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Beschlussvorlage (zusätzliche Querungshilfe in der Schwarzwaldstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 25.02.2015 Az.: 112.21

Drucksache Nr.: 62/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

25.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

zusätzliche Querungshilfe in der Schwarzwaldstraße

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt, aus Kostengründen und aus Gründen der Gleichbehandlung keine weitere bauliche Querungshilfe in der westlichen Schwarzwaldstraße einzurichten.

Anlage(n):
Plan Überquerungshilfen Schwarzwaldstraße

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 62/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Im Bereich der westlichen Schwarzwaldstraße zwischen dem Kreisverkehr Freiburger Straße
/ Schwarzwaldstraße und dem Bahnhofsvorplatz ist auf Höhe der Einmündung Wilhelmstraße
und ebenso auf Höhe der Einmündung Leopoldstraße jeweils eine bauliche Querungshilfe
vorhanden, um Fußgängern die gefahrlose Querung der Schwarzwaldstraße zu ermöglichen.
Bauliche Querungshilfen ermöglichen das Queren der Fahrbahn in zwei Etappen, wobei jeweils nur eine Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs berücksichtigt werden muss.
Bewohner der Albrechtstraße sind nun mit dem Anliegen an die Stadtverwaltung Lahr herangetreten, zwischen den Einmündungen Wilhelmstraße und Leopoldstraße eine weitere bauliche Querungshilfe herzustellen, um den teils auch älteren und gehbehinderten Fußgängern
die Umwege über die vorhandenen Einrichtungen zu ersparen.
Dieser Wunsch ist für die Verwaltung nachvollziehbar. Aufgrund des geringen Abstands zwischen beiden Querungshilfen (ca. 275 m) wurde das Anliegen dennoch abgelehnt, da die im
gleichen Umfang maximal entstehenden Umwege als zumutbar angesehen werden können.
Auch Gleichbehandlungsgründe mit anderen Örtlichkeiten, an denen ebenfalls gewisse Abstände zwischen eingerichteten Fußgängersicherungen bestehen und durchaus ebenfalls
immer wieder Wünsche nach einer komfortableren Fußwegeführung an die Verwaltung herangetragen werden, sprechen gegen die Umsetzung dieses Vorschlags.
In einem erneuten Schreiben hat die Hausverwaltung das weiterhin bestehende Anliegen der
Anwohner nun nochmals zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wurde darum gebeten, den
Sachverhalt in ein Gremium einzubringen, um dort eine abschließende Entscheidung herbeizuführen.
Diesem Wunsch ist die Verwaltung gerne gefolgt. Gleichwohl wird an der bisherigen Auffassung festgehalten, nach der die Einrichtung einer zusätzlichen Querungshilfe aus den genannten Gründen nicht befürwortet werden kann.
Die ermittelten Kosten für die günstigste Variante der Neueinrichtung bzw. der Verlegung einer Querungshilfe belaufen sich auf ca. 10.000,- Euro. Auch unter diesem Hintergrund kann
das Anliegen der Anwohner bei allem vorhandenen Verständnis für die Belange gehbehinderter Personen derzeit von der Verwaltung nicht unterstützt werden.
Es wird empfohlen, dieser Einschätzung zu folgen.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt