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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Ge-werbepark Raum Lahr – IGP -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 27.10.2014 Az.: 922.5324

Drucksache Nr.: 264/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – IGP -

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Ausgaben bei der
Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband)
in Höhe von € 178.570,-.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 178.570,-.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 264/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Der Stadt Lahr fließt das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer für das
Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV
IGP) zu. Die Stadt Lahr führt das Ist-Aufkommen an Grund- und Gewerbesteuer
aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage und Belastungen aus dem Finanzausgleich mit einem Versatz von einem Jahr an den
Zweckverband ab. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach
der Zweckverbandssatzung zu leistende Abschlag des laufenden Jahres berücksichtigt. Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der
Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der
Zweckverband der Stadt Lahr.
Die Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr – ZV IGP - (HHST. 1.7910.673000) wurde im Haushalt 2014 mit
€ 480.000,- veranschlagt. Gleichzeitig erhielt die Haushaltstelle den Haushaltsvermerk der unechten Deckungsfähigkeit. Das heißt, Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) stehen für Mehrausgaben zur Verfügung.
Im Jahr 2013 sind der Stadt Lahr für das Zweckverbandsareal Grund- und Gewerbesteuer in Höhe von € 778.293,20 zugeflossen. Hierauf hatte die Stadt
Lahr bereits zum 30.06.2013 eine Abschlagszahlung in Höhe von 235.136,72 €
(= 50 % des Jahreswertes 2012) geleistet. Somit war im Jahr 2014 noch eine
Restzahlung aus der Abrechnung 2013 in Höhe von € 543.156,48 zur Zahlung
fällig. Darüber hinaus war satzungsgemäß noch eine Abschlagszahlung für das
Jahr 2014 in Höhe von 389.146,60 (= 50 % des Jahreswertes 2013) zu leisten.
Insgesamt wurden Zahlungen aus dem Zufluss von Grund- und Gewerbesteuern in Höhe € 932.303,08 an den ZV IGP geleistet.
Die Stadt Lahr wurde hieraus im Rahmen des Finanzausgleichs mit insgesamt
€ 573.732,79 belastet. Diese Belastung erstattete der ZV IGP der Stadt Lahr.
Die Mehrausgaben konnten aufgrund des Haushaltsvermerks teilweise durch
die Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für die ungedeckten Mehrausgaben ist
es deshalb erforderlich, bei dieser Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von € 178.570,- zu bewilligen.
Die Mehrausgaben in Höhe von € 178.570,- können durch Mehreinnahmen bei
der Haushaltsstelle 1.9000.0030000 (Gewerbesteuer) in voller Höhe gedeckt
werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer