Beschlussvorlage (zusätzliche Querungshilfe in der Schwarzwaldstraße)
25. März 2015
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 25.02.2015 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 62/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 25.03.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: zusätzliche Querungshilfe in der Schwarzwaldstraße Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss empfiehlt, aus Kostengründen und aus Gründen der Gleichbehandlung keine weitere bauliche Querungshilfe in der westlichen Schwarzwaldstraße einzurichten. Anlage(n): Plan Überquerungshilfen Schwarzwaldstraße BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 62/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Bereich der westlichen Schwarzwaldstraße zwischen dem Kreisverkehr Freiburger Straße / Schwarzwaldstraße und dem Bahnhofsvorplatz ist auf Höhe der Einmündung Wilhelmstraße und ebenso auf Höhe der Einmündung Leopoldstraße jeweils eine bauliche Querungshilfe vorhanden, um Fußgängern die gefahrlose Querung der Schwarzwaldstraße zu ermöglichen. Bauliche Querungshilfen ermöglichen das Queren der Fahrbahn in zwei Etappen, wobei jeweils nur eine Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs berücksichtigt werden muss. Bewohner der Albrechtstraße sind nun mit dem Anliegen an die Stadtverwaltung Lahr herangetreten, zwischen den Einmündungen Wilhelmstraße und Leopoldstraße eine weitere bauliche Querungshilfe herzustellen, um den teils auch älteren und gehbehinderten Fußgängern die Umwege über die vorhandenen Einrichtungen zu ersparen. Dieser Wunsch ist für die Verwaltung nachvollziehbar. Aufgrund des geringen Abstands zwischen beiden Querungshilfen (ca. 275 m) wurde das Anliegen dennoch abgelehnt, da die im gleichen Umfang maximal entstehenden Umwege als zumutbar angesehen werden können. Auch Gleichbehandlungsgründe mit anderen Örtlichkeiten, an denen ebenfalls gewisse Abstände zwischen eingerichteten Fußgängersicherungen bestehen und durchaus ebenfalls immer wieder Wünsche nach einer komfortableren Fußwegeführung an die Verwaltung herangetragen werden, sprechen gegen die Umsetzung dieses Vorschlags. In einem erneuten Schreiben hat die Hausverwaltung das weiterhin bestehende Anliegen der Anwohner nun nochmals zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wurde darum gebeten, den Sachverhalt in ein Gremium einzubringen, um dort eine abschließende Entscheidung herbeizuführen. Diesem Wunsch ist die Verwaltung gerne gefolgt. Gleichwohl wird an der bisherigen Auffassung festgehalten, nach der die Einrichtung einer zusätzlichen Querungshilfe aus den genannten Gründen nicht befürwortet werden kann. Die ermittelten Kosten für die günstigste Variante der Neueinrichtung bzw. der Verlegung einer Querungshilfe belaufen sich auf ca. 10.000,- Euro. Auch unter diesem Hintergrund kann das Anliegen der Anwohner bei allem vorhandenen Verständnis für die Belange gehbehinderter Personen derzeit von der Verwaltung nicht unterstützt werden. Es wird empfohlen, dieser Einschätzung zu folgen. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt