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Informationsvorlage (FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg - Entwurf des Managementplans)

                                    
                                        Information
Amt: 602

Datum: 17.04.2015

Az.:Stahl/0679

Drucksache Nummer: 116/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

30.04.2015

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg
- Entwurf des Managementplans

Mitteilung:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht zum Managementplan für das FFH-Gebiet
zur Kenntnis.

Anlage(n):
Übersichtsplan FFH-Gebiete auf Gemarkung Stadt Lahr

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 116/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) wurde am
21.Mai 1992 als Richtlinie beschlossen. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie die
zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Das vorrangige Ziel der
Richtlinie ist es, in Europa „einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen".
Lebensräume und Arten, die in ihrem Vorkommen in Europa (potentiell) bedroht, sehr selten oder
einzigartig sind, sind nach der FFH-Richtlinie von „gemeinschaftlichem Interesse". Diese Schutzgüter in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen, bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Lebensraumtyp (LRT) oder die Art gut gedeiht und dies
voraussichtlich auch in Zukunft so bleiben wird.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Richtlinie zwei Strategien vor - den Gebietsschutz und den
Artenschutz. Der Gebietsschutz schreibt dabei nicht nur aktiv Maßnahmen zur Bewahrung, sondern auch zur Wiederherstellung und Verbesserung von Gebieten vor. Das Konzept des Artenschutzes hat eher einen vorbeugenden Charakter.
Auf dieser Grundlage, wurden im Jahr 2001 in Deutschland großräumige FFH-Gebiete ausgewiesen. Auf Lahrer Gemarkung existieren seitdem zwei FFH-Gebiete: Zum einen das Gebiet „Untere
Schutter-Unditz“ mit gesamt 2.637,52 .ha (davon 15,96 ha auf der Gemarkung Stadt Lahr, entspricht 0,6 %), sowie das FFH-Gebiet "Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg" mit
gesamt 2.039,17ha (davon 696,87 ha auf der Gemarkung Stadt Lahr). Auf der Gemarkung der
Stadt Lahr liegen mit 34,174 % damit die größten Flächenanteile des FFH-Gebietes "Schwarzwald
Westrand von Herbolzheim bis Hohberg".
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde für das Gebiet "Schwarzwald Westrand von
Herbolzheim bis Hohberg" nun Ende 2014 vom Regierungspräsidium Freiburg als Obere Naturschutzbehörde, der Entwurf für einen Managementplan (MaP) erstellt und der Stadt Lahr zur Stellungnahme vorgelegt.
Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFHRichtlinie bzw. der relevanten Arten der Vogelschutzrichtlinie erfasst und bewertet. Weiterhin werden konkrete Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung zusammen mit den Landeigentümern,
Pächtern etc. festgelegt. Grundsätzlich gilt für die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Gebiete
ein Verschlechterungsverbot (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Danach müssen Vorhaben die
Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
Das heißt, es wird geprüft ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden
darf.
Der MaP liefert darüber hinaus eine parzellenscharfe Konkretisierung der Gebietsaußengrenzen.
Diese verlaufen i.d.R. nun genau an Grundstücksgrenzen, Waldrand und Wegen.
Am 11.12.2014 fand ein Erörterungstermin des Regierungspräsidiums In Ettenheim statt, bei dem
für die Stadt Lahr Frau Stahl und Revierförster Herr Heid anwesend waren und sich informierten.
Weitere konkrete Fragen zur Umsetzung der Vorgaben wurden auf Einladung der Stadtverwaltung
Lahr am 4.3.2015 mit dem RP, der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Amt für Waldwirtschaft erörtert.

Drucksache 116/2015

Seite - 3 -

Eine Presseinformation zum MaP wurde von der Abteilung Öffentliches Grün an die Ortsverwaltungen zur Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern weitergeleitet, die Veröffentlichung in den
Tageszeitungen wurde vom RP zugesichert.
Folgende Anforderungen stellt der MaP an die Flächen:
Die Wochenstube der Wimperfledermaus am Bergfriedhof ist unverändert zu erhalten.
In den ökologisch wertvollen Buchenwäldern im Lahrer Stadtwald soll weiterhin naturnahe Waldwirtschaft betrieben werden, um die ökologische Qualität unverändert zu erhalten.
Besondere Teilbiotope wie z.B. die Silikatfelsen am Altvater sollen unverändert erhalten werden.
Im Offenlandbereich am Dammenberg sind v.a. die Erhaltung und extensive Pflege des KalkMagerrasens (städtisches Biotop) sowie der Mageren Flachlandmähwiesen durch ein- bis zweimalige Mahd mit Abräumen verpflichtend. Die seit der Erstkartierung im Jahr 2000 verlorengegangenen mageren Mähwiesen müssen innerhalb von 6 Jahren wiederhergestellt werden. Teilweise sollen Heckengehölze auf den Stock gesetzt werden und die Pflege des Streuobstbestandes wieder
aufgenommen werden.
Die Fundstellen bzw. Trägerbäume von seltenen Moosen (Rogers Goldhaarmoos und Grünes
Besenmoos) sind zu erhalten.
Als freiwillige Maßnahmen im Waldbereich, die u.a. auch vielen Fledermausarten dient, wird in
weiten Teilen die Förderung von Altholz- und Totholzinseln empfohlen. Diese Maßnahmen sind
ökokontofähig, so dass hier Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft bestehen. Städt. Forst und
Grünflächenabteilung möchten hier gemeinsam ein Alt- und Totholzkonzept für den Stadtwald Lahr
erarbeiten, dass als Ökokontomaßnahme gewertet werden kann.
Weitere freiwillige Maßnahmen, z.B. zur Förderung besonders schützenswerter Arten im Wald wie
der Gelbbauchunke, des Hirschkäfers und der spanischen Flagge (Schmetterlingsart) oder die
Ausdehnung der mageren Mähwiesen am Dammenberg, werden ebenfalls durch die Stadtverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Die Stadt Lahr ist damit aus Sicht der Verwaltung nur mit geringen Auflagen belastet. In den meisten Bereichen bedeuten die Vorgaben eine Weiterführung der bisherigen Flächenbewirtschaftung.
Lediglich eine Intensivierung der Nutzung ist im Bereich der FFH-Gebiete verboten, dies ist durch
die Stadt in den besagten Bereichen bislang jedoch auch nicht beabsichtigt.
Die wenigen zusätzlichen Maßnahmen für die Stadt sind nur von kleinerem Ausmaß und ohne
größeren Kostenaufwand durchführbar. Die Maßnahmen im Wald werden durch den städt. Forst
(Herr Heid) koordiniert, im Offenlandbereich (Dammenberg) durch Abt. 602 (Frau Stahl).
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt wird die wenigen Privateigentümer am Dammenberg
über deren Maßnahmenverpflichtungen informieren und ggf. fachlich unterstützen. Im Waldbereich
sind private Waldeigentümer nicht zu Maßnahmen verpflichtet.

BM Tilman Petters

Richard Sottru