Navigation überspringen

Beschlussvorlage (VOF-Verfahren Kita+ - Vergabe der Architektenleistungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Eckert

Datum: 12.02.2015 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 47/2015
Ka/Ec

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

VOF-Verfahren Kita+
- Vergabe der Architektenleistungen

Beschlussvorschlag:

Das Architekturbüro (se)arch, Freie Architekten BDA aus Stuttgart erhält den Auftrag
für die Leistungsphasen 2-5 der Architektenleistungen zum Neubau der Kita+ im
Bürgerpark.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 47/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2014 den Neubau einer 4-gruppigen
Kindertagesstätte im Mauerfeld (Bürgerpark) beschlossen. Zudem stimmte der Gemeinderat der Schaffung von Funktionsräumen für die museale Betreuung des römischen Streifenhauses und von Begegnungsräumen für die Menschen im Westen der
Kernstadt zu.
Es wurde ein Wettbewerbsverfahren nach VOF 2009 (Vergabeordnung für freiberufliche
Leistungen) mit nichtoffenem Realisierungswettbewerb für Architekten gem. §3 Abs. 1
und 3 RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) und vorgeschaltetem offenem
Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb gem. §3 Abs. 1 VOF 2009) durchgeführt.
Als Projekttitel wurde Kita+ gewählt.
Für den Sporthallenkomplex (Projekttitel Sporthalle+) wurde ein Verhandlungsverfahren
nach VOF 2009 mit integriertem, interdisziplinärem, nichtoffenem Realisierungswettbewerb für Architekten in Zusammenarbeit mit Fachingenieuren für Tragwerksplanung
gem. §3 Abs. 1 und 3 RPW 2013 und vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren
(Teilnehmerwettbewerb gem. §3 Abs. 1 VOF 2009) durchgeführt. Die beiden Verfahren
liefen parallel. Dadurch konnten sowohl Zeit als auch Kosten, bspw. bei den Fachpreisrichterhonoraren, eingespart werden.
Die Auslobung des Realisierungswettbewerbs für Architekten für das Projekt Kita+ im
Bürgerpark wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2014 beschlossen.

Vergabe von Architektenleistungen
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 207.000 € der
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen).
Die anrechenbaren Kosten für den Neubau der Kita+ im Bürgerpark liegen über diesem
Schwellenwert.
Mit dem Wettbewerbsmanagement wurde das Büro [phase eins]. aus Berlin beauftragt.
In zwei jeweils 1 ½ tägigen Workshops wurden von allen Beteiligten und den Nutzervertretern die Rahmenbedingungen erörtert und der Auslobungstext vorbereitet.
In das Wettbewerbsverfahren war die Architektenkammer Baden-Württemberg einzubinden. Die Auslobung wurde mit den Vertretern der Kammer in Stuttgart abgestimmt.
Das Wettbewerbsverfahren wurde am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaft sowie im Internet unter www.phase1.de/kitaPLUSlahr veröffentlicht.
Für den nichtoffenen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architekten haben sich
bis zum 15. Juli 2014 insgesamt 51 Büros aus Deutschland und Österreich beworben.
Durch das Auswahlgremium am 18. August 2014 wurden 12 Teilnehmer und 2 Nachrücker ausgewählt und zur Teilnahme aufgefordert.
Ein Büro erklärte innerhalb der gesetzten Frist, dass es in der Lage sei, am Wettbewerb
teilzunehmen, hat diese Bestätigung allerdings am 3. September 2014 zurückgezogen.
Darauf wurde der erste der zwei vom Auswahlgremium bestimmten Nachrücker zur
Teilnahme aufgefordert und hat diese rechtzeitig bestätigt.

Drucksache 47/2015

Seite - 3 -

Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeiten war Dienstag der 11. November 2014.
Einlieferungstermin der Modelle war Montag der 17. November 2014. Es wurden 11
Arbeiten eingereicht. Die Wettbewerbsleistungen des 12. ausgewählten Teilnehmers
sind nicht eingegangen. Alle eingegangenen Arbeiten wurden in die Vorprüfung einbezogen.
Die Vorprüfung wurde von Mittwoch, 12. November 2014 bis Montag, 01. Dezember im
koordinierenden Büro, bei [phase eins]. in Berlin, durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung fand am Montag, den 24. November 2014 ein Sachverständigentermin in den
Räumen des Büros von [phase eins]. statt.
Als Sachverständige haben an der Vorprüfung teilgenommen:
- Maria Kupfer, Stadtbauamt Lahr Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
- Helmut Göppert, Göppert Ingenieure, Lahr
- Thorsten Mietzner, Stadthistoriker, Stadt Lahr
Als externe Vorprüfer haben teilgenommen:
- Birgit Petersen, Architektin, Berlin
- David Meyer, Architekt, Berlin
Das Preisgericht tagte am 08. Dezember 2014. Es setzte sich wie folgt zusammen:
Fachpreisrichter (8 Stimmen)
Tilman Petters, Silke Kabisch, Prof. Jörg Aldinger, Prof. Susanne Dürr, Prof. Gisela
Glass, Dr. Fred Gresens, Burkhard Wegener, Prof. Tobias Wulf
Stellvertretende Fachpreisrichter
Gabriele D’Inka, Sabine Fink, Tobias de Haën
Sachpreisrichter (7 Stimmen)
Dr. Wolfgang G. Müller, Guido Schöneboom, Roland Hirsch, Rudolf Dörfler, Annerose
Deusch, Sven Täubert, Jörg Uffelmann
Stellvertretende Sachpreisrichter
Ulrike Karl, Dr. Haiko Holland, Günter Evermann, Richard Sottru
Die Stimme des Stimme des entschuldigten Sachpreisrichters Dr. Wolfgang G. Müller
übernahm Ulrike Karl.
Auf Vorschlag aus dem Kreis der Preisrichter wurde Frau Prof. Gisela Glass ohne Gegenstimme zur Vorsitzenden gewählt.
In der Sitzung des Preisgerichts wurde einstimmig beschlossen, die ausgelobten Preise
in der zuvor beschlossenen Reihenfolge zu verteilen:
1. Preis

(se)arch – Freie Architekten BDA, Stuttgart

2. Preis

harris + kurrle architekten bda, Stuttgart

3. Preis

L/A Liebel/Architekten BDA, Aalen

Drucksache 47/2015

Seite - 4 -

Die drei oben genannten Bewerber wurden im Nachgang des Wettbewerbsverfahrens
für das Verhandlungsverfahren entsprechend der Vergabe von Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 §34 für die Kita+ im Bürgerpark
Lahr eingeladen.
Mit der Einladung erhielten die Büros die Zuschlagskriterien mit Gewichtung übersandt:
I.

Wettbewerbsergebnis

max. 40 Pkt.

II.

Projektteam und Herangehensweise max. 40 Pkt.

III.

Honorar / Preis

max. 20 Pkt.

Folgende Dokumente sollten hierbei als Grundlage der Angebotserstellung sowie der
Erarbeitung weiterer Unterlage verwendet werden:
1.

Vertragsentwurf Objektplanung einschl. Anlagen zum Vertrag

2.

Formblatt Honorarangebot

3.

Bewertungskriterien

4.

Matrizen I. – IV. (I. Wettbewerbsergebnis, II. Projektteam und Herangehensweise, III. Honorar/Preis und IV. Gewichtung)

Die Verhandlungsgespräche fanden am 11. Februar 2015 statt.
Die Bewertungskommission setzte sich wie folgt zusammen:
- Tilman Petters, Baubürgermeister, Stadt Lahr
- Silke Kabisch, Stadtbauamt Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
- Tobias Eckert, Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
- Benjamin Karl, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Stadt Lahr
- Christian Ziser, Rechnungsprüfungsamt, Stadt Lahr
- Ulrike Karl, Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
- Tobias de Haën, Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
- Christian Lehmhaus, Büro [phase eins]., Berlin
Die Büros harris + kurrle architekten bda aus Stuttgart sowie L/A Liebel/Architekten
BDA aus Aalen haben ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren abgesagt.
Nach Beendigung der Gespräche erfolgte die Auswertung.
Das Büro (se)arch, Freie Architekten BDA aus Stuttgart erhielt 87 Punkte.
Auf Grundlage der am 12. Mai 2014 genehmigten Grobkostenschätzung ergeben sich
für das Architektenhonorar anrechenbare Kosten in Höhe von 1.970.000,00 €.
Die Honorarrechnung stellt sich auf dieser Basis und nach dem vorliegenden Angebot
vom 02.02.2015 wie folgt dar:
Honorarzone:
Honorarsatz:

III
3/4

Drucksache 47/2015

Leistungsphase
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung
LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation
Gesamthonorar netto

Seite - 5 -

0%
7%
15%
3%
25%
(10%)
(3,25%)
(32%)
(2%)
97,25%

0,00 €
17.526,22 €
37.556,18 €
7.511,24 €
62.593,64 €
(25.037,46 €)
(8.137,17 €)
(80.119,86 €)
(5.007,49 €)
243.489,25 €

Zuzüglich den Nebenkosten in Höhe von 5% auf das Netto-Honorar sowie den vereinbarten besonderen Leistungen (Erstellen von Visualisierungen und Mitwirkung bei der
Fördermittelbeschaffung) und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%
ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 310.368,31 € brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 12. Mai
2014 das Büro (se)arch, Freie Architekten BDA, Stuttgart mit den Architektenleistungen laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 33 ff. Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten zu beauftragen.
Die Verwaltung schlägt eine stufenweise Beauftragung vor. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen die Leistungsphasen 2-5 beauftragt werden.

Tilman Petters

Silke Kabisch