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Beschlussvorlage (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Bismarckstraße Höhe Spital)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 25.02.2015 Az.: 112.21

Drucksache Nr.: 43/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

25.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Bismarckstraße Höhe Spital

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss befürwortet die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Bismarckstraße zwischen der Einmündung Kreuzstraße und
der Einmündung Doler Platz und somit die entsprechende Ausdehnung des derzeitigen Bereichs in Richtung Osten.

Anlage(n):
Plan verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 43/2015

Seite - 2 -

Begründung:
In der Bismarckstraße ist derzeit ab der Einmündung Kreuzstraße ein verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich ausgewiesen, in dem die zulässige Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt ist.
Durch den Neubau des Goldenen Winkels sowie das dort eingerichtete betreute Wohnen
queren zwischenzeitlich zahlreiche Fußgänger auf Höhe des Spitals die Bismarckstraße. Dort
ist derzeit eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugelassen.
Durch die Städtische Wohnungsbau GmbH wurde bereits die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs beantragt, um diese Fußgängerquerungen zu sichern.
Da die geltenden Richtlinien hierfür jedoch ein Fußgängeraufkommen von mindestens 50
Personen in der Spitzenstunde verlangen und dieses an der betreffenden Stelle nicht erreicht
werden kann, kommt diese Option nicht in Betracht.
Die Ausdehnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs bis zur östlichen Gebäudekante
des Spitals wird hingegen sowohl von der Verwaltung als auch von der Verkehrspolizei als
geeignete und rechtlich zulässige Maßnahme bewertet, um die Fußgängerquerungen sicherer zu gestalten.
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich setzt einen zentralen innerstädtischen Bereich mit
hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion voraus. Diese Vorgaben können im betreffenden Straßenabschnitt als gegeben angesehen werden.
Der Anhalteweg (Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg) verringert sich im Vergleich
zwischen den derzeit erlaubten 50 km/h und den im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
zulässigen 20 km/h um 30 Meter.
Die beabsichtigte Ausdehnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs kann somit auch
als deutlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im dortigen Bereich gewertet werden.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt