Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 27.09.2013 Az.: 108.5

Drucksache Nr.: 176/2013 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

14.10.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

201

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die
Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald vom
01.01.2008.

Anlage(n):
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Lahr/Schwarzwald vom 01.01.2008

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 176/2013 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Die geltende Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Lahr/Schwarzwald wurde im Jahr 2007 überarbeitet und trat zum 01. Januar 2008 in Kraft.
In § 12 dieser Satzung sind Festlegungen zum Gebührenmaßstab sowie zur Gebührenhöhe
für die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt Lahr getroffen.
Die damals noch genutzte Unterkunft Im Winkel 9 steht zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung. Das angemietete Objekt Geroldsecker Vorstadt 81 wird zum 21. Oktober 2013 an
den Kreis zurückgegeben.
Als Ersatz für diese Unterkunft wurde in der Biermannstraße ein Neubau errichtet. Ab dem
15. Oktober 2013 kann der Bezug dieses neuen Gebäudes erfolgen.
Die Benutzungsgebühren für die Unterbringung obdachloser Personen waren aufgrund dieser Veränderungen neu zu kalkulieren. Die Höhe der Benutzungsgebühren für die Unterkunft
Flugplatzstraße 101 wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls überprüft.
Der Kalkulation liegen alle der Stadt Lahr anfallenden Kosten für die Gebäude, den Verwaltungsaufwand und die soziale Betreuung zugrunde. Zur Ermittlung der kostendeckenden Gebühren wurden diese Kosten auf die einzelnen Wohneinheiten umgelegt. Die Gebührenbemessung für die Objekte Biermannstraße und Flugplatzstraße 101 stellt sich wie folgt dar:

Drucksache 176/2013 1. Ergänzung

Seite - 3 -

A. Flugplatzstraße
I.

Kosten pro Jahr

-€-

1. Gebäude
a.) Miete
b.) Heizkosten
c.) Wasser/Abwasser/Betriebskosten
Summe

21.984,00
8.300,00
17.970,00

2. Personalkosten
a.) Hausmeister
b.) Verwaltung
Summe

12.930,00
9.090,00

48.254,00

22.020,00

3. Kosten für soziale Betreuung

5.400,00

Gesamtkosten p.a.

II.

75.674,00

Umlage der Kosten auf die Wohneinheiten
1. Kosten pro qm

III.

5 Zimmer EG
5 Zimmer OG

22,38 m²
22,38 m²

111,90 m²
111,90 m²

1 Zimmmer EG
2 Zimmer OG

27,39 m²
27,39 m²

27,39 m²
54,78 m²

Gesamtfläche der Wohneinheiten

305,97 m³

Kosten p.a. /m² (Gesamtkosten/Gesamtfläche)

247,32 €

kostendeckende Gebühr
kostendeckende kostendeckende vorgeschlagene
Gebühr /
Gebühr / Gebührenhöhe
Größe der WohneinWohneinheit
Wohneinheit / Wohneinheit
heit
pro Jahr
pro Monat pro Monat
22,38 m²
5.535,13
461,26
220,00
27,39 m²
6.774,23
564,52
250,00

Kostendeckungsgrad
48%
44%

Drucksache 176/2013 1. Ergänzung

Seite - 4 -

B. Biermannstraße
I.

Kosten pro Jahr

-€-

1. Gebäude
a.) Miete
b.) Nebenkosten (Vorauszahlung)
c.) Brandmeldeanlage (Aufschaltung u. AfA)
d.) Energiekosten (Strom) geschätzt in Anlehnung an GeVo 18
e.) Instandhaltungspauschale geschätzt
f.) Einrichtung (20% AfA)
g.)Wartungsverträge geschätzt

105.342,00
23.280,00
1.615,40
10.000,00
7.000,00
7.275,00
4.500,00

Summe

159.012,40

2. Personalkosten
a.) Hausmeister
b.) Verwaltung
Summe

30.170,00
21.210,00
51.380,00

3. Kosten für soziale Betreuung

12.600,00

Gesamtkosten p.a.

222.992,40

III. kostendeckende Gebühr pro Wohneinheit
Da sich die Wohneinheiten in ihrer Größe nicht unterscheiden und dementsprechend auch jeweils gleich hohe Gebühren festgesetzt werde sollen, kann die Bemessung der Gebührenhöhe in Form einer einfachen Divisionskalkulation erfolgen.
kostendeckende kostendeckende vorgeschlagene
Gebühr /
Gebühr / Gebührenhöhe /
Anzahl der
Wohneinheit
Wohneinheit Wohneinheit pro
Wohneinheiten
pro Jahr
pro Monat
Monat
35

6.371,21 €

530,93 €

250,00 €

Kostendeckungsgrad
47%

Drucksache 176/2013 1. Ergänzung

Seite - 5 -

Die Berechnungsgrundlage für das Objekt Biermannstraße wurde zwischenzeitlich an den
nun endgültig feststehenden Mietpreis für die Unterkunft angepasst.
Insgesamt sind im Vergleich zum letzten Stand der Wirtschaftlichkeitsberechnung (September 2012) Mehrkosten in Höhe von ca. 5.200,- Euro pro Jahr zu verzeichnen, die vorwiegend
aus den nachträglichen Anforderungen an Brandschutz und Vandalismusschutz resultieren.
Die Höhe der Benutzungsgebühren für die Unterbringung in einer gemeindlichen Unterkunft
ist gemäß der Vorgaben des kommunalen Abgabenrechts durch eine Kalkulation zu ermitteln
und zu belegen. Gleichzeitig können die entstehenden Kosten nicht zu 100 % an die Benutzer weitergegeben werden, da dies zu einem völligen Ungleichgewicht zwischen der Leistung
und der zu entrichtenden Gebühr und somit zu einer Verletzung des Äquivalenzprinzips führen würde.
Hinzu kommt, dass die Stadt Lahr in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde zur Bereitstellung
von Unterkünften für obdachlose Personen gesetzlich verpflichtet ist.
Im Ergebnis wird vorgeschlagen, die Kosten für die Unterbringung in den Obdachlosenunterkünften jeweils zu ca. 50 % auf die Benutzer umzulegen.
Bei der Stadt Lahr verbleibt somit ein weiterer Anteil dieser Kosten von ebenfalls ca. 50 %.
Der genaue Kostendeckungsgrad kann der Übersicht über die Gebührenbemessung entnommen werden.
Die Zimmer in der neuen Unterkunft in der Biermannstraße sind alle nahezu gleich groß. Die
festzusetzende Gebühr ist demnach für alle Zimmer identisch.
In der Flugplatzstraße 101 variiert die Zimmergröße. Dieser Aspekt findet in den unterschiedlichen Gebührensätzen Berücksichtigung.
Für die Unterbringung im Neubau in der Biermannstraße sollen demnach pro Person künftig
250,- Euro pro Monat erhoben werden.
Für die Unterbringung in der Flugplatzstraße 101 sollen 220,- Euro bzw. ebenfalls 250,- Euro
pro Monat festgesetzt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt