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Beschlussvorlage (Betreuungskonzeption obdachlose Personen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 22.08.2013 Az.: 108.50

Drucksache Nr.: 184/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

18.09.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

23.09.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.10.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Betreuungskonzeption obdachlose Personen

Beschlussvorschlag:

1. Dem vorläufigen Konzept zur Betreuung obdachloser Personen sowie der Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 18.000,- Euro jährlich zur Finanzierung einer
zunächst auf zwei Jahre befristeten Personalstelle der AGJ mit einem Stellenumfang von 33 % wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür für das Jahr 2013 voraussichtlich noch
anfallenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 4.000,- Euro bereitzustellen.

Anlage(n):
vorläufige Kurzkonzeption für sozialpädagogische Angebote in den Notunterkünften der Stadt
Lahr

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 184/2013

Seite - 2 -

Begründung:
In ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde ist die Stadt Lahr im Rahmen der Gefahrenabwehr
dazu verpflichtet, obdachlosen Menschen eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung zu
stellen.
Bislang stehen für die Unterbringung überwiegend die Objekte Geroldsecker Vorstadt 81 und
Flugplatzstraße 101 zur Verfügung. Während die Geroldsecker Vorstadt ausschließlich für
die Unterbringung männlicher alleinstehender Personen genutzt wird, bietet die Flugplatzstraße 101 Aufnahmekapazitäten für Frauen oder Paare.
Familien mit Kindern werden in angemietetem Wohnraum untergebracht.
Mit Wegfall des Objekts Geroldsecker Vorstadt 81 steht ab dem 15.10.2013 der Neubau in
der Biermannstraße für die Unterbringung männlicher alleinstehender Obdachloser zur Verfügung.
Im Rahmen der Beratungen zur Neuerrichtung dieser Obdachlosenunterkunft wurde die Verwaltung Ende 2011 beauftragt, ein Konzept zur Betreuung der untergebrachten obdachlosen
Personen zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen.
In diesem Zusammenhang wurde angeregt, auch Möglichkeiten einer möglichst dezentralen
Unterbringung zu prüfen.
Aus personellen, organisatorischen und finanziellen Gründen lässt sich diese Form der
Wohnraumversorgung in mehreren einzelnen Wohneinheiten – hauptsächlich aufgrund des
bestehenden Betreuungsbedarfs – jedoch nicht realisieren.
In Zusammenarbeit mit der AGJ (Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V.) unter Einbeziehung des Diakonischen Werks, Dienstelle Lahr, wurde
deshalb ein konzeptioneller Ansatz zur Betreuung obdachloser Personen in den Unterkünften
Biermannstraße und Flugplatzstraße entwickelt.
Die Betreuung der obdachlosen Personen ist ein gemeinsames Anliegen der AGJ, des Diakonischen Werks und der Stadt Lahr, weshalb die Stadt und die beiden Träger der freien
Wohlfahrtspflege in diesem Bereich zielorientiert kooperieren.
Ziel der Konzeption ist, den Menschen Hilfestellungen in ihren individuellen Problemlagen zu
geben, weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln und somit dazu beizutragen, die Wohnungslosigkeit zu überwinden.
Weiterhin soll durch die aufsuchende Arbeit vor Ort auch dem Wunsch vieler Anwohner in
näherer Umgebung der Biermannstraße Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Beratungen zum Neubau einer Obdachlosenunterkunft wurde mehrfach die Bitte geäußert, für eine Betreuung der eingewiesenen Personen zu sorgen.
Durch die Stadtverwaltung Lahr wird die originäre Zuständigkeit für die soziale Betreuung
obdachloser Menschen im Rahmen der Einzelfallhilfe nach wie vor beim Ortenaukreis gesehen. Die Stadt Lahr ist neben ihrer Unterbringungsverpflichtung als Ortspolizeibehörde auch
zuständig für das Zusammenleben und für die Gesamtabläufe in den Obdachlosenunterkünften. Die Hilfestellungen des Kreises sind häufig nicht ausreichend, um den in den Unterkünften untergebrachten Menschen schrittweise wieder ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Auch in anderen großen Kreisstädten der Ortenau findet
deshalb zusätzliche sozialpädagogische Betreuung durch die Kommunen statt.

Drucksache 184/2013

Seite - 3 -

In Lahr ist hierfür nun eine Personalstelle mit einem Stellenumfang von 33 % bei der AGJ
vorgesehen. Die Finanzierung dieser Stelle soll über den städtischen Haushalt erfolgen. Pro
Jahr belaufen sich die Kosten für diese Maßnahme auf rund 18.000 Euro (ca. 15.500 Euro
Personalkosten zzgl. ca. 2.500 Euro Verwaltungs- und Fahrtkosten).
Die Aufgabenzuteilung ist der Betreuungskonzeption zu entnehmen.
Die Stelle soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden, um nach gegebener Zeit eine Auswertung dieser Arbeit vornehmen zu können. Im Anschluss ist im Hinblick auf eine mögliche
Fortsetzung der Kooperation eine erneute Befassung der politischen Gremien geplant.
Zusätzlich steht für die Obdachlosenunterkünfte ab dem Jahr 2014 eine Vollzeitstelle im
Hausmeisterbereich zur Verfügung. Der Umfang dieser Tätigkeiten wurde von bislang 75 %
auf 100 % angehoben.
Neben den originären Hausmeisteraufgaben kann ein weiterer Teil der Arbeitszeit demnach
für nutzerbezogene Aufgaben und somit für die direkte Unterstützung der Obdachlosen verwendet werden.
Herr Szkopiak wird seinen Dienst Anfang 2014 beenden. Die Nachfolge wurde bereits besetzt, um in dieser wichtigen Funktion eine qualifizierte und umfassende Einarbeitung zu gewährleisten.
Durch die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs wird eine kontinuierliche Betreuung der Objekte Biermannstraße und Flugplatzstraße 101 sichergestellt.
Über die üblichen Hausmeisteraufgaben hinaus kann der Stelleninhaber als Schnittstelle zwischen Bewohnern und sozialer Betreuung fungieren. Gleichzeitig können bereits einfachere
Hilfestellungen gegeben oder vermittelt werden.
Die Einrichtung der sozialen Betreuung sollte parallel bereits mit Bezug der neuen Obdachlosenunterkunft erfolgen, um hier von Beginn an entsprechende Begleitungen und Hilfeleistungen anbieten zu können.
Entgegen des bislang von der Städtischen Wohnungsbau GmbH angenommenen Fertigstellungszeitpunkts von Anfang 2014 kann die Unterkunft nun bereits zum 15.10.2013 bezogen
werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 1.4350.530000 (Kosten für
Obdachlose) werden für die im Jahr 2013 somit noch anfallenden Kosten für die Finanzierung der sozialen Betreuung (ca. 4.000 Euro) voraussichtlich nicht ausreichen. Diese zusätzlichen Ausgaben sollen deshalb bei entsprechendem Bedarf in Absprache mit der Kämmerei
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Günter Evermann

Lucia Vogt