Beschlussvorlage (Neuordnung der Bewohnerparkzonen in der Innenstadt und Anpassung der Bewirtschaftung gemäß dem Parkraumkonzept Innenstadt)
Sitzung: Verkehrsausschuss (1. Sitzung)
25. März 2015
25. März 2015
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 09.03.2015 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 88/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 25.03.2015 beschließend öffentlich 17 JaStimme(n) 2 NeinStimme(n) 0 Enthaltung(en) Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 301 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neuordnung der Bewohnerparkzonen in der Innenstadt und Anpassung der Bewirtschaftung gemäß dem Parkraumkonzept Innenstadt Beschlussvorschlag: 1. Dem Verwaltungsvorschlag, die im Innenstadtbereich vorhandenen kleinteiligen Bewohnerparkzonen (A-F) zu zwei großen Bewohnerparkzonen zusammenzulegen, wird zugestimmt. 2. Dem Verwaltungsvorschlag, die öffentlichen Stellplätze in der Alleestraße, der Brestenbergstraße, der Obertorstraße, der Rappentorgasse, der Vogttorstraße und auf dem Roßplatz ausschließlich für Bewohner zu reservieren, wird zugestimmt. Gleichzeitig wird zugestimmt, auf dem Parkplatz am Doler Platz die Befreiung für Inhaber eines Bewohnerparkausweises, einen Parkschein zu lösen, zu entfernen. Anlage(n): Plandarstellung Neuordnung Bewohnerparken BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 88/2015 Seite - 2 - Begründung: Die Planungsgruppe Nord aus Kassel erstellte ein Parkraumkonzept für die Innenstadt von Lahr. Das Konzept wurde am 31.03.2014 vom Gemeinderat beschlossen. Ein Baustein des Konzeptes ist die Neuordnung der Bewohnerparkzonen und die Anpassung der Bewirtschaftung in der Lahrer Innenstadt. Im Untersuchungsgebiet des Parkraumkonzeptes Innenstadt, welches im Norden durch die Bergstraße/Turmstraße, im Osten durch die Gärtnerstraße, im Süden durch die Bundesstraße 415 und im Westen durch die Goethestraße/Alte Bahnhofstraße begrenzt wird, existieren sechs Bewohnerparkzonen, die von A bis F benannt sind. Die Abgrenzungen der Bewohnerparkzonen und die Geltungsbereiche der Bewohnerparkausweise sind der Anlage zu entnehmen. Insgesamt sind 220 Parkplätze im Untersuchungsgebiet vorhanden, auf welchen Inhaber eines Bewohnerparkausweises der entsprechenden Zone von der Pflicht, einen kostenpflichtigen Parkschein zu lösen, befreit sind. Durch die kleinteilige Aufteilung der Bewohnerparkzonen ist die Anzahl der nutzbaren Parkplätze je Bewohnerparkzone jedoch sehr begrenzt. Im Parkraumkonzept wird empfohlen, die im Untersuchungsgebiet vorhandenen kleinteiligen Bewohnerparkzonen (A bis F) durch die Zusammenlegung einzelner Zonen auszuweiten, um eine größere Flexibilität innerhalb der Bewohnerparkzonen zu erreichen. Durch die Vergrößerung erhöht sich auch die Chance für Besitzer eines gültigen Bewohnerparkausweises, einen freien Parkplatz innerhalb der entsprechenden Zone zu finden. Aufgrund der städtebaulichen Situation des Untersuchungsgebietes mit der mittig liegenden Fußgängerzone, sollte das Untersuchungsgebiet in zwei Bewohnerparkzonen aufgeteilt werden. Der Verlauf der Grenze wurde so gewählt, um die vorhandenen Parkplätze möglichst sinnvoll auf die potenziellen Nutzer aufzuteilen. Die Ausdehnung der beiden empfohlenen Bewohnerparkzonen ist der Anlage zu entnehmen. Einhergehend mit der Neuordnung der Bewohnerparkzonen sollte auch die Bewirtschaftung innerhalb der Zonen angepasst werden. In städtebaulich und verkehrlich sensiblen Bereichen sollte die Nutzung der Parkplätze ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Dies betrifft folgende Straßen im Innenstadtbereich (Kartendarstellung siehe Anlage): Alleestraße Brestenbergstraße Obertorstraße Rappentorgasse Roßplatz und Parkplatz Roßplatz Vogtstorstraße Der Parkplatz Doler Platz wird als Zielparkplatz im Parkleitsystem angegeben, weshalb dort zu den Ladenöffnungszeiten möglichst keine Bewohner parken sollten. Deshalb wird im Parkraumkonzept empfohlen, die Bewirtschaftung dementsprechend abzuändern, dass die Befreiung für Inhaber eines Bewohnerparkausweises von der Pflicht, einen kostenpflichtigen Parkschein zu lösen, entfällt. Drucksache 88/2015 Seite - 3 - Sowohl die Neuordnung der Bewohnerparkzonen als auch die Anpassung der Bewirtschaftung innerhalb der Zonen stellen sinnvolle Maßnahmen aus dem Parkraumkonzept dar. Den Bewohnern kann in diesem städtebaulich und verkehrlich sensiblen Bereich eine höhere Flexibilität bei der Parkplatzwahl geboten werden, allen anderen Parkplatzsuchenden wird der Parkplatz am Doler Platz als ein zentraler Anlaufpunkt zur Verfügung gestellt. Eine kostenlose Nutzung durch Bewohner soll dort entfallen. Insgesamt würde die Anzahl der rein für Bewohner reservierten Parkplätze steigen. Der Verlust der öffentlichen Stellplätze könnte von den umliegenden Parkbauten, die durchgehend freie Kapazitäten aufweisen, aufgefangen werden. Tilman Petters i.V. Martin Stehr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.