unter Einrechnung
einer vorläufigen Ergebnisverbesserung 2014 in Höhe von 490.000,-- €) den vollen Verzehr
des einsetzbaren Rücklagenbestandes. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahmen verbliebe zum 31.12.2014 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd.
5,05 Mio. €.
Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 vom 09.09.2014, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.09.2014 zur Kenntnis gegeben wurde sowie im Zuge der
Einbringung (10.11.2014), Vorberatung (01.12.2014) und Verabschiedung (15.12.2014) des
Haushaltsplanes für das Jahr 2015 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche
Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach
nicht nur die im Planwerk 2014 veranschlagte Rücklagenentnahme in voller Höhe entbehrlich
werden, sondern sich darüber hinaus eine ansehnliche Rücklagenzuführung ergeben dürfte.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2014 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer