Beschlussvorlage (Ausbau Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße)
Sitzung: Technischer Ausschuss (7. Sitzung)
15. Juli 2015
15. Juli 2015
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 25.06.2015 Az.: 60/605 Kl/Gr Drucksache Nr.: 192/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.07.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 Abt. 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ausbau Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße Beschlussvorschlag: 1. Der Ausbauplanung der Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße wird zugestimmt. 2. Die Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße wird verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit maximal zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20km/h. Anlage(n): - 1 Ausbaulageplan Friedrichstraße - 1 Regelquerschnitt - 2 Visualsierungen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 192/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Umbau von Kaiser– und Friedrichstraße inklusive Urteilsplatz ist bereits seit den ersten Planungsüberlegungen aus dem Jahr 2002 in drei Baustreckenabschnitte aufgeteilt. Beide Straßenzüge sind Bestandteil des Sanierungsgebietes “Nördliche Altstadt“. Der erste Baustein mit der Umgestaltung des Urteilsplatzes erfolgte 2008/2009, die Kaiserstraße wurde 2013 umgebaut. Im Rahmen des Verkehrsworkshops vom 28.10.2012 unter der Rubrik „Straßenumbauten und Straßengestaltung in Lahr bis 2018“ war der Umbau der Friedrichstraße für das Jahr 2015 vorgesehen, wurde jedoch bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2014 auf 2016 zurückgestellt. Hierfür wurde im Haushaltsplan 2015 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Ausbau der Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße eingesetzt. Der nun vorliegende Entwurf (siehe Plan in der Anlage) orientiert sich an der Gestaltung der Kaiserstraße. Die asphaltierte Fahrbahnbreite variiert zwischen 4,75m im Abschnitt Alleestraße bis Zollamtstraße (Linienbusverkehr) und 4,50 m im Abschnitt von der Zollamtstraße bis zur Gärtnerstraße (kein Linienbusverkehr). Die Bushaltestelle ist weiterhin vor dem China-Restaurant (ehem. Modehaus Gallehr) vorgesehen. Sie ist zur Verkehrsberuhigung nach dem Prinzip „Halten am Fahrbahnrand“ konzipiert, d.h. PKW`s können nicht überholen, Radfahrer können sicher entgegenfahren bzw. überholen. Erhöhte Bordsteine an der Bushaltestelle ermöglichen ein barrierefreies Ein- und Aussteigen der Fahrgäste. Die Randeinfassung der Straße wird mit einem Granitbordstein und einem überfahrbaren Natursteinpflasterstreifen aus Granit ausgeführt. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite können beidseits fußgängerfreundlichere Gehwegbreiten realisiert werden. Die Gehwege werden mit einem grauen, gut begehbaren Betonpflasterbelag ausgestattet. Entlang der Friedrichstraße entstehen 16 Längsparkplätze und 3 Taxistellplätze, die farblich mit einem anthrazitfarbenen Betonpflaster abgesetzt werden. Gegenüber dem Bestand entfällt lediglich ein Stellplatz. Die Planung sieht vor, den bisher baumlosen Streckenabschnitt mit 7 neuen Bäumen, welche mit Baumscheiben eingefasst werden, deutlich aufzuwerten. Die Überspannbeleuchtung wird analog der Straßenbeleuchtung in der Kaiserstraße und auf dem Urteilsplatz ausgewechselt. Analog zu dem Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Goethestraße und Lammstraße soll in der Friedrichstraße zwischen der Alleestraße und der Gärtnerstraße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit maximal zulässiger Geschwindigkeit von 20 km/h eingerichtet werden. Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen hierfür (zentraler städtischer Bereich mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion) können als erfüllt betrachtet werden. Im Zuge der Sanierung der östlichen Friedrichstraße soll auch die bisherige Unterordnung der Alleestraße wegfallen. Dies soll ebenfalls zu einer Entschleunigung des Verkehrs beitragen. Der bislang durchgezogene Bordstein wird künftig entfallen, demnach wird automatisch die Regelung „rechts vor links“ gelten. Auf die geänderte Vorfahrt wird einige Wochen durch ein entsprechendes Verkehrszeichen hingewiesen. Drucksache 192/2015 Seite - 3 - Haushaltsmittel: Im Haushaltsplan 2015 ist für den Straßenausbau der Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 500.000,- € eingestellt. Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“. Mit einer Förderung von ca. 180.000,- € ist zu rechnen. Ausführungszeitraum: Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2015 auszuschreiben, damit die Vergabe noch im Dezember 2015 erfolgen kann. Die Straßenbauarbeiten sollen im Zeitraum Mitte März 2016 bis Ende August 2016 ausgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen umfangreiche Leitungsneuverlegungen der badenova AG. Tilman Petters Michael Kleinthomä Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.