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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 29.06.2015 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 147/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.07.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.07.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1)
BauGB der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
aufgestellt.
2. Für den im Bestandsplan dargestellten Überschneidungsbereich wird der Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1 teilaufgehoben.
3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
4. Der Entwurf zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung vom 29.6.2015 wird gebilligt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Anlage(n):
- Bestandspläne, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Schalltechnisches Gutachten
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 147/2015

Seite - 2 -

Drucksache 147/2015

Seite - 3 -

Begründung:
Einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung nördlich und westlich der Innenstadt liefert der Penny-Markt an der Friedhofstraße. Da er von seiner Größe, Ausstattung
und Außenwirkung seit Längerem nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht,
beabsichtigt das Unternehmen, den Markt abzureißen und 2015/16 mit einer um rund
150 m² erhöhten Verkaufsfläche von 800 m² neu zu errichten. Damit verbunden sind eine
Vergrößerung des Grundstücks Richtung Osten und Norden durch Zukauf von städtischen Flächen sowie ein Umbau des Kreuzungsbereiches Friedhof-/Bergstraße auf Kosten des Investors.
Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER aus dem Jahr 1981. Die darin festgesetzten Baufenster orientieren sich stark am Bestand. Daher ist hierfür eine
Planänderung erforderlich. Diese orientiert sich mit ihren Festsetzungen am gewählten
architektonischen und städtebaulichen Konzept. Ein weiterer Gegenstand der Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Friedhofstraße inklusive der dort gelegenen öffentlichen Stellplätze. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne AREAL TRAMPLER und ALTSTADTQUARTIER 1 (von 1980) sehen eine Verlegung der Stellplätze
nach Osten und eine entsprechende Verlegung der Straße nach Westen vor. Diese Konzeption wird heute nicht mehr verfolgt. Die Verkehrsflächen sollen nun komplett im Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung festgesetzt werden.
Bei der Planänderung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwick-lung
nach § 13a BauGB. Sie kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Dadurch können die frühzeitige Beteiligung sowie eine förmliche Umweltprüfung entfallen. Der Plan geht somit direkt in die Offenlage.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan-Entwurf AREAL TRAMPLER,
1. Änderung und Erweiterung, vom 29. Juni 2015 zu beschließen und den Aufstellungssowie den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.